(HAMBURG) Jetzt geht es los – FDP-Generalsekretär Dirk Niebel fordert im Interview mit dem Hamburger Abendblatt die Abschaffung des Gesundheitsfonds. Diese Forderung dürfte eine der harten Nüsse sein, die die neue Regierungskoalition zu knacken hat, denn die CDU beharrt auf Beibehaltung des Gesundheitsfonds. Die Forderung der FDP geht einher mit den Plänen, die gesetzliche Krankenkassen zu privatisieren und den über eine Basisversorgung hinausgehenden Versorgungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger durch zusätzliche (privat zu leistende) Versicherungen abzudecken. Die CDU mag sich in diesem Punkt im Moment noch nicht beugen. Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn, fordert derweil die FDP auf, sich das Gesundheitsressort in der neu zu bildenden Regierung “zu greifen”. „Die Ärzteschaft hat sich in ihrer Breite vehement für einen starken Einfluss der FDP in der Bundesregierung engagiert. Wir werden nun sehr schnell sehen können, ob sich dieser Einsatz gelohnt hat“, sagte Winn. (Zi)
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Mehr Tempo und Transparenz: GKV Eingangsrechnungsmanagement von Wilken
Zur Digitalisierung der Rechnungsbearbeitung bietet Wilken jetzt gemeinsam mit Comline eine Gesamtlösung an, die sich einfach und schnell in die vorhandene IT-Landschaft der meisten gesetzlichen Krankenkassen (GKV) implementieren lässt. Die Gesamtlösung verbindet das GKV-Finanzmanagement von Wilken mit der elektronischen Akte (helic 21c_docs) von Comline und integriert sich in die Branchenstandardlösung iskv_21c von BITMARCK. Erster Anwender für die Gesamtlösung ist die BAHN-BKK. Dort wurde der Eingangsrechnungsprozess bisher klassisch auf Papierbasis durchgeführt. „Jetzt müssen wir die Belege nicht mehr lange suchen, sondern können sie direkt aus der Buchhaltung oder der Kosten- und Leistungsrechnung heraus aufrufen. Der Status der Bearbeitung im Rechnungswesen wird zwischen den Systemen ausgetauscht und ist zudem in der iskv_21c-Aufgabenverwaltung einsehbar, so dass wir alle Vorgänge vom Referat Finanzen aber auch von den Fachabteilungen aus nachvollziehen können“, beschreibt Ralf Schmitz, Referatsleiter Finanzen bei der BAHN-BKK die Vorteile. „Die Durchlaufzeiten der Belege werden mit dem neuen System beschleunigt und auch bei den Skontoerlösen wollen wir spürbare Steigerungen generieren“, so Schmitz weiter. Die Bearbeitung erfolgt workflowbasiert: Die Rechnungen werden nach dem Scannen in die elektronische Akte von Comline importiert. Mit dem Modul „helic Kostenrechnungen“ werden die Rechnungen geprüft und freigegeben. Bearbeitungsstatus und Rechnungsdaten werden an das Wilken Rechnungseingangsbuch weitergegeben und sind dort nachvollziehbar. Zum Abschluss des Prüf- und Freigabeprozesses wird die Rechnung automatisiert von „helic Kostenrechnungen“ an das Wilken Finanzmanagement übergeben. Danach wird die weitere Bearbeitung über das GKV Eingangsrechnungsmanagement inkl. Buchung aus Auszahlung durchgeführt. Die bisher üblichen Papierablagen entfallen komplett, die dazugehörige zeitraubende interne Kommunikation per E-Mail/Telefon/Fax ist überflüssig geworden. Die beteiligten Mitarbeiter haben mit dieser Lösung jederzeit – von jedem Ort – Zugriff auf die Dokumente und die zugehörigen Buchungsinformationen. „Über die Attributierung des Rechnungsstatus in helic sind unsere regionalen Rechnungsprüfer jetzt jederzeit im Bilde, ob und wann eine Rechnung bezahlt ist. Rückfragen an den Finanzbereich, insbesondere bei überschneidenden Mahnungen, sind damit hinfällig geworden“, erklärt Ralf Schmitz.
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300.000 Euro Schaden durch ambulante Pflegedienste
Allein bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse entstand im vergangenen Jahr ein Schaden in Höhe von 323.000 Euro durch Betrug von ambulanten Pflegediensten. „Damit belegte der Bereich ambulante Pflege mit 43 Betrugsfällen Platz zwei unserer internen Abrechnungsbetrug-Statistik. Die meisten Fälle haben wir bei Krankengymnasten und Physiotherapeuten aufgedeckt“, erklärt Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. Unter anderem hat sich ein ambulanter Pflegedienst Gelder erschlichen, indem er Pflegedienstnachweise fälschte und Dienstpläne für Mitarbeiter erfand. Zudem wurden Pfleger eingesetzt, die nicht über die fachliche Qualifikation zur Erbringung der Pflegeleistung verfügten. In einer Vielzahl an Fällen wurde auch die tatsächliche Pflegebedürftigkeit der Versicherten durch falsche Angaben der Pflegedienstmitarbeiter vorgetäuscht. „Die intransparente Finanzierung unseres Gesundheitswesens lädt scheinbar dazu ein, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern. Wir als Krankenkasse haben diese grundsätzliche Gefahr bereits vor über zehn Jahren erkannt und ein Ermittlerteam bei uns eingerichtet, das gegen Abrechnungsbetrug und Korruption vorgeht“, so Kailuweit. Der Schaden aus allen laufenden Betrugsfällen im Gesundheitsbereich betrug für die KKH im vergangenen Jahr 1,4 Millionen Euro. Kailuweit fordert angesichts des aktuellen Skandals: „Was wir zukünftig brauchen, sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruption im Gesundheitswesen. Leider kommt es längst nicht in allen Fällen zu einer adäquaten Strafverfolgung. Häufig sind die Ermittlungsbehörden personell nicht gut genug ausgestattet, um in einem derart komplexen Themengebiet ihrer Arbeit bestmöglich nachzugehen. Außerdem mangelt es zu oft an Spezialwissen.“ Pressemitteilung der KKH
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DKG veröffentlicht zwei pflegerische Weiterbildungsempfehlungen
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat zwei neue pflegerische Weiterbildungsempfehlungen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Notfallpflege und die Intermediate Care Pflege. „Insbesondere in der Notfallpflege hat es eine große Nachfrage der Krankenhäuser nach einer Weiterbildungsempfehlung gegeben, um die Pflegekräfte, die in den Notaufnahmen der Kliniken arbeiten, für diese sehr anspruchsvolle Aufgabe weitergehend zu qualifizieren. Die Heterogenität der Ereignisse in den Notfallambulanzen ist eine extreme Herausforderung für die Pflegekräfte. Dabei geht es vor allem um die Bewältigung von schnell wechselnden, akuten und ungeplanten Pflegesituationen. Wir können nunmehr mit diesen Empfehlungen eine einheitlich hohe Weiterbildungsqualität sicherstellen“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Besteht in einem Bundesland keine landesrechtliche Regelung der Weiterbildung, dienen die DKG-Empfehlungen als Muster für eine landesrechtliche Ordnung. Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert mindestens zwei bis höchstens fünf Jahre. Pflegekräfte mit einer Weiterbildung nach DKG-Empfehlung werden tariflich höher eingestuft. Für langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Notaufnahme wurde eine gestaffelte Möglichkeit der Anerkennung der Weiterbildung auf Grund von Berufserfahrung entwickelt. Auch in der Intermediate Care Pflege wird mit der Weiterbildungsempfehlung ein wesentlicher Pflegebereich geregelt. „Dieses Bindeglied zwischen Intensivstation und Normalstation ist ebenfalls durch besondere Anforderungen geprägt. Es gilt die hohe Versorgungsqualität zu sichern und dem Personal gute Weiterbildungsoptionen zu eröffnen“, so Baum. Weiterbildungsempfehlungen gibt es beispielsweise auch für die Onkologie, Nephrologie oder die pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege. Die Empfehlungen finden Sie unter : http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/361/aid/18721/title/DKG-Empfehlung_fuer_die_Intermediate_Care_Pflege http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/351/aid/18681/title/DKG-Empfehlung_fuer_die_Weiterbildung_Notfallpflege Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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