Die eine oder andere Privatklinik redet gern von Kunden statt von Patienten: nicht nur intern, sondern auch gegenüber den betroffenen. Man fragt sich dabei so einiges: Bekanntlich ist der Kunde der König. Heisst das, in diesen Kliniken sucht sich der Patient, vermutlich in einem bunten Katalog, selbst aus, was medizinisch indiziert ist? Und wer zahlt […]
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Kein Test: Digitale Vernetzung hilft chronisch Kranken – Neues Angebot der TK bringt Diabetiker ins 21. Jahrhundert
Blutzucker messen ohne zu stechen, Patienten-Tagebücher automatisch führen und Messwerte übersichtlich aufbereitet und onlineverfügbar haben: Für Diabetiker wird der Alltag mit elektronischen Helfern ab sofort einfacher und Rat kommt zudem vom Coach aus dem Internet. Möglich macht dies ein neues Versorgungspaket, das die Techniker Krankenkasse (TK) geschnürt hat. In diesen Tagen schreibt die TK bundesweit rund 300.000 Patienten an und lädt sie ein, daran teilzunehmen. “Das Internet der Dinge schafft mit diesem Angebot den Sprung in den Regelbetrieb des deutschen Gesundheitswesens”, sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorsitzender des TK-Vorstands. Denn erstmalig würden Vitaldaten von Patienten elektronisch erfasst und über ein Smartphone mit einer Online-Anwendung verknüpft, so Ballast. Auf diese Weise können Diabetiker, die auf Insulin angewiesen sind, ihr Tagebuch elektronisch führen und am PC ihre persönlichen Auswertungen ansehen oder auf dem Tablet ihrem Arzt zeigen. Und so funktioniert das System: Diabetiker erhalten ein Bluetooth-fähiges Messgerät. Nach dem Messen überträgt es die Daten in die kostenlose Diabetes-Tagebuch-App, die wiederum mit dem Online-Coach verbunden ist. Selbstverständlich sind die Teilnahme und die Datenweitergabe freiwillig. Auch kann die TK dabei nicht auf die Daten zugreifen, da der Coach von einem unabhängigen, in Deutschland ansässigen Anbieter betrieben wird. Der Nutzen für den Patienten: Die Messergebnisse brauchen nicht mehr mühsam per Hand aufgeschrieben oder erfasst zu werden, die Daten bauen sich automatisch zu Verlaufsdiagrammen auf und der Online-Coach kann dem Patienten wichtige Tipps zum Umgang mit seiner Krankheit anhand der aktuellen Datenverläufe geben. Noch nicht Bluetooth-fähig, dafür aber nadelfrei ist das neu auf den Markt gekommene Messsystem des Herstellers Abbot. Dabei trägt der Patient einen kleinen Sensor auf der Haut, der Tag und Nacht die Glukosewerte misst. Drahtlos können diese auf das Messgerät übertragen werden, selbst wenn Kleidung den Sensor bedeckt. Wer sich für dieses Gerät entscheidet, kann das TK-Diabetes-Tagebuch ebenfalls nutzen, muss die Messwerte aber bis auf weiteres dort noch mit der Hand einpflegen. Die Kosten für diese bequemere Lösung bezuschusst die TK (bis zur Höhe der sonst üblichen Kosten für die Blutzuckermessungen). Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Ärztliche Fehler: Mehr als 3.200 Verdachtsfälle bei der TK 2015
Von der vergessenen Kompresse im Bauch bis zur OP am falschen Arm – wenn Ärzten Fehler unterlaufen, hat das für die Patienten oft gravierende Folgen. Mehr als 3.200 Versicherte haben sich 2015 bei der Techniker Krankenkasse (TK) wegen des Verdachts auf einen ärztlichen Fehler gemeldet. Dies teilte die TK am Montag mit. Besonders viele Verdachtsfälle verzeichnet die Krankenkasse im chirurgischen Bereich. Hier wurden der Krankenkasse 1.204 Fälle gemeldet. Auf Platz zwei landeten die Zahnmediziner mit 387 Verdachtsfällen, gefolgt von den Orthopäden (194 Verdachtsfälle) und den Allgemeinmedizinern (192 Verdachtsfälle). Im vergangenen Jahr hat die TK 14 Millionen Euro für die Versichertengemeinschaft von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Falschbehandlungen zurückgefordert. „Längst nicht jeder Verdachtsfall entpuppt sich tatsächlich als Fehler. Oftmals handelt es sich um einen schicksalhaften Verlauf, wobei der Unterschied für den Patienten nur schwer erkennbar ist“, so Christian Soltau, Medizinrechtsexperte bei der TK. „Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass hinter den gemeldeten Fällen auch noch eine Dunkelziffer liegt. Etwa weil viele nicht wissen, an wen sie sich wenden können.