Die eine oder andere Privatklinik redet gern von Kunden statt von Patienten: nicht nur intern, sondern auch gegenüber den betroffenen. Man fragt sich dabei so einiges: Bekanntlich ist der Kunde der König. Heisst das, in diesen Kliniken sucht sich der Patient, vermutlich in einem bunten Katalog, selbst aus, was medizinisch indiziert ist? Und wer zahlt […]
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Vergütung ab Mai: AOK Baden-Württemberg zahlt über 3,6 Milliarden Euro an Krankenhäuser
„Die Krankenhäuser erhalten dieses Jahr über 8 Milliarden Euro von den Krankenkassen – mit über 3,6 Milliarden Euro übernimmt die AOK Baden-Württemberg den größten Anteil an dieser beträchtlichen Summe“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Damit werden die Krankenhäuser 2015 allein von der AOK Baden-Württemberg über 80 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr bekommen. Für eine langfristige Sicherstellung von hoher Qualität in der stationären Versorgung sind aber nicht allein die Finanzen ausschlaggebend, sondern dringend Strukturreformen angezeigt. Deshalb begrüßen wir, dass nun ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu einem Krankenhaus-Strukturgesetz vorliegt“, so Hermann weiter. Die Verhandlungen zum Landesbasisfallwert fanden zwischen den Krankenkassen im Land und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft statt. Im bundesweiten Vergleich wird in Baden-Württemberg ein überdurchschnittlicher Preis für die Krankenhausbehandlung bezahlt. Der Landesbasisfallwert beinhaltet alle voraussichtlichen Kostenentwicklungen des Jahres 2015. Dabei wurden die im Frühjahr vereinbarten Tariferhöhungen für die Ärzte bereits berücksichtigt: Die Personalkosten machen mehr als 60 Prozent der gesamten Krankenhauskosten aus. „Obwohl sich die Höhe des Landesbasisfallwerts im bundesweiten Vergleich weiterhin im oberen Drittel befindet, machen hiesige Krankenhäuser überdurchschnittlich Verluste“, so Hermann. Die Strukturreformen in der stationären Versorgung müssten endlich angegangen werden. Die AOK erkenne in dem Referentenentwurf zur Krankenhausreform den politischen Willen, Qualität zu fördern und einen Strukturwandel einzuleiten. Die vorgesehene Möglichkeit, künftig Qualitätsvorgaben verbindlich in der Krankenhausplanung umzusetzen, sei eine große Chance, die Krankenhausversorgung zum Wohle der Patienten weiter zu entwickeln. Da der Entwurf den Ländern überlasse, ob und welche Qualitätsvorgaben sie in ihrer Krankenhausplanung umsetzen, setze die AOK auf den Willen des Landes Baden-Württemberg, diese Chance beherzt wahrzunehmen. Denn so könne die stationäre Versorgung zum Wohle des Patienten weiter deutlich verbessert werden. „Dass Leistungen künftig stärker nach Qualitätskriterien gesteuert werden sollen, ist nur zu begrüßen. Die geplanten Qualitätsverträge für ausgewählte Leistungsbereiche sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Künftig sollte es aber im stationären Bereich auch generell ermöglicht werden, Direktverträge mit innovativen Krankenhäusern abschließen zu können. Dann könnten wir als Gesundheitskasse unseren Versicherten gerade die Kliniken anbieten, die die beste Qualität erreichen“, sagt Hermann. Und für eine bessere Qualität fahre man, wenn es um die eigene Gesundheit geht, gerne auch ein paar Kilometer mehr. Pressemitteilung der AOK Baden-Würrtemberg
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vdek: Elektronische Gesundheitskarte muss Schlüssel zu sicherem und kostengünstigem Online-Verfahren werden
„Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann die medizinische Versorgung in Deutschland erheblich verbessern. Die Ersatzkassen begrüßen daher, dass die Politik mit dem geplanten E-Health-Gesetz diesen Prozess voranbringen will“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag. Positiv sei insbesondere, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) endlich auch für neue Anwendungen, wie zum Beispiel den digitalen Medikationsplan oder den Notfalldatensatz, nutzbar gemacht werden soll. „Die vorgesehenen verbindlichen Fristen dürften dazu beitragen, dass die eGK bald vielen Versicherten einen erkennbaren Mehrwert bringt“, so Elsner. Allerdings seien die Möglichkeiten einer flächendeckenden Telematikinfrastruktur (TI) längst nicht ausgeschöpft. „Um dieses Potenzial in Zukunft nutzen zu können, muss klargestellt werden, dass die eGK – wie die EC-Karte im Bankwesen – als Schlüssel für neue digitale Anwendungen genutzt wird und nicht als Speichermedium“, betonte Elsner. Für größere Datenmengen, wie die elektronische Patientenakte mit Röntgenbildern, sei die eGK nicht ausgelegt, erklärte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Ansonsten müssten die Karten für viel Geld mit neuen Chips größerer Speicherkapazität ausgestattet werden. „Angesichts der ohnehin hohen Investitionskosten für das Projekt ein No-Go“, so Elsner. Schwerer noch wiegt, dass bei Verlust der eGK auch der Verlust der auf ihr gespeicherten Daten droht. „Die Politik muss daher eine Serverlösung bzw. die ausschließliche Online-Speicherung der Daten im Gesetz verankern.