5 Jahre Forschungsarbeit über den Ursprung guter Ideen. Steven Johnson bringts in RSAnimates mal wieder elegant zu Papier:
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Drei Jahre Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung: Staatssekretär Laumann stellt Bericht zu Entwicklungen im Gesundheitswesen vor
Staatssekretär Karl-Josef Laumann zieht Zwischenbilanz: Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat heute in Berlin seinen Bericht zu den wichtigsten Entwicklungen im Gesundheitswesen in den vergangenen drei Jahren aus Sicht der Patienten und Pflegebedürftigen vorgestellt. Darin lobt er u. a. die Fortschritte bei der Pflege sowie die Verbesserungen bei der Hilfsmittelversorgung. In einigen Bereichen sieht der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte jedoch weiteren Handlungsbedarf. So fordert Laumann beispielsweise eine Erleichterung der Beweislast für die Versicherten, wenn diese von einem Behandlungsfehler betroffen sind. „Bisher müssen die Patienten nachweisen, dass der Behandlungsfehler zweifelsfrei Ursache für einen erlittenen Schaden war. Das ist in der Praxis sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich. Ein solcher Nachweis ist in der Medizin kaum zu führen – insbesondere wenn Patienten mehrere Arzneimittel einnehmen oder Vorerkrankungen haben. Deshalb muss es künftig ausreichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist. Darüber hinaus müssen wir die Krankenkassen noch stärker in die Pflicht nehmen, Patienten bei dem Nachweis eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Bisher heißt es gesetzlich, dass sie das sollen. Ich halte es für richtig, daraus eine Muss-Regelung zu machen.“ Darüber hinaus spricht sich Laumann für einen noch größeren Patientennutzen der Digitalisierung im Gesundheitswesen aus. Mit dem E-Health-Gesetz seien die Telematik und die elektronische Gesundheitskarte auf den richtigen Weg gebracht worden. Der praktische Mehrwert für die Patienten müsse aber noch weiter verbessert werden: „Es kann nicht sein, dass mündige Bürger nur unter Beaufsichtigung durch den Arzt Einsicht in ihre eigenen Daten nehmen können. Sie müssen – ähnlich wie beim Online-Banking – immer und überall, aber natürlich sicher auf ihre Behandlungsdaten selbst zugreifen können. Damit könnten sie beispielsweise jederzeit ihre Patientenakte einsehen – ein Thema, das trotz Patientenrechtegesetz nach wie vor immer wieder zu Streitigkeiten führt und auf diese Weise gelöst werden kann.“ Eine weitere Forderung des Patientenbeauftragten ist die Neuorganisation des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). „Viele Patienten und Pflegebedürftigen empfinden den MDK als verlängerten Arm der Kranken- und Pflegekassen – etwa bei der Erstellung von Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit oder zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Laut Gesetz können bis zu einem Viertel der Verwaltungsratsmitglieder des MDK ganz legal hauptamtlich bei den Kranken- und Pflegekassen angestellt sein. Zudem erlässt der GKV-Spitzenverband Richtlinien für den MDK. Ich sehe hier einen klaren Handlungsbedarf. Patienten und Pflegebedürftige müssen ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt ist. Daher muss er personell wie inhaltlich neu organisiert und von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden“, sagt Laumann. Im Bereich der Pflege spricht sich Laumann v. a. für die Errichtung einer Bundespflegekammer aus. Damit müsse die Mitbestimmung der Pflege in der Selbstverwaltung ausgebaut werden: „Wenn in der Selbstverwaltung über Pflegethemen entschieden wird, sitzt die Pflege selbst nicht mit am Tisch. Das muss sich ändern. Wenn es um Qualitätsstandards zur Wundversorgung, Vorgaben zur Personalausstattung oder Ausbildungsinhalte geht, kann es nicht sein, dass die Pflege bei den Entscheidungen außen vor bleibt. Die Bundespflegekammer sollte die Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten – und zwar mit vollem Stimmrecht bei allen Fragen, die sie betreffen. Auch im Pflege-Qualitätsausschuss muss sie die zentrale Stimme der Pflege sein.“ Der ausführliche Bericht von Staatssekretär Laumann sowie die kompletten Unterlagen zur Pressekonferenz können auf der Internetseite des Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten unter www.patientenbeauftragter.de abgerufen werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Elektronischer Entlassbrief für Krankenhäuser via KV-Connect
