5 Jahre Forschungsarbeit über den Ursprung guter Ideen. Steven Johnson bringts in RSAnimates mal wieder elegant zu Papier:
Related Posts
Einheitliche Gebührenordnung: Keine Honorarangleichung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung
„Die unterschiedlichen Wartezeiten auf einen Arzttermin von gesetzlich- und privatversicherten Patienten zu beenden, wäre ein echter Fortschritt. Wenn einheitliche Honorierung bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen mehr bezahlen und die privaten Krankenversicherungen weniger, dann lehnen wir das ab. Wir versorgen 90 Prozent der Bevölkerung und haben 2016 im Durchschnitt rund 380.000 Euro an jede Arztpraxis gezahlt, obwohl die zusätzlich auch noch Privatversicherte behandeln. Es gibt keinen sachlichen Grund, dass die gesetzlichen Krankenkassen über die jährlichen Honorarsteigerungen hinaus noch mehr Geld an die niedergelassenen Ärzte bezahlen sollten“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Statement des GKV-Spitzenverbandes
The post Einheitliche Gebührenordnung: Keine Honorarangleichung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung appeared first on Healthcare Netzwerk.
Litsch: „Finanzielle Unterschiede der Kassen erklären sich vor allem über Ausgabenseite“
Der AOK-Gemeinschaft wendet sich gegen Darstellungen der Ersatzkassen, BKKen und IKKen, wonach die heutigen Unterschiede bei den Zusatzbeitragssätzen auf Verzerrungen durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zurückzuführen seien. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, stellt klar: „Die Finanzergebnisse und finanzielle Stabilität des AOK-Systems erklären sich nicht über die Einnahme-, sondern über die Ausgabenseite. Seit 2010 entwickeln sich unsere Leistungsausgaben kontinuierlich unter dem GKV-Durchschnitt. Ihm gegenüber belaufen sich die Minderausgaben der AOKs von 2009 bis 2016 auf mehr als drei Milliarden Euro. Allein 2016 haben die AOKs deshalb 1,1 Milliarden Euro weniger ausgegeben als die Konkurrenz. Bevor also die Wettbewerber über angebliche Ungereimtheiten im Morbi-RSA und eine Bevorteilung der AOKs bei den Zuweisungen protestieren, sollten sie erst einmal erklären, warum ihre eigenen Steigerungsraten bei den Leistungsausgaben dauerhaft über dem Durchschnitt liegen.“ „Der Morbi-RSA hat nicht das Ziel, die Geschäftsergebnisse der Krankenkassen auszugleichen“, so Litsch. Seine Aufgabe sei es hingegen, Solidarität und Wettbewerb miteinander zu vereinbaren. Damit leiste er einen wichtigen Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen, was aktuell bereits gut funktioniere. Der Morbi-RSA werde nicht dadurch besser, dass man ihn in Bezug auf diese zentrale Funktion wieder verschlechtere. Litsch verweist darauf, dass die Spanne der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung heute bei 1,5 Prozentpunkten liege, vor Einführung des Morbi-RSA dagegen bei über fünf Prozentpunkten. „Bei allen Kassenarten gibt es Kassen mit unterdurchschnittlichen und überdurchschnittlichen Zusatzbeiträgen. Weder die Verknüpfung mit dem Morbi-RSA noch die Betrachtung nach Kassenarten taugen als Erklärungsansätze, stattdessen führen sie in die Irre.“ Gleichzeitig betont der Chef des AOK-Bundesverbandes, dass sich die AOK-Gemeinschaft seit langem für eine unabhängige Gesamtevaluation des Morbi-RSA stark gemacht habe und die jetzige Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesversicherungsamtes vorbehaltlos unterstütze. „Dessen Ergebnisse sollten wir jetzt aber abwarten und keine Schnellschüsse produzieren. Danach kann die Politik mit Augenmaß entscheiden, welche Reformschritte notwendig sind.“ Auch die konkreten Vorgaben des Heil- und Hilfsmittelstärkungsgesetztes (HHVG) für den Umgang mit ambulanten Diagnosen unterstützt die AOK-Gemeinschaft ausdrücklich. Damit werde die Manipulationsresistenz des Morbi-RSA weiter gestärkt, heißt es in einem gemeinsamen Papier der Vorstände der elf AOKs und des AOK-Bundesverbandes zur Umsetzung des HHVG. Darin wird klargestellt, dass eine Einflussnahme auf die Kodierung und insbesondere die Zahlung von Vergütungen allein für die Kodierung von Diagnosen ausgeschlossen sind. Zugleich plädiert die AOK-Gemeinschaft dafür, zeitnah verbindliche Kodierrichtlinien für die ambulante Versorgung einzuführen und verbindlich in der Praxissoftware zu implementieren. Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes
The post Litsch: „Finanzielle Unterschiede der Kassen erklären sich vor allem über Ausgabenseite“ appeared first on Healthcare Netzwerk.
Psychokardiologie
In der letzten Ausgabe der Malorca-Zeitung Nr. 49 vom 11.12.2008 ist mein Artikel über Psychokardiologie erschienen.
Aus diesem geht die Wichtigkeit der Zusammenhänge hervor, wie negative Gefühle die Gesundheit beeinträchtigen können.
Bitte klicken Sie auf das kleine Bild, die dann erscheinende Vergrösserung kann durch nochmaliges Anklicken in einen besser lesbaren Zustand vergrössert werden.
Zurück kommen Sie dann wieder […]