(HAMBURG) Jetzt geht es los – FDP-Generalsekretär Dirk Niebel fordert im Interview mit dem Hamburger Abendblatt die Abschaffung des Gesundheitsfonds. Diese Forderung dürfte eine der harten Nüsse sein, die die neue Regierungskoalition zu knacken hat, denn die CDU beharrt auf Beibehaltung des Gesundheitsfonds. Die Forderung der FDP geht einher mit den Plänen, die gesetzliche Krankenkassen zu privatisieren und den über eine Basisversorgung hinausgehenden Versorgungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger durch zusätzliche (privat zu leistende) Versicherungen abzudecken. Die CDU mag sich in diesem Punkt im Moment noch nicht beugen. Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn, fordert derweil die FDP auf, sich das Gesundheitsressort in der neu zu bildenden Regierung “zu greifen”. „Die Ärzteschaft hat sich in ihrer Breite vehement für einen starken Einfluss der FDP in der Bundesregierung engagiert. Wir werden nun sehr schnell sehen können, ob sich dieser Einsatz gelohnt hat“, sagte Winn. (Zi)
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Studie zur Beamtenbeihilfe: Absurde Methodik und fatale Folgen für die Gesundheitsversorgung
Zu einer von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichten Studie zur Krankenversicherung der Beamten erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach: „Die Bertelsmann-Stiftung erhebt die Forderung nach einem Radikalumbau der Gesundheitsversorgung aller Beamten in Bund, Ländern und Kommunen – hat dabei jedoch nach eigenen Angaben die (verfassungs-)rechtliche Zulässigkeit und Umsetzbarkeit gar nicht erst geprüft. Eine solche ‚Studie‘ ist auf Sand gebaut und kann schon im Ansatz nicht ernst genommen werden. Auch das Rechenwerk der Studie ist nicht tragfähig. Es blendet wesentliche Kostenfaktoren aus. Die unvollständige Datenauswahl ist augenscheinlich von der Absicht geprägt, zu einem von vornherein gewünschten Ergebnis zu gelangen. So beziffert die Studie zwar die vermeintlichen Einsparungen der Staatshaushalte bis 2030 durch die Verlagerung der Kosten für die Versorgung der Beamten auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Sie verschweigt aber die Auswirkungen auf die GKV-Versicherten im selben Zeitraum. Dabei ist absehbar, dass die GKV-Versicherten durch steigende Beitragssätze mittel- und langfristig wesentlich stärker belastet würden. Die von Bertelsmann propagierte ’Zwangsversicherung‘ der Beamten bedeutet für die Betroffenen eine Kürzung ihrer Leistungsansprüche, verbunden mit erheblichen Mehrbelastungen. Darüber hinaus würden die Vorschläge von Bertelsmann milliardenschwere Verluste für Arztpraxen ebenso wie Hebammen, Physiotherapeuten und viele andere Gesundheitsberufe bringen. Schon ab dem ersten Jahr sollen sie 6,1 Milliarden Euro einbüßen – wodurch im Ergebnis die Infrastruktur und die medizinische Versorgungsqualität für alle Patienten verschlechtert würden. Die Bertelsmann-Vorschläge brächten eine soziale Umverteilung von unten nach oben, indem die bisher von allen Steuerzahlern finanzierten Beihilfeausgaben auf die schmalere Basis der GKV-Beitragszahler verlagert würden. Überdies würden nur Einkünfte bis zur GKV-Beitragsbemessungsgrenze zur Finanzierung beitragen, was eine überproportionale Belastung der Versicherten mit kleineren Einkünften bedeutet. Die nachhaltige und generationengerechte Vorsorge der PKV für die Krankheitskosten der Beamten im Alter würde entfallen. Stattdessen würde die vom demografischen Wandel ohnehin stark belastete Umlagefinanzierung der GKV ausgeweitet. Nachfolgende Generationen würden noch stärker belastet. Auch die massiven Auswirkungen auf die Pflegeversicherung werden in der Studie ausgeklammert. Durch den Leistungsanspruch aller pflegebedürftigen Beamten, Pensionäre und ihrer Angehörigen an ein Versicherungssystem, in das sie nie einbezahlt haben, droht eine finanzielle Schieflage der sozialen Pflegeversicherung, die anders als die PKV für diese Kosten keine Vorsorge getroffen hat. In der Bertelsmann-Studie wird ausdrücklich eingeräumt: ‚Die beamten- und verfassungsrechtlichen Fragen, die bei einer solchen Umstellung zu klären wären, waren nicht Gegenstand der Studie.‘ Damit fehlt dieser kuriosen Betrachtung jegliche Grundlage.“ Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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Kiefer als Vorsitzender der DAC/NRF-Kommission bestätigt
Dr. Andreas Kiefer (56) bleibt Vorsitzender der Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF-Kommission). Kiefer leitet diese Kommission seit 2011 und ist zudem Präsident der Bundesapothekerkammer und Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz. Berufen wird die Kommission vom Geschäftsführenden Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Kiefer: „Wir erfüllen als Kommission vielfältige Aufgaben. Ziel ist, dass die Monographien und Texte dem Stand der pharmazeutischen Wissenschaften entsprechen und insbesondere für die Apotheken sachgerechte Herstellungs- und Prüfvorschriften für Arzneimittel zur Verfügung gestellt werden. Ohne die ehrenamtliche Unterstützung externer Experten aus Wissenschaft, Industrie, Behörden, Bundeswehr, Krankenhaus und Apotheken wäre das nicht möglich. Deshalb danke ich allen Mitgliedern der DAC/NRF-Kommission ‒ ebenso wie den Sachverständigen ‒ ganz herzlich für ihr Engagement.“ Zum Stichtag 1. Januar 2018 wurden nach den Vorgaben der Geschäftsordnung Mitglieder der DAC/NRF-Kommission wieder- bzw. neuberufen. Für weitere bzw. zum ersten Mal für sechs Jahre berufen wurden Prof. Dr. Christian Fleck, Jena Dr. Frauke Gaedcke, Koblenz Dr. Rene Roth-Ehrang, Andernach (erstmals berufen) Dr. Ulrich Reichert, Darmstadt (erstmals berufen) Dr. Michael Türck, Seeheim-Jugenheim Weitere Mitglieder der DAC/NRF-Kommission sind: Prof. Dr. Franz Bracher, München Apothekerin Cornelia Bruns, Bremen Dr. Volker Christoffel, Sengenthal Prof. Dr. Rolf Daniels, Tübingen Prof. Dr. Gerhard Franz, Regensburg Dr. Matthias Heuermann, Münster Prof. Dr. med. Peter H. Höger, Hamburg Dr. Holger Knoth, Dresden Prof. Dr. Matthias Melzig, Berlin Dr. Hans-Ulrich Plener, Tuttlingen Prof. Dr. Gerhard Scriba, Jena Dr. Michael Sprenger, Bonn Apotheker Gerhard Zück, Knittlingen Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Mitarbeiter der Knappschaft-Bahn-See helfen bei Bearbeitung von Flüchtlingsanträgen
Sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) werden kurzfristig die Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützen. Sie werden in den sogenannten „Entscheidungszentren“ des Amtes eingesetzt, um dort Asylanträge zu bearbeiten und in unkomplizierten Fällen darüber zu entscheiden. Einsatzorte der KBS-Mitarbeiter werden Bonn, Berlin, Hamburg und Unna sein. Angesichts des großen Zustroms an Flüchtlingen hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Knappschaft-Bahn-See um Unterstützung bei der Antragsbearbeitung gebeten. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See
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