“ Nicht nachvollziehbar sind aus Sicht des vdek zudem die geplanten finanziellen Anreize für Leistungserbringer beim Einlesen und Versenden von elektronischen Arztbriefen. Elsner: „Es kann nicht sein, dass Praxen eine Extra-Vergütung erhalten, wenn sie eine Anwendung nutzen, die ihnen Geld spart. Auch hier muss die Politik noch Korrekturen vornehmen.“ Gesetzlich klargestellt werden muss aus Sicht des vdek ferner, dass die TI der einzige Transportweg für Daten von gesetzlich Versicherten ist. Derzeit erfüllt nur die TI die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. „Hier Parallelstrukturen zuzulassen, bedeutet im Zweifel, Versichertengelder zu verschwenden“, erklärte Elsner. Pressemitteilung des vdek
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Mehrausgaben für Gesundheitsleistungen
Die Schwenninger Krankenkasse hat im Jahr 2014 mehr Geld für die Gesundheitsversorgung ihrer Kunden aufgebracht. Insgesamt 742 Millionen Euro – das entspricht einer Steigerung der Leistungsausgaben von mehr als sieben Prozent pro Person. Die Gesamtausgaben liegen bei 786,1 Millionen Euro. Auf insgesamt 776,3 Millionen Euro belaufen sich die Einnahmen in der aktuellen Bilanz. Bei den Verwaltungskosten liegt die Schwenninger mit 135 Euro pro Person unter dem Schnitt der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) von 142 Euro. „Für das Jahr 2014 mussten wir mit einer Unterdeckung rechnen“, sagt Siegfried Gänsler, Vorsitzender des Vorstandes der Schwenninger Krankenkasse. Die Differenz beträgt nach Rechnungsabschluss 9,78 Millionen Euro und wird durch die in den letzten Jahren aufgebauten Rücklagen getragen. „Wir haben ein solides finanzielles Polster und setzen auf Leistung für unsere Kunden“, betont Gänsler. Gewachsene Leistungsausgaben bei der Schwenninger Die Versorgung im Krankenhaus war mit 725 Euro pro Kunde der nach wie vor größte Ausgabenposten. Hier sind mit insgesamt 229,5 Millionen Euro Mehrausgaben von mehr als sieben Millionen Euro angefallen. Eine der größten Ausgabensteigerungen in absoluten Zahlen weist für die Schwenninger der Bereich ärztliche Behandlung auf. 11,5 Millionen Euro mehr gegenüber dem Vorjahr, beinahe 141 Millionen Euro insgesamt, muss die Schwenninger hier stemmen. Eine über elfprozentige Ausgabensteigerung steht bei den Arzneimitteln in der Bilanz. Von 109,2 auf 121,3 Millionen Euro verläuft die Kurve. „Steigende Ausgaben für Arzneimittel, ambulante und stationäre Behandlungen waren Herausforderungen, denen wir uns 2014 stellen mussten“, sagt Siegfried Gänsler. Alle Gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands im Verbund haben 1,3 Milliarden Euro mehr ausgegeben, als sie eingenommen haben. Einfluss der Politik Entscheidungen auf bundespolitischer Ebene haben maßgeblichen Einfluss auf Ausgaben und Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherer. Die Absenkung des Rabatts bei Apotheken im Jahr 2014 von 16 auf letztendlich sieben Prozent und die zu niedrige Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds sind Gründe für die finanzielle Unterdeckung bei vielen Kassen. Die Systematik der Zuweisung innerhalb des GKV-Systems hat darüber hinaus zu einer ungleichen Geldverteilung unter den Krankenversicherern geführt. Mehr Service – mehr Leistungen Vorstand Thorsten Bröske versichert: „Mit ausreichend Rücklagen ausgestattet waren und sind wir in der Lage unser Leistungsangebot zu verbessern.“ So ist 2014 das Bonusprogramm der Schwenninger nochmals optimiert worden. Einige der Neuerungen: Nur noch drei von fünf Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit es eine Bonuszahlung gibt. Auszahlungen sind nun unterjährig möglich und ab 15 Jahren gibt es bereits den Erwachsenen-Bonus. „Insbesondere für Familien bieten wir ein umfangreiches Leistungs-Portfolio“, sagt Bröske. Der Katalog für Leistungen, die voraussetzungsfrei bei der Schwenninger eingereicht werden können, reicht von Zuschüssen bei Geburtsvorbereitungskursen für Väter über Zuzahlungen für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen für Schwangere, bis zur Osteopathie bei Kindern bis 14 Jahren. „Wir setzen uns sehr bewusst für Prävention ein“, sagt Vorstand Bröske. Der gesetzliche Richtwert lag für das Jahr 2014 bei 3,09 Euro Präventionsausgaben pro Versichertem. Die Ausgaben der Schwenninger für Prävention erreichten 2014 im Schnitt 6,19 Euro pro Kopf. Der Gedanke dahinter: Durch ein umfangreiches Angebot an Gesundheitskursen trägt die Schwenninger Sorge für ihre Kunden. Langfristig lassen sich Leistungsausgaben gezielter einsetzen, wenn Krankheiten durch Präventionsmaßnahmen vermieden werden können. Thorsten Bröske: „Ein Engagement in diesem Punkt macht uns als Kasse besonders.“ Pressemitteiliung der Schwenninger Krankenkasse
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