Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung im Rahmen einer Änderung des Arzneimittelgesetzes Veränderungen im Krankenpflege- und Altenpflegegesetz vorgenommen. Für beide Berufsgruppen wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung auf den Hauptschulabschluss nach zehn Schuljahren abgesenkt. Damit haben sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen über alle im Vorfeld massiv geäußerten Bedenken und kritischen Stellungnahmen der überwiegenden Mehrzahl der Pflegenden, vieler Gesundheitsexperten und –politiker und der Pflegeberufsverbände hinweggesetzt. Nun hat der Petitionsausschuss eine Einreichung von Franz Wagner, Geschäftsführer des DBfK Bundesverbandes, zugelassen – Ziel ist es, mit Hilfe öffentlicher Unterstützung das Gesetz erneut im Deutschen Bundestag zur Diskussion zu bringen. Um eine Anghörung in dieser Sache zu erreichen, müssen in den kommenden drei Wochen mindestens 50.000 Mitzeichner ihre Unterstützung bekunden. Die Mitzeichnung ist auf den Seiten des Bundestages nach vorheriger Registrierung auf der Website des Petitionsausschusses möglich. (Zi)
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Junge Pflege sucht Betreuung
(NORDWEST) So, für alle, die es interessiert: der DBfK Nordwest besetzt im Rahmen eines Projektes eine neu geschaffene Stelle – gesucht wird ein Jugendreferent oder eine Jugendreferentin, der/die sich um die Betreuung und den Ausbau der Arbeitsgruppe junger Pflegender in Nordwest kümmert. Die Stelle ist brandneu und zunächst bis zum Ende des kommenden Jahres befristet. […]
Lieferprobleme sind keine Versorgungsprobleme – AOK Baden-Württemberg fordert Einführung einer Meldepflicht für Arzneimittellagerbestände
„Wir brauchen eine offene Diskussion um eine transparentere Arzneimittelversorgung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. „Dass Teile der Pharmalobby immer wieder Vorurteile gegen Rabattverträge und damit gegen Wettbewerb schüren und sie zur Ursache von Lieferengpässen erklären, ist Heuchelei.“ Schließlich sind gerade diese Verträge das einzige Instrument, Lieferausfälle unter Sanktion zu stellen. Durch die Verträge werden die gesetzlichen Krankenkassen zu Gunsten der Versicherten derzeit jährlich um 3,2 Milliarden Euro entlastet. Der in letzter Zeit wieder mehrfach erhobene Vorwurf, Arzneimittelrabattverträge würden Versorgungsprobleme verursachen, lege eine völlig falsche Fährte, so der Südwest-AOK-Chef weiter: „Lieferprobleme sind keine Versorgungsprobleme. Hier geht es um die Frage, weshalb es überhaupt vorkommt, dass manchmal eine Apotheke ein – rabattiertes oder auch nicht rabattiertes – Arzneimittel nicht unmittelbar beschaffen kann.“ Die AOK Baden-Württemberg sieht einen klaren Optimierungsweg in der Einführung einer Dokumentations- und Meldepflicht für den Handel mit Arzneimitteln. Die langjährige Erfahrung mit dem Instrument der Rabattverträge habe gezeigt, dass deren Bedeutung weit über die mit ihnen verbundene Kostenersparnis hinaus gehe, so der AOK-Chef weiter. Zum Umfang der Verträge gehörten auch Lieferkonditionen und Vertragsstrafen, die dann fällig werden, wenn Hersteller ihre Pflichten nicht erfüllten: Liefert ein Rabattvertragspartner weniger von einem Arzneimittel als davon benötigt wird, verstößt er gegen seine Vertragspflichten; er riskiert Schadenersatzleistungen und Vertragsstrafen. „Deshalb sind unsere Rabattverträge der einzige Garant dafür, dass pharmazeutische Unternehmen stets ihr Möglichstes tun, um den deutschen Markt im benötigten Umfang zu beliefern“, erläutert Hermann. Verstoße ein Pharmaunternehmen gegen seine vertraglichen Pflichten, müsse es selbst für sein Versäumnis einstehen. Mit Blick auf die Angriffe gegen Rabattverträge pointiert der Vorstandsvorsitzende der Südwest-AOK: „Dem Angegriffenen auch noch die Schuld zuzuweisen – das schafft nur die Pharmaindustrie!