(HANNOVER/NORDWEST) Ein Aufschrei müsste durch das Land gehen: bereits in 10 Jahren fehlen allein in deutschen Krankenhäusern bis zu 140.000 Pflegende – und diese fehlen, um die Krankenhauspflege auf dem heutigen Niveau zu erhalten. Das wir bereits heute einen Mangel an Pflegenden haben, darauf ist nun wirklich schon mehrmals hingewiesen worden. Statt dessen passiert gar nichts. Nein, gar nichts stimmt ja nicht: Bundesgesundheitsminister Rösler hat im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz vorgeschlagen, eine Kommission einzurichten, die sich dem Ärztemangel widmen solle. Aus Niedersachsen wird dazu der Wunsch geäußert, die Bedarfsplanung neu aufzustellen. So könne flexibler auf Versorgungsdefizite in der ärztlichen Betreuung reagiert werden. Dem neuen Gremium sollen Vertreter der Bundesländer, der Kassenärztlichen Vereinigung, Bundesärztekammer, der Krankenkassen und der Gemeinsame Budnesausschuss beiwohnen. Die Pflege ist nicht vertreten – also die derzeit noch größte Berufsgruppe im deutschen Gesundheitswesen, die sich auf wissenschaftlicher Ebene mit Lösungen für anstehende Probleme in der Gesundheitsversorgung, der Dementenbetreuung und der Bildungsherausforderungen der gesamten Gesellschaft beschäftigt. Die oben erwähnte Untersuchung ist im Übrigen vom bpa in Auftrag gegeben worden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste vertritt aktuell die Position, dass nur ein gezielte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte den Pflegenotstand noch abwenden könne. Die Untersuchung bestätigt diese Position, fordert zudem aber auch eine bessere Bezahlung für Pflegende. Das sehen wir auch so. (Zi)
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Kabinett-Entwurf zum E-Health-Gesetz: Die Richtung stimmt, Potenziale werden jedoch nicht voll ausgeschöpft
Im vorgelegten Kabinett-Entwurf des sogenannten Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen – besser bekannt als E-Health-Gesetz – wurden einige wichtige Kritikpunkte aus dem Referentenentwurf aufgegriffen und nachjustiert. Trotz dieser, aus Sicht des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e.V., positiven Entwicklung, weist auch der aktuelle Entwurf Lücken auf, die eine volle Ausschöpfung der Potenziale eines digitalisierten Gesundheitswesens verhindern. Welche das sind, darauf geht der Verband in einer erneuten Stellungnahme ein, die nun veröffentlicht wurde. Der Medikationsplan wird digital – aber ohne Einbeziehung der Industrie Einer der Punkte, den der bvitg für besonders begrüßenswert hält, ist die Entscheidung für die einheitliche digitale Erhebung und Abbildung von Medikationsdaten. Im Referentenentwurf war der hierfür notwendige Medikationsplan lediglich in Papierform vorgesehen. „Dass in dem neuen Entwurf nun ausdrücklich von einer digitalen Abbildung des Medikationsplans die Rede ist, haben wir mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Alles andere hätte aus unserer Sicht auch wenig Sinn gemacht“, so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg, der jedoch ergänzt: „Um aber eine erfolgreiche Implementierung eines Medikationsplans gewährleisten zu können, bedarf es der Einbeziehung der Industrie als Hersteller entsprechender Systeme. Wir fordern den Gesetzgeber darum ausdrücklich auf, die Industrie bei der Spezifikation des Medikationsplans zu beteiligen.“ eGK: Bessere Datenzugang aber keine Patientenhoheit Auch mit Blick auf die Elektronische Patientenakte hat sich der Gesetzgeber in die richtige Richtung bewegt: Im Kabinett-Entwurf ist ein verbesserter Zugang für Patientinnen und Patienten auf deren Gesundheitsdaten festgehalten. Konsequent wäre aus Sicht des bvitg jedoch, den Versicherten das Recht auf eine frei zu wählende Patientenakte einzuräumen. Drüber hinaus fordert der Verband das Recht für die Patientinnen und Patienten darauf, ihre eigenen Gesundheitsdaten in strukturierter elektronischer Form zu erhalten. Nur so ließe sich das Recht auf eine aktive Teilhabe an der Gesundheitsversorgung von Morgen realisieren. Interoperabilität braucht mehr als definierte Schnittstellen Einen Schritt in die richtige Richtung stellt auch die Ergänzung zur Beteiligung der Industrie bei der Gestaltung offener Schnittstellen dar, die im Kabinett-Entwurf aufgeführt ist. Allerdings, so Ekkehard Mittelstaedt, „bleibt es fraglich, welche Mehrwerte die Aufnahme definierter Schnittstellen mit sich bringen. Der Ergebnisbericht der Interoperabilitätsstudie kommt eindeutig zu dem Schluss, dass Interoperabilität nur in Verbindung mit Transparenz und Verbindlichkeit geschaffen werden kann. Ein Standard allein ist nicht geeignet, die Komplexität des deutschen Gesundheitswesens digital abzubilden.“ Auch sieht der Verband nach wie vor keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung zur Archivierung und Übertragung von Patientendaten. „Es gibt bereits Prozessbeschreibungen wie bvitg-Transfer, die dieses Problem praxisorientiert und zum Wohle der Anwender lösen. Allein im ersten Quartal dieses Jahres wurden mit bvitg-Transfer über Tausend Migrationen erfolgreich durchgeführt“, so der bvitg Geschäftsführer. Die komplette Stellungnahme des Verbands zum Kabinett-Entwurf steht ab sofort auf www.bvitg.de bereit. Dort finden Sie auch die ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des „E-Health-Gesetzes“ aus dem Februar dieses Jahres. Pressemitteilung des Bundesverbandes Gesundheits-IT – bvitg e.V.
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Migration – alles unter eine Kasse bringen!
Seit 2014 migriert das ISC Münster die verschiedenen AU/KG FM Bestände der IKK classic – denn im Zusammenhang mit dem Umstieg der Kasse auf iskv_21c gilt es auch die AU/KG FM Bestände zusammenzuführen. Die IKK classic ist als größte Innungskrankenkasse mit ihren Vorgängerinnen übrigens AU/KG FM Kunde der ersten Stunde. Für die beauftragte Migration hat die Softwareentwicklung des ISC Münster eine eigene Migrationssoftware programmiert. Am 3. September 2014 startete die erste Migration. Hierzu wurden im ersten Schritt die Bestände der ehemaligen IKK Sachsen, IKK Hamburg und IKK Thüringen erfolgreich zusammengeführt. Die einzelnen Datenbestände von AU/KG FM wurden nacheinander zu einem Gesamtbestand migriert. Als Basisbestand und damit „aufnehmende Kasse“ diente der Bestand der ehemaligen IKK Sachsen. Die Fallmanagementsoftware AU/KG FM läuft somit demnächst erfolgreich bei einer Kasse mit über 3,5 Mio. Versicherten im Bestand. „Unsere Ansprechpartner im ISC haben alle unsere Anforderungen zunächst in einem Vorbereitungsworkshop aufgenommen. Danach erfolgte die zeitnahe Bereitstellung der Migrationsprogramme. Die Unterstützung während der Migration selbst war sehr gut, sodass der laufende Betrieb von AU/KG FM für 3,5 Mio. Versicherte