“ Patienten, die vermuten, dass ihrem Arzt Fehler unterlaufen sind, sollten ihn zunächst direkt darauf ansprechen. Die TK unterstützt ihre Versicherten zudem mit einem Online-Lotsen (www.tk.de, Webcode: 132622) und einer Beratungshotline (Telefonnummer:03 85 – 77 88 59 70). Sollte sich der Verdacht erhärten, kann die Krankenkasse medizinische Sachverständigengutachten erstellen lassen. Diese sind für die Versicherten in der Regel kostenfrei und können von ihnen auch für Schadensersatz-Verhandlungen mit dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht genutzt werden. Beschreitet die TK den Klageweg, übernimmt sie für den Versicherten die Vorreiterrolle im gerichtlichen Verfahren. Dieser kann den Ausgang des Prozesses abwarten und dadurch einschätzen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hat. Im vergangenen Jahr hat die TK in 1460 Fällen Gutachtenaufträge erstellt. 68 Fälle wurden vor Gericht verhandelt. „Leider ist die Verfahrensdauer in der Regel viel zu lang. In schweren Fällen können Versicherte nach einem Behandlungsfehler nicht mehr arbeiten und sind in ihrer finanziellen Existenz bedroht“, erklärt Soltau. Dennoch müssten die Betroffenen häufig mehrere Jahre warten, bis klar ist, ob sie Schadensersatz erhalten. Teilweise dauerten die Verfahren zehn Jahre oder länger. „Sie müssen viel schneller abgewickelt und die Betroffenen frühzeitig entschädigt werden. Dafür müssten die Landgerichte mehr Spezialkammern für arzthaftungsrechtliche Fragen einrichten“, so der Medizinrechtsexperte. Zudem müssten Verzögerungstaktiken seitens der Haftpflichtversicherungen verhindert werden. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Gemeinsamer Bundesausschuß: Patientensicherheit darf nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden
Zu der Entscheidung, dass in der EU-Kommission die Zulassung von Medizinprodukten nun doch nicht dem Gesundheitskommissar, sondern dem Ressort für Unternehmen und Industrie unterstellt wurde, erklärte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, heute in Berlin: “Die Zulassung von Medizinprodukten war aus guten Gründen dem Gesundheitskommissariat unterstellt, um von vornherein Interessenkollisionen zu vermeiden. Medizinproduktezulassungen sind kein geeignetes Feld für industrie- oder wirtschaftspolitische Weichenstellungen – die Patientensicherheit darf nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden. Die Sicherheit von Medizinprodukten darf niemals gegen wirtschafts- oder industriepolitische Erwägungen aufgewogen werden oder gar hinter diesen zurückstehen. Insbesondere dürfen Gewinnerwartungen oder Investitionen der Industrie nicht dazu führen, dass Prüfkriterien und Hürden in irgendeiner Weise abgesenkt oder abgeschwächt werden. Die Wirkmechanismen von Medizinprodukten werden immer komplexer, damit sind große Chancen, aber oft auch hohe Risiken für die Patienten verbunden. Der wirtschaftliche Nutzen für die Hersteller kann dabei kein maßgebliches Kriterium sein. Immerhin haben die massiven Proteste verschiedener gesundheitspolitischer Akteure dazu geführt, dass die Zuständigkeit für die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) im Gesundheitsressort verblieben ist. Damit ist dafür gesorgt, dass Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Arzneimitteln die alleinigen Prüfkriterien für die Zulassung von Arzneimittelwirkstoffen sind und bleiben.” Pressemitteilung des Gemeinsam en Bundesausschusses
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