“ Die Warenströme des Arzneimittelmarkts lassen sich derzeit in ihrer ganzen Komplexität nicht durchschauen. Pharmahersteller sind vielfach global agierende Unternehmen, weshalb Wirkstoffe und Medikamente mitunter an weit voneinander entfernten Standorten produziert werden. Zwischen den Herstellern und den einzelnen Apotheken ist der Großhandel angesiedelt, der (mehr oder weniger große) Vorräte einzelner Produkte vorhält. An welcher Stelle der langen Lieferkette sich ein Problem ereignet haben muss, wenn am Ende eine Apotheke ein bestimmtes Medikament nicht bieten kann, ist systematisch überhaupt nicht auszumachen. Lieferausfälle bei nicht vertraglich rabattierten Arzneimitteln können auch durch Apotheken nicht sinnvoll dokumentiert werden, da der Arzt – etwa bei patentgeschützten Arzneimitteln – ein anderes Arzneimittel verordnen muss, das dann abgerechnet wird. Das nicht gelieferte Arzneimittel erscheint gar nicht in den Abrechnungsdaten der Apotheke. „Die AOK Baden-Württemberg spricht sich entschieden für eine transparente Lieferkette und transparente Vorratshaltung aus. Wir empfehlen der Politik dringend die Einführung einer Dokumentations- und Meldepflicht für bestellte und für gelieferte Mengen von Medikamenten auf Hersteller-, Großhandels- und Apothekenebene“, drängt AOK-Chef Hermann. „Online-Versandhäuser informieren ihre Kunden jederzeit, wo sich die Bestellung gerade befindet. Wieso sollte das die Arzneimittelbranche nicht mit ihren lebenswichtigen Produkten schaffen?“ Die AOK Baden-Württemberg sieht eine Lösung in einem softwaregestützten, branchenübergreifenden Warenwirtschaftssystem für Arzneimittel. „Mit klaren gesetzlichen Regeln und der passenden technischen Infrastruktur lässt sich die Verfügbarkeit einer Arzneimittelpackung lückenlos nachvollziehen“, sagt Hermann. „Die Zeiten offenkundig interessengeleiteter Schuldzuweisungen wären dann Vergangenheit.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Kraftakt zur Stärkung der Pflege“
Am 12. Mai wird jedes Jahr der Internationale Tag der Pflegenden begangen. Der Tag erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unsere Pflegekräfte setzen sich im Krankenhaus, bei Pflegediensten und in Pflegeeinrichtungen tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie Anerkennung, vor allem aber gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass mehr Pflegefachpersonal in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eingestellt werden kann, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen nahezu verdoppelt wurde, unnötige Bürokratie abgebaut und die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif gestärkt wird. Wir haben für Pflegebedürftige und Patienten, für ihre Angehörigen und unsere Pflegekräfte einen Kraftakt zur Stärkung der Pflege in unserem Land gestemmt. Diesen Weg setzen wir mit der Modernisierung der Pflegeausbildung, der Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens für die Altenpflege und von Personaluntergrenzen im Krankenhausbereich fort.“ Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung: „Die Arbeit unserer Pflegekräfte ist mit Gold nicht aufzuwiegen. Ohne sie würde das Gesundheitswesen in Deutschland nicht funktionieren. Mit einem hohen Maß an Professionalität und Fachkompetenz, aber auch an Einfühlungsvermögen sichern unsere Pflegekräfte die Versorgung der Pflegebedürftigen in unserem Land. Dafür möchte ich ihnen nicht nur am Tag der Pflegenden unsere Anerkennung und unseren Dank aussprechen. Diese Wertschätzung darf sich jedoch nicht nur in schönen Sonntagsreden zeigen. Sie muss ganz konkret mit Leben gefüllt werden – nicht zuletzt durch gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne. Dafür haben wir in dieser Legislaturperiode wichtige Grundlagen geschaffen, die jetzt alle zusammen umsetzen müssen.“ Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne für Pflegekräfte in der Altenpflege Pflegekräfte müssen sich auf gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verlassen können. Damit Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben, unterstützt das Bundesgesundheitsministerium Pflegeeinrichtungen beim Abbau unnötiger Bürokratie durch eine vereinfachte Pflegedokumentation. Mehr als 11.000 Pflegeeinrichtungen nehmen bereits daran teil, das ist fast jede zweite Einrichtung in Deutschland. Durch die Pflegereform wurde dafür gesorgt, dass die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen verbessert werden konnte. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff musste zum Anlass genommen werden, die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen vor Ort zu überprüfen. Bereits in 11 der 16 Bundesländer konnten Verbesserungen beim Pflegepersonalschlüssel vereinbart werden. Zudem muss die Selbstverwaltung in der Pflege bis zum 30. Juni 2020 ein fachlich fundiertes Verfahren entwickeln und erproben, mit dem besser bestimmt werden kann, wie viel und welches Personal es in einer Pflegeeinrichtung geben muss. Zudem wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen deutlich zu erhöhen. Rund 49.000 Betreuungskräfte unterstützen heute die wichtige Arbeit der Pflegefachkräfte und verbessern damit den Pflegealltag spürbar. 2013 waren es noch 28.000. Damit Pflegekräfte eine faire Bezahlung erhalten, wurde gesetzlich festgelegt, dass Tariflöhne und Löhne bis zur Höhe des Tarifs von Pflegekassen und Sozialhilfeträgern als wirtschaftlich anerkannt und entsprechend finanziert werden müssen. Jetzt sind die Tarifpartner am Zug, damit die Verbesserungen den Pflegekräften schnell zugutekommen. Wichtig ist auch, dass diejenigen, die tagtäglich andere pflegen, selbst gesund bleiben. Deshalb wurden die Leistungen der Krankenkassen für die betriebliche Gesundheitsförderungnahezu verdoppelt. Mehr Unterstützung bei der Pflege zu Hause Auch die Pflege zu Hause wird deutlich besser unterstützt und am persönlichen Bedarf ausgerichtet. Pflegende Angehörige werden durch Leistungen wie Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege sowie Hilfen im Haushalt spürbar entlastet. Berufstätige Pflegende, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind, haben einen Rechtsanspruch auf eine Auszeit von bis zu zehn Tagen mit einem Pflegeunterstützungsgeld, das die Pflegeversicherung finanziert und auch auf eine Familienpflegezeit. Zudem wurde die soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen in der Arbeitslosen-, Unfall und Rentenversicherung verbessert. Dadurch steigen die Beiträge, die die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige an die Rentenversicherung zahlt um 400 Millionen auf insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro an. Die gute Nachricht ist, die Leistungen kommen an: 2016 hat die Pflegeversicherung für die rund 2,9 Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen Ausgaben in Höhe von 28,3 Milliarden Euro übernommen. Mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern Mehrere Maßnahmen zielen auf eine bessere Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal ab. Als Sofort-Maßnahme wurde das Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet. Mit dem Programm soll die pflegerische Patientenversorgung am Bett dauerhaft gestärkt werden. Gefördert werden Neueinstellungen und die Aufstockung von Teilzeitstellen des Pflegepersonals im Krankenhaus. Dazu trägt auch bei, dass nach der dreijährigen Förderphase die Finanzmittel in Höhe von jährlich bis zu 330 Millionen Euro weiterhin zur Verfügung stehen. Der Pflegezuschlag wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt: Krankenhäuser mit höheren Kosten für das Pflegepersonal erhalten einen höheren Zuschlag als Krankenhäuser mit niedrigeren Kosten für das Pflegepersonal. Die Krankenhäuser erhalten damit einen Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten. Durch beide Programme erhalten die Krankenhäuser ab 2018 jährlich bis zu 830 Millionen Euro, um dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Außerdem werden Krankenhäuser und Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, für Krankenhausbereiche, in denen dies für die Patientensicherheit besonders wichtig ist, verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen. Auch das Hygieneförderprogramm unterstützt Krankenhäuser mit rund 460 Millionen Euro dabei, mehr Hygienepersonal auszubilden und einzustellen. Allein im Jahr 2016 haben die Krankenhäuser deutlich über 3 Milliarden Euro zusätzlich erhalten. Diese finanziellen Verbesserungen kommen auch dem Krankenhauspersonal zugute. Modernisierung der Pflegeausbildung wirkt Fachkräftemangel entgegen Der Pflegeberuf ist ein Zukunftsberuf. Denn durch den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen werden wir in Zukunft auch mehr Pflegekräfte bauchen. Daher ist es gut, dass die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“, die Bund, Länder und Verbände angestoßen haben, Wirkung zeigt. Mit mehr als 68.000 Altenpflegeschülern und insgesamt 139.000 Pflegeschülern (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege) haben sich noch nie so viele junge Menschen für eine Pflegeausbildung entschieden wie in den vergangenen Jahren. Um mehr junge Menschen für die Pflege zu gewinnen, müssen die Anstrengungen weitergeführt werden. Dazu trägt auch die geplante umfassende Modernisierung der Pflegeausbildung bei, durch die künftige Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und im
Krankenhaus besser auf die Herausforderungen ihres Berufs vorbereitet werden können und mehr Berufs- und Aufstiegschancen erhalten. Zudem wird Schulgeld in der Altenpflege dadurch bald endgültig der Vergangenheit angehören. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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