Schnelle und sichere Weiterleitung wichtiger Patientendaten an weiterbehandelnde niedergelassene Ärzte im Nachgang eines Krankenhausaufenthaltes – das ermöglicht der elektronische Entlassbrief via KV-Connect allen Krankenhäusern. Dieser funktioniert prinzipiell wie der elektronische Arztbrief von KV-Connect. Mit CGM JESAJANET hat nun das erste System für Krankenhäuser das Audit der KV Telematik GmbH erfolgreich absolviert. Nachdem das Unternehmen CompuGroup Medical AG den eArztbrief der KV Telematik GmbH (KVTG) in seinem Zuweiserportal CGM JESAJANET umgesetzt hat, wurde im März das Prüfverfahren zur Qualitätssicherung und Interoperabilitätsprüfung der KVTG durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen. Es hat damit als erstes System das Audit für den stationären Bereich absolviert. Als herstellerübergreifende Plattform ist CGM JESAJANET unabhängig vom verwendeten Krankenhausinformationssystem einsetzbar. „Dies ist ein Meilenstein für die sektorenübergreifende Kommunikation“, erklärt Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KVTG, „denn nun können nicht nur elektronische Arztbriefe im niedergelassenen Bereich, sondern auch Entlassbriefe zwischen ambulantem und stationärem Sektor ausgetauscht werden. Der Austausch zwischen den Sektoren wird vereinfacht, wenn auf beiden Seiten das gleiche System genutzt wird.“ Passend dazu haben schon mehrere Anbieter von Praxisverwaltungssystemen das eArztbrief-Audit erfolgreich abgeschlossen, weitere sind angemeldet. Das Interesse der Krankenhäuser am elektronischen Entlassbrief ist groß, nicht zuletzt wegen der Förderungen im eHealth-Gesetzentwurf und der zu erwartenden Zuweiserbindung. Pressemitteilung der KV Telematik GmbH
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KBS: Mehrausgaben bei geringen Verwaltungskosten
Die Vertreterversammlung, das Parlament der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), befasste sich in ihrer heutigen Sitzung mit den Finanzdaten des Jahres 2015. Das Ausgabevolumen für die Bereiche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung belief sich auf insgesamt rund 30,9 Milliarden Euro und lag damit um rund 366,3 Millionen Euro unter der ursprünglichen Haushaltsplanung. Zusammen mit den sonstigen Bereichen der KBS wie z. B. Minijob-Zentrale, Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken betrug das Finanzvolumen im Jahr 2015 rund 45 Milliarden Euro. Die Krankenversicherung Knappschaft schloss das Rechnungsjahr 2015 mit einem leichten Fehlbetrag in Höhe von 2,6 Millionen Euro ab. Im Jahresdurchschnitt betreute sie rund 1.725.000 Versicherte. Das Finanzvolumen der Pflegeversicherung lag leicht über 1,5 Milliarden Euro. Dabei war ein weiterer Anstieg der Pflegebedürftigen um rund 4.800 auf über 151.800 zum 31. Dezember 2015 festzustellen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung lag das Ausgabenvolumen bei 15,1 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies einen Zuwachs von rund 168 Millionen Euro, der im Wesentlichen auf gestiegenen Rentenleistungen beruhte. Die Zahl der Rentner, die von der KBS eine Rente bezogen, belief sich weiterhin auf eine Million. Die allgemeine Rentenversicherung verzeichnete ein Finanzvolumen von über 7 Milliarden Euro. Die KBS zahlt hier weitere 700.000 Renten. Die Nachhaltigkeitsrücklage ist um rund 8,7 Millionen Euro auf 898,5 Millionen Euro gestiegen. Bei den Verwaltungskosten unterschritt das Rechnungsergebnis in Höhe von 491,2 Millionen Euro den Haushaltsansatz in Höhe von 498,2 Millionen Euro um 7,0 Millionen Euro. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn – See
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