(HILDESHEIM) Heute ist die Stadt vor allem politisch bewegt – in Hildesheim beteiligen sich Schüler und Studenten am Bildungsstreik 2009. Für uns ist es bisher recht ruhig hier, nur ab und zu kommt ein Grüppchen junger Menschen mit Trillerpfeifen vorbei. (Zi)
Related Posts
Kiefer als Vorsitzender der DAC/NRF-Kommission bestätigt
Dr. Andreas Kiefer (56) bleibt Vorsitzender der Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF-Kommission). Kiefer leitet diese Kommission seit 2011 und ist zudem Präsident der Bundesapothekerkammer und Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz. Berufen wird die Kommission vom Geschäftsführenden Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Kiefer: „Wir erfüllen als Kommission vielfältige Aufgaben. Ziel ist, dass die Monographien und Texte dem Stand der pharmazeutischen Wissenschaften entsprechen und insbesondere für die Apotheken sachgerechte Herstellungs- und Prüfvorschriften für Arzneimittel zur Verfügung gestellt werden. Ohne die ehrenamtliche Unterstützung externer Experten aus Wissenschaft, Industrie, Behörden, Bundeswehr, Krankenhaus und Apotheken wäre das nicht möglich. Deshalb danke ich allen Mitgliedern der DAC/NRF-Kommission ‒ ebenso wie den Sachverständigen ‒ ganz herzlich für ihr Engagement.“ Zum Stichtag 1. Januar 2018 wurden nach den Vorgaben der Geschäftsordnung Mitglieder der DAC/NRF-Kommission wieder- bzw. neuberufen. Für weitere bzw. zum ersten Mal für sechs Jahre berufen wurden Prof. Dr. Christian Fleck, Jena Dr. Frauke Gaedcke, Koblenz Dr. Rene Roth-Ehrang, Andernach (erstmals berufen) Dr. Ulrich Reichert, Darmstadt (erstmals berufen) Dr. Michael Türck, Seeheim-Jugenheim Weitere Mitglieder der DAC/NRF-Kommission sind: Prof. Dr. Franz Bracher, München Apothekerin Cornelia Bruns, Bremen Dr. Volker Christoffel, Sengenthal Prof. Dr. Rolf Daniels, Tübingen Prof. Dr. Gerhard Franz, Regensburg Dr. Matthias Heuermann, Münster Prof. Dr. med. Peter H. Höger, Hamburg Dr. Holger Knoth, Dresden Prof. Dr. Matthias Melzig, Berlin Dr. Hans-Ulrich Plener, Tuttlingen Prof. Dr. Gerhard Scriba, Jena Dr. Michael Sprenger, Bonn Apotheker Gerhard Zück, Knittlingen Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
The post Kiefer als Vorsitzender der DAC/NRF-Kommission bestätigt appeared first on Healthcare Netzwerk.
Hilfstaxe: Krankenkassen wälzen Lasten auf Apotheken ab und gefährden die flächendeckende Versorgung
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) kann die am 19. Januar 2018 von der Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V gefällte Entscheidung zur so genannten Hilfstaxe nicht mittragen. Die Umsetzung des durch die Zustimmung der Krankenkassenvertreter und der unparteiischen Schiedsstellenmitglieder gefassten Mehrheitsbeschlusses gefährdet die flächendeckende Versorgung der Patienten mit onkologischen parenteralen Zubereitungen (Zytostatika). Die Neuverhandlung der Hilfstaxe („Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen laut §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung“) war nötig geworden, nachdem das im Jahr 2017 in Kraft getretene Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) apothekenexklusive Zytostatika-Ausschreibungen der Kassen verboten, dafür aber Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern neu eingeführt hatte. Die Ablehnung des Schiedsspruches durch den DAV hat mehrere Gründe: Erstens sind die pauschalen Abschlagssätze vom Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu hoch für die Apotheken, und die Regelung für den Fall, dass der Apotheker den vereinbarten Abschlag im Einkauf nicht realisieren kann, ist nicht ausgereift. Die daraus resultierenden finanziellen Risiken sind nicht abschätzbar. Zweitens wurde der Antrag des DAV zur Erhöhung des Arbeitspreises abgelehnt, und drittens gelten die Regelungen des Schiedsspruches rückwirkend ab 1. November 2017. Dadurch wird in bereits abgerechnete Fälle eingegriffen. „Wir lehnen das Ergebnis des Schiedsverfahrens ganz klar ab“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Die Krankenkassen haben gesetzlich die Möglichkeit bekommen, Rabattverträge mit den Herstellern von Wirkstoffen für Krebsrezepturen abzuschließen. Wir fordern die Kassen auf, am Markt vorhandene Einsparpotentiale auf diesem Wege zu generieren und nicht die bundesweit etwa 300 Schwerpunktapotheken mit speziellem Reinraumlabor über zu hohe Abschläge und nicht ausreichend flankierende Regelungen einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko auszusetzen.“ Insgesamt, so Becker, gehe das Schiedsergebnis auch systematisch in eine falsche Richtung: „Wir wollten eine Vergütungsvereinbarung, die die Arbeitsleistung der Apotheken anerkennt und von der alten Praxis wegführt, dass Apotheken ihre Wirtschaftlichkeit über Einkaufskonditionen sichern müssen. Leider ziehen die Kassen hier nicht mit.“ Der DAV wird die Sachlage jetzt bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden, so Becker. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
The post Hilfstaxe: Krankenkassen wälzen Lasten auf Apotheken ab und gefährden die flächendeckende Versorgung appeared first on Healthcare Netzwerk.
Unterfinanzierte Krankenhäuser – überfinanzierte Krankenkassen
„Während die Kassen sich mit Beitragsgeldern vollsaugen, die Altersrückstellungen für ihre Mitarbeiter innerhalb von nur zwei Jahren um 1,2 Milliarden Euro aufstocken, werden die Krankenhäuser bei der Refinanzierung der Tarifabschlüsse und bei der Finanzierung der ambulanten Notfallleistungen in nicht länger akzeptabler Weise kurz gehalten“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, zum Jahresergebnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2016. Mit gerade 2,8 Prozent liegen die Leistungsausgabenzuwächse pro Versicherten für die Krankenhäuser weit unter dem allgemeinen Ausgabenzuwachs von 3,3 Prozent und meilenweit unter dem Zuwachs der Verwaltungskosten bei den Krankenkassen. „Auch zeigt das krasse Auseinanderfallen von Ausgabenschätzung und Ist-Ausgaben (Fehlschätzungsquote von mehr als 30 Prozent), dass der Schätzerkreis politisch instrumentalisiert wird, um gegen die Leistungserbringer Stimmung zu machen. Es wird Zeit, dass dieser Kreis um die Leistungserbringer erweitert wird“, so Reumann. Angesichts der hohen Überschüsse in der GKV darf die eklatante Unterfinanzierung der ambulanten Notfallleistungen nicht länger ungelöst bleiben. Die mit der Krankenhausreform von der Politik gewollte Verbesserung der Vergütungen der Notfallleistungen der Krankenhäuser ist durch den Skandalbeschluss von GKV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) in den Selbstverwaltungsgremien an die Wand gefahren und mit 4,74 Euro für eine auf zwei Minuten kalkulierten und begrenzten Abklärungspauschale ins Gegenteil verkehrt worden. Angesicht der Überschüsse fordert die DKG die Koalition auf, noch für das laufende Jahr in einem ersten Schritt bis zur einer grundsätzlichen Reform der Vergütung der ambulanten Notfallleistungen diese um mindestens eine halbe Milliarde Euro aufzustocken (gesetzlich verfügte Erhöhung der EBM-Notfallpauschalen für die Krankenhäuser). Auch bei der Refinanzierung der Tarifabschlüsse verweigern die Krankenkassen die Berücksichtigung der Mehrkosten von Neueinstufungen. Auch dies muss beendet werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
The post Unterfinanzierte Krankenhäuser – überfinanzierte Krankenkassen appeared first on Healthcare Netzwerk.