Meine liebe Freundin Kirstin Walther aka SaftTante schreibt wieder mal Web 2.0 Geschichte. Fast schon 3.0. Und das 1 A. Mit der innovativsten “All-in-One” Webpräsenz aller bisheriger Walther’s Seiten. Ein Geniestreich. Umgesetzt hat sie ihre Vision mit den Jungs von Mindbox. In mühevoller Tüftelei wider alle Tücken der Technik. Grandios. Wenn mensch sich durch die […]
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MDS-Zahlen bestätigen: Behandlungsfehler seltene Ereignisse
Die heute vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) vorgelegten Zahlen zu Behandlungsfehlern unterstreichen, dass Behandlungsfehler sehr seltene Ereignisse sind: 3.564 bestätigte Fälle benennt der MDS für 2016 – davon 2.585 im Krankenhaus. Im Vergleich zum Vorjahr (4.064) ist die Zahl deutlich gesunken. „Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel, doch wir sind hier im Promillebereich und in internationaler Spitzenposition“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Dies gilt besonders, wenn man bedenkt, dass jedes Jahr rund 19 Millionen stationäre und rund 20 Millionen ambulante Fälle im Krankenhaus behandelt werden. „Unser Ziel ist die stetige Verbesserung. Deshalb werden Fehlermeldesysteme in allen Krankenhäusern installiert, um aktiv aus den Fehlern zu lernen“, so Baum. Es ist aber auch festzustellen, dass die Kliniken Vorreiter in Sachen Transparenz und Qualität sind. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser bescheinigen, dass 99,9 Prozent der in Kliniken erbrachten Leistungen gute Qualität haben. „Patientensicherheit und konsequentes Fehlermanagement haben in unseren Krankenhäusern allerhöchsten Stellenwert“, resümiert Baum. Die Krankenhäuser stellen sich aktiv der Diskussion um Qualität der Versorgung und auch über Fehler. „Es wäre aber auch angezeigt, dass die Kostenträger die Fehlerproblematik ins richtige Verhältnis setzen (40.000.000 Behandlungen zu 2.585 Fehler, weniger als 0,01 Prozent) und damit nicht Verunsicherung betreiben, zumal die Quote rückläufig ist. Wir sollten alle zur Versachlichung der Debatte beitragen. Denn wichtig für jeden Kranken ist das grundsätzliche Vertrauen in die hohe Qualität der medizinischen Versorgung“, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Technischer Zirkel mit der IKK Brandenburg und Berlin
Im schon traditionellen Jahresauftaktgespräch blicken Bernhard Fahr, Leitung Technik des ISC, und Dirk Fischer, Leiter IT-Management der IKK Brandenburg und Berlin, jedes Jahr auf das eben vergangene zurück und planen gemeinsam das bereits begonnene aus technischer Sicht. Beim Jahresrückblick gab es viel Lob. So konnte die lang ersehnte Erneuerung der technischen Basis für den iskv_21c Betrieb sowie die Einführung des 21c_Webcenters in 2014 erfolgreich mit der Kasse umgesetzt werden. Technische Ausfälle im Kassenbetrieb gab es daher kaum noch; lediglich das „Montagsproblem“ (Auslieferung neuer iskv_21c-Software) wurde angemerkt. Tickets der Kasse wurden zeitnah von den ISC-Mitarbeitern bearbeitet. „Besonders die persönliche Kommunikation mit unseren Ansprechpartnern beim ISC gefällt mir. Neben persönlichen Treffen haben wir im zweiwöchigen Rhythmus eine Telefonkonferenz und stehen täglich im E-Mail- und Telefonkontakt. Anbrennen kann da nichts und auf die lange Bank geschoben wird sowieso nichts“, erklärt Dirk Fischer. Für die anstehenden Projekte in 2015 sind sowohl Kasse als auch Rechenzentrum optimistisch: Die neue Telefonanlage der IKK Brandenburg und Berlin soll im Sommer an den Start gehen. „Der Realisierungsworkshop mit allen Beteiligten ist gut verlaufen und das Projekt in Spur“, betont Berhard Fahr. Parallel läuft bereits der Aufbau der Infrastruktur für die Modernisierung der Citrix-Farm der Kasse. Der Schwenk auf die neue Terminal-Server-Farm folgt nach Abschluss des Telefonie-Projektes. Außerdem steht die Einführung einer neuen Output-Management-Lösung an, die den Massendruck aus iskv_21c direkt an den Postdienstleister der Kasse ermöglichen wird. Christopher Kroll, Unternehmenssteuerung/IT-Management der IKK Brandenburg und Berlin, freut sich auf die Fortführung des fachlichen Austausches im Rahmen der anstehenden Hospitationen. Zwei Mitarbeiter aus dem Team Applikationen des ISC werden für einige Tage in der IT-Abteilung der IKK Brandenburg und Berlin vor Ort in Potsdam sein und dort u. a. bei der Vorbereitung auf die Citrix-Umstellung unterstützen.
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Endlich gute Pflege erkennen – Neues Konzept für den Pflege-TÜV
Die Pflegenoten sind gescheitert. Bundesgesundheitsminister Gröhe hat mich gebeten, ein aussagekräftigeres System für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen zu erarbeiten. Nach vielen Gesprächen mit Expertinnen und Experten schlage ich eine Neukonzeption des “Pflege-TÜV” in zwei Schritten vor: Schritt: Abschaffung der Pflegenoten Die Pflegenoten werden durch eine gesetzliche Regelung zum 1. Januar 2016 ausgesetzt, da sie keinen echten Qualitätsvergleich zwischen Einrichtungen ermöglichen. Gleichzeitig wird als Übergangslösung gesetzlich geregelt, dass Kassen und Pflegeeinrichtungen die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen in der bisherigen Form weiterhin veröffentlichen. Die Gesamt- und Bereichsnoten auf der ersten Seite der Veröffentlichung werden jedoch entfernt, da sie mit einer bundesweiten Durchschnittsnote von 1,3 keine Aussagekraft haben. Stattdessen soll eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichtes der Medizinischen Dienste veröffentlicht werden. Der GKV-Spitzenverband erhält den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2015 einheitliche Vorgaben für die Prüfzusammenfassung zu erlassen, sodass ein Vergleich der Einrichtungen durch die Verbraucher ermöglicht wird. Zusätzlich werde ich einen Leitfaden für Verbraucher herausgeben, die eine geeignete Pflegeeinrichtung suchen. Ich möchte die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, in die Einrichtungen hinein zu gehen und die richtigen Fragen zu stellen. Schritt: Neukonzeption des Pflege-TÜV und der Entscheidungsstrukturen Die Bürgerinnen und Bürger brauchen messbare Kriterien, an denen sie die Qualität von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen können. Diese Kriterien müssen eine fundierte wissenschaftliche Grundlage haben und dürfen nicht interessengeleitet sein. Bislang war dies nicht möglich, weil die entsprechenden Strukturen im Pflegebereich fehlten. Zum 1. Januar 2016 wollen wir deshalb einen Pflegequalitätsausschuss errichten, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen berät und als Richtlinie beschließt. In diesem Ausschuss müssen neben den Einrichtungs- und Kostenträgern künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Partizipation und Transparenz. Die kommunalen Spitzenverbände sowie der Spitzenverband der Medizinischen Dienste sind ständige, beratende Mitglieder des Ausschusses. Damit der Pflegequalitätsausschuss bei den bisher häufig vorkommenden Pattsituationen eine zügige Entscheidung ohne langwierige Schiedsstellenverfahren und ohne mehr Bürokratie treffen kann, wird er durch einen unparteiischen Vorsitzenden mit ausschlaggebender Stimme geleitet. Der Pflegequalitätsausschuss erhält eine gesetzliche Frist bis 31. Dezember 2017, um die Richtlinie für ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem zu erlassen.Kommt die Entscheidungsfindung über Richtlinien im Ausschuss nicht fristgerecht voran, soll das Bundesministerium für Gesundheit im Wege der Ersatzvornahme eigene Richtlinien erlassen. Der Pflegequalitätsausschuss wird bei seiner Arbeit durch ein neu zu gründendes Pflegequalitätsinstitut mit unabhängigen Wissenschaftlern unterstützt. Im Pflegequalitätsinstitut soll wissenschaftliche Expertise zu sämtlichen Pflegequalitätsfragen gesammelt und verstetigt werden. Das Institut muss schlank sein und aus bereits vorhandenen Mitteln finanziert werden. Neben dem Pflege-TÜV kann der Pflegequalitätsausschuss weitere Aufgaben zur Qualitätssicherung der Pflege übernehmen, um die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltung weiter zu straffen und die Qualität der Pflege einheitlich zu verbessern, beispielsweise zu Fragen der Qualität, zu Qualitätsprüfungsrichtlinien und zur Abstimmung zwischen Medizinischen Diensten und Heimaufsichten. Dadurch können vorhandene Ressourcen aller Beteiligten genutzt werden, um ein effizientes und endlich entscheidungsfähiges Gremium zu schaffen. Der Ausschuss sammelt die Expertise aller Akteure der Selbstverwaltung sowie der Wissenschaft, ohne dass Einzelverbände wie bislang ein praktisches Vetorecht erhalten und Entscheidungen wegen Individualinteressen blockieren können. Um nicht weitere Kosten zu generieren, bin ich bereit den Pflegequalitätsausschuss beim Arbeitsstab des Pflegebevollmächtigten anzusiedeln. Mein Vorschlag bringt mehr Transparenz für Verbraucher, nutzt bestehende Strukturen und steigert kontinuierlich die Qualität der Pflege in Deutschland. Vor allem aber wird die Pflege mit dem Pflegequalitätsausschuss als zentralem Entscheidungsgremium und mit dem wissenschaftlichen Qualitätsinstitut endlich angemessen aufgewertet, was den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen sowie den Pflegekräften zugute kommt. Die gesetzliche Regelung soll in das Pflegestärkungsgesetz II aufgenommen werden, um den vorgestellten Zeitplan zu ermöglichen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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