Ich behandle zur Zeit stationär einen orthopädischen Patienten in der Rehabilitation, 42, der mir heute mitgeteilt hat, dass er plötzlich mit Brille (4.75 dpt) schlechter sieht, nachdem er 2 Jahre lang Kontaktlinsen getragen hat, Monatslinsen, d.h. Wechsel einmal monatlich. Heute erste schnelle Kontrolle beim Optiker – 6.75 dpt.Keine Linsentrübung. Informatiker, viel am Laptop. Begleiterkrankung einzig grenzwertige Hypertonie unter Enalapril/Hydrochlorothiazid 20/12.5. Termin beim Augenarzt dauert, er wird sich kurzfristig neue Gläser anpassen lassen. Er ist natürlich verunsichert, fragend. Welche Begründungen könnte es geben?
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Versorgung mit Vierfach-Grippeimpfstoff im Nordosten – Beschwerde von Pharmaunternehmen zurückgewiesen
“Wir begrüßen den Beschluss des Landessozialgerichts Hessen. Die AOK Nordost hat federführend für die GKV gemeinsam mit den Apothekerverbänden genau das getan, was der Aufgabe aller Akteure in der Selbstverwaltung entspricht: Eine gute Versorgung zum wirtschaftlichen Preis zu organisieren“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost. Das LSG legte in seinem Beschluss dar, dass die Grippeimpfstoffvereinbarung der AOK Nordost über den Vierfachimpfstoff keine rechtliche Beschränkung des Anbieterkreises darstellt. Somit sei auch keine lenkende Wirkung in Richtung auf ein Pharmaunternehmen gegeben. Zudem sei es ausdrücklich zulässig, mit den Apothekerverbänden einen festen Abgabepreis für Grippeimpfstoffe zu vereinbaren. Es sei allen Pharmaunternehmen frei gestellt, ihre tetravalenten Grippeimpfstoffe durch entsprechende Preisgestaltung konkurrenzfähig zu machen, betont das LSG. „Es ist ein normaler marktwirtschaftlicher Mechanismus, dass das teurere Produkt nicht oder weniger stark nachgefragt wird. Die Pharmaunternehmen können durch Anpassung ihres Abgabepreises jederzeit ihre Chance auf Teilnahme am Marktgeschehen nutzen“, so Stefanie Stoff-Ahnis. Das LSG hat darüber hinaus ausdrücklich betont, dass Kassen und Apothekerverbänden als Akteuren der Selbstverwaltung auf der Grundlage des § 129 Abs. 5 SGB V eine weitgehende Regelungskompetenz zukommt. Kassen und Apothekerverbände dürfen somit weiterhin die wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln auf Landesebene gestalten. Pressemitteilung der AOK Norsost
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Beratungen in Luxemburg über Medizinprodukte-Verordnung
„Patientensicherheit bei Medizinprodukten muss über Industrieinteresse stehen“, betont Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heute im Gesundheitsministerrat verabschiedeten grundsätzlichen Einigung auf die EU-Medizinprodukte-Verordnung. Mit Blick auf die nun anstehenden Gespräche zwischen EU-Parlament und -Rat forderte der vdek-Verbandsvorsitzende das Bundesgesundheitsministerium erneut auf, sich endlich stärker für mehr Patientensicherheit einzusetzen, anstatt sich schützend vor die deutsche Medizinprodukteindustrie zu stellen und nur einen schnelleren Zugang zu neuen Medizinprodukten zu fordern. „Hochrisikoprodukte müssen ein vergleichbares Zulassungsverfahren wie Arzneimittel durchlaufen. Nur so können wir Patienten vor schadhaften und gefährlichen Produkten schützen“, erklärt Zahn. Brustimplantate, Herzkatheter oder künstliche Knie- oder Hüftgelenke sollten daher künftig nach einheitlichen Kriterien und von nur einer europäischen Zulassungsbehörde, nämlich der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), geprüft und zugelassen werden. Zu einem sicheren Zulassungsverfahren gehöre zudem der Nachweis des Nutzen-Risiko-Verhältnisses anhand klinischer Studien, mehr Transparenz durch Einrichtung einer zentralen Datenbank, die Einführung einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung und eine Stärkung der Rechte der Patienten. Das jetzige Zulassungsverfahren durch private, sogenannte „Benannte Stellen“ (beispielsweise TÜV Rheinland) im Rahmen einer CE-Zertifizierung reiche bei Weitem nicht aus, Kernprobleme bei der Zulassung von Hochrisikomedizinprodukten zu beseitigen. Dies zeigte auch der 2012 durchgeführte Test zweier britischer Zeitungen, die als vermeintlicher Hersteller von Hüftgelenken Zulassungen von diversen „Benannten Stellen“ erhielten, obwohl ihre Prothesen nach den eingereichten Unterlagen giftige Stoffe enthielten. „Ein paar mehr Rechte und Kontrollpflichten für die ‚Benannten Stellen‘ wie sie jetzt der Rat vorschlägt, sorgen nicht für mehr Patientensicherheit. Die Bundesregierung sollte daher ihre bisherige Haltung überdenken und sich für ein sicheres und effektiveres Zulassungsverfahren, angesiedelt bei der EMA, einsetzen“, ergänzt Zahn. Pressemitteilung des vdek
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Tag des Mundschutzes
Es kommt wie es kommen musste. Ich wollte eigentlich schon vor geraumer Zeit den Welt-Mundschutz-Tag ausrufen (siehe: Computerviren – Gefahr für die Menschen?). Doch irgendwie kam es nicht dazu. Das wollen wir heute endlich nachholen. Hiermit rufe ich ihn offiziell aus: DER WELTTAG DES MUNDSCHUTZES !!! ist am 30.09.
Nebenbei möchte ich Euch mit der folgenden […]
Artikel von: Monsterdoc