Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung im Rahmen einer Änderung des Arzneimittelgesetzes Veränderungen im Krankenpflege- und Altenpflegegesetz vorgenommen. Für beide Berufsgruppen wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung auf den Hauptschulabschluss nach zehn Schuljahren abgesenkt. Damit haben sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen über alle im Vorfeld massiv geäußerten Bedenken und kritischen Stellungnahmen der überwiegenden Mehrzahl der Pflegenden, vieler Gesundheitsexperten und –politiker und der Pflegeberufsverbände hinweggesetzt. Nun hat der Petitionsausschuss eine Einreichung von Franz Wagner, Geschäftsführer des DBfK Bundesverbandes, zugelassen – Ziel ist es, mit Hilfe öffentlicher Unterstützung das Gesetz erneut im Deutschen Bundestag zur Diskussion zu bringen. Um eine Anghörung in dieser Sache zu erreichen, müssen in den kommenden drei Wochen mindestens 50.000 Mitzeichner ihre Unterstützung bekunden. Die Mitzeichnung ist auf den Seiten des Bundestages nach vorheriger Registrierung auf der Website des Petitionsausschusses möglich. (Zi)
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