Ich behandle zur Zeit stationär einen orthopädischen Patienten in der Rehabilitation, 42, der mir heute mitgeteilt hat, dass er plötzlich mit Brille (4.75 dpt) schlechter sieht, nachdem er 2 Jahre lang Kontaktlinsen getragen hat, Monatslinsen, d.h. Wechsel einmal monatlich. Heute erste schnelle Kontrolle beim Optiker – 6.75 dpt.Keine Linsentrübung. Informatiker, viel am Laptop. Begleiterkrankung einzig grenzwertige Hypertonie unter Enalapril/Hydrochlorothiazid 20/12.5. Termin beim Augenarzt dauert, er wird sich kurzfristig neue Gläser anpassen lassen. Er ist natürlich verunsichert, fragend. Welche Begründungen könnte es geben?
Related Posts
vdek begrüßt Referentenentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung
„Es ist gut, dass die Bundesregierung die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in der letzten Lebensphase verbessern möchte“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der Anhörung zum Referentenentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf sieht ein Bündel von Maßnahmen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vor, wie die vorhandene Versorgungsstruktur gefestigt und qualitativ weiter entwickelt werden soll. Zudem sollen Regelungen zur Aufklärung, Information und Transparenz über palliative und hospizliche Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten Betroffene und deren Angehörigen bei Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen helfen. „Schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen menschliche Zuwendung und umfassende Hilfe, um ein Leben in Würde bis zum Schluss führen zu können. Dafür bedarf es insbesondere einer besseren Vernetzung von Pflegeeinrichtungen, Hospizdiensten und Ärzten. Insbesondere im ländlichen Raum fehlt es noch an spezialisierten ambulanten Angeboten“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Die Ersatzkassen begrüßen daher ausdrücklich, dass die Sterbebegleitung nunmehr auch Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung wird und zudem in der Richtlinie für die häusliche Krankenpflege die behandlungspflegerischen Maßnahmen und Leistungen der Palliativpflege durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) näher konkretisiert werden sollen. Unter der Koordinierung des Hausarztes und in Zusammenarbeit mit den vorhandenen ambulanten Hauskrankenpflegediensten sowie den regionalen Hospizdiensten kann eine gute ambulante an den hospizlich-palliativen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtete Palliativversorgung sichergestellt werden. Der Entwurf sieht zudem vor, die ambulante und stationäre Hospizarbeit finanziell besser zu fördern. Die Krankenkassen sollen anstelle der bisherigen 90 Prozent künftig 95 Prozent der Kosten der zuschussfähigen Leistungen tragen. Um regionale Vergütungsunterschiede zu verringern, soll der kalendertägliche Mindestzuschuss für stationäre Hospize von sieben auf neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße erhöht werden. „Ob diese Erhöhung nach dem Gießkannenprinzip die regionalen Unterschiede in der Finanzierung von Hospizen abbauen kann, ist aus unserer Sicht fraglich“, betonte Elsner. Gut ist aus Sicht der Ersatzkassen aber, dass in diesem Zusammenhang bundesweit einheitliche Standards zum Umfang und Qualität der zuschussfähigen Leistungen vereinbart werden sollen. Dadurch werden zukünftige Vergütungsverhandlungen auf eine sachliche, transparente und definierte Grundlage gestellt. Pressemitteilung des vdek
The post vdek begrüßt Referentenentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Versandhandelsverbot: Zögern der Politik gefährdet Arzneimittelversorgung
Das bislang gut funktionierende System der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Deutschland ist in Gefahr. Darauf wies der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, gestern anlässlich der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongresses pharmacon hin. Als Ursache dafür sieht Kiefer die fehlende Einigkeit innerhalb der Regierung, den Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel zu beschränken und den Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel zu verbieten. „Arzneimittelsicherheit ist für Apotheker das oberste Gebot. Der Bundesgesundheitsminister hat einen Gesetzentwurf für das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln vorgelegt. Auch der Bundesrat hat sich mehrheitlich über alle Parteigrenzen hinweg für das Verbot ausgesprochen. Trotz der klaren Argumente hat sich die SPD-Fraktion des Bundestags gegen eine Unterstützung des Gesetzentwurfs entschieden. Das ist bedauerlich und meiner Meinung nach ein kapitaler Fehler. Durch die fehlende Entscheidung ist dem Chaos in der Arzneimittelversorgung Tür und Tor geöffnet. Denn eine ihrer Säulen ist der einheitliche Arzneimittelpreis – und dieser wird durch den Versandhandel aus dem europäischen Ausland torpediert.“ Kiefer wandte sich in seiner Rede auch an die Apothekerinnen und Apotheker: „Die Bundesapothekerkammer setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass sich alle deutschen Apotheken an die berufsrechtlichen Normen halten. Sie sind die Grundlage des Vertrauens der Patienten in uns. Dazu gehört unter anderem, dass wir deutschen Apotheken Arzneimittel nur zu dem gesetzlich festgelegten und bundesweit einheitlichen Preis abgeben. Rabatte und Boni sind tabu.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
The post Versandhandelsverbot: Zögern der Politik gefährdet Arzneimittelversorgung appeared first on Healthcare Netzwerk.
Tele-Care-Forschungsprojekt AUXILIA: Staatssekretärin Fischer überreicht Förderbescheid an der TU Chemnitz
Mit mehr als 2,5 Millionen Euro fördert das sächsische Gesundheitsministerium das Projekt AUXILIA der Technischen Universität Chemnitz, das Menschen mit Demenz ein längeres, selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause ermöglichen soll. »Der Freistaat Sachsen setzt auf innovative Ideen, um älteren Menschen das Leben zu erleichtern«, sagte Staatssekretärin Andrea Fischer anlässlich der Übergabe des Förderbescheids. »Zukünftig werden uns intelligente Systeme im Alltag noch mehr unterstützen. Zu Hause bis ins hohe Alter – das ist der Wunsch vieler älter werdender Menschen. So wie heute das Navigationsgerät für Autofahrer nahezu eine Selbstverständlichkeit ist, können in einigen Jahren interaktive technische Assistenten und kontaktlose Sensoren ältere Menschen sicher in ihrem Alltag begleiten. Assistenzsysteme, wie sie die TU Chemnitz entwickelt, schaffen die nötigen Voraussetzungen dazu und werden in einigen Jahren Erleichterung bieten für professionell Pflegende und pflegende Angehörige.« Die Förderung ist Ausdruck der Schwerpunktsetzung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbrauscherschutz (SMS) im Bereich eHealth und Telemedizin. Staatministerin Barbara Klepsch ist wichtig, dass die Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen mittels Telemedizin und elektronischer Assistenz gestärkt wird. Im Mittelpunkt steht der Gewinn für den Patienten. Das SMS fördert das Projekt »AUXILIA – Nutzerzentriertes Assistenz- und Sicherheitssystem zur Unterstützung von Menschen mit Demenz auf Basis intelligenter Verhaltensanalyse« der TU Chemnitz mit 2.512.427,12 Euro. Ziel des Projekts ist es, die bisher meist nur unter Laborbedingungen entwickelten technischen Ansätze zur Unterstützung demenzkranker Menschen in die Anwendung als praxistaugliches Assistenzsystem zu überführen. Diese Unterstützung soll zum Beispiel durch die folgenden Funktionen gewährleistet werden: interaktiver Erinnerungs- und Mobilitätsassistent, Integration einer zuverlässigen Erkennung von Notsituationen und die direkte Alarmierung im Gefahrenfall, bedarfsgerechte Informationsbereitstellung für pflegende Angehörige; Bereitstellung von Informationen in Risikosituationen und zum allgemeinen Zustand des Gepflegten, Bereitstellung der gewonnenen Informationen für professionell Pflegende und automatische Datenerfassung für das Pflegeprotokoll. Zentrales Element des geplanten Systems ist ein intelligenter kontaktloser Sensor zur automatisierten Verhaltensanalyse von Personen. Die TU Chemnitz führte bereits auf der Grundlage der EFRE-Richtlinie des SMS 2007-2013 das Projekt »OPDEMIVA – Optimierung der Pflege demenzkranker Menschen durch intelligente Verhaltensanalyse« durch. Die im Projekt OPDEMIVA gewonnenen Erkenntnisse sollen nun genutzt und das entwickelte Analysesystem in die Anwendung als praxistaugliches Assistenzsystem überführt werden. Hintergrund: Dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz stehen im Zeitraum von 2014 bis 2020 rund 28 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Mit der EFRE-Förderung von innovativen Ansätzen in der Gesundheitswirtschaft (E-Health und technische Assistenzsysteme) trägt der Freistaat Sachsen dazu bei, die demografische Entwicklung in Sachsen zu bewältigen und die sächsische Gesundheitswirtschaft nachhaltig zu stärken. Die Förderung zielt auf innovative Maßnahmen ab, die durch die Vernetzung der Angebote und die Entwicklung und Anwendung von neuen Technologien auf die Herausforderungen des demografischen Wandels im Gesundheits- und Pflegesektor mit einem erheblich steigenden Bevölkerungsanteil älterer Menschen, mit zunehmendem Fachkräftemangel im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie steigenden Kosten dieser Versorgung reagieren. Weiterhin gefördert werden innovative Anwendungen des Ambient Assisted Living (Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben – AAL) aus verschiedenen Technologiefeldern, die es ermöglichen, unterschiedliche Dienstleistungsbereiche, insbesondere medizinische Dienstleistungen, Pflegeleistungen, Wohnen, Bewirtschaftung, Mobilität, wechselseitig zu vernetzen und interdisziplinäre, innovative Lösungen für die ambulante Versorgung älterer Menschen zu entwickeln. Zuwendungsempfänger sind private, freigemeinnützige und öffentliche Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern diese vorhabensbezogen mit Unternehmen zusammenarbeiten. Pressemitteilung des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
The post Tele-Care-Forschungsprojekt AUXILIA: Staatssekretärin Fischer überreicht Förderbescheid an der TU Chemnitz appeared first on Healthcare Netzwerk.