Meine liebe Freundin Kirstin Walther aka SaftTante schreibt wieder mal Web 2.0 Geschichte. Fast schon 3.0. Und das 1 A. Mit der innovativsten “All-in-One” Webpräsenz aller bisheriger Walther’s Seiten. Ein Geniestreich. Umgesetzt hat sie ihre Vision mit den Jungs von Mindbox. In mühevoller Tüftelei wider alle Tücken der Technik. Grandios. Wenn mensch sich durch die […]
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Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss zum Paragrafen 219a StGB: „Information ja, Gesetzesänderung nein!“
Anlässlich der Debatte um eine mögliche Änderung des Paragrafen 219a StGB äußert sich Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein ärztlicher Eingriff wie jeder andere. Wenn Frauen sich damit auseinandersetzen, befinden sie sich in einer schwierigen Lage und dürfen nicht alleine gelassen werden. Sie brauchen alle notwendigen Informationen, um in dieser Ausnahmesituation eine informierte Entscheidung treffen zu können. Dafür müssen wir aber nicht den Paragrafen 219a StGB abschaffen. Das Werbeverbot ist Teil eines ausgewogenen Konzepts für den Schutz des ungeborenen Lebens, auf das man sich vor über 25 Jahren nach langen gesellschaftlichen Debatten geeinigt hat. Diese Entscheidung wurde wohlüberlegt getroffen. Eine Novellierung des Strafgesetzbuchs ist deshalb der falsche Weg. Wir müssen uns jetzt darauf konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Frauen müssen in dieser schwierigen Situation alle Informationen erhalten, die sie brauchen und auch wissen, an wen sie sich wenden können. Darüber werden wir innerhalb der Bundesregierung sprechen.“ Pressemitteilung BMG
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Montgomery fordert unabhängige Informationen statt Kontrollbürokratie
„Ein zuverlässiges Informationssystem über innovative Medikamente hilft niedergelassenen Ärzten dabei, ihre Patienten optimal zu behandeln. Die Politik darf diese Chance nicht verspielen, indem sie stattdessen ein Arztüberwachungssystem einführt.“ Das sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), im Vorfeld der Beratungen zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) am kommenden Mittwoch im Bundesrat. Das Gesetz sieht unter anderem vor, Vertragsärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln in Zukunft mit Hilfe der Praxissoftware wirkstoffbezogen über die Ergebnisse der Nutzenbewertung zu informieren. Montgomery kritisierte das Bestreben der Krankenkassen, Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln in die Praxisverwaltungssysteme zu integrieren. „Die Praxissoftware darf nicht zum Kontroll- und Steuerungsinstrument verkommen. Die Folge wären Eingriffe in die ärztliche Therapiefreiheit, ein verschärfter Regressdruck und noch mehr Bürokratie für die Ärztinnen und Ärzte“, warnte er. Eine Mitgestaltung des Informationssystems durch die Pharmaindustrie lehnte der BÄK-Präsident ebenfalls ab. „Ärztinnen und Ärzte brauchen kein digitales Marketinggeklingel. Sie brauchen herstellerunabhängige Informationen, die ihnen helfen, die bestmögliche Therapie zu finden.“ Darüber hinaus gehe es auch darum, den unkritischen Einsatz neuer Arzneimittel zu vermeiden. „Das geht aber nur mit mehr Transparenz im Hinblick auf den Zusatznutzen von Medikamenten“, so Montgomery. Pressemitteilung der Bundesärztekammer
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Sterbehilfe: Diskussion geht in die falsche Richtung
Die Bundesärztekammer plant, ihr Berufsrecht beim Thema Sterbehilfe zu liberalisieren. Doch die Diskussion geht in die falsche Richtung.
Bei der Diskussion um die Liberalisierung des Berufsrechts der Ärzte zeichnet sich eine fatale Entwicklung ab: es bedarf viel weniger die Veränderung des Berufsrechtes als die der gelebten Kultur. Diese wird geprägt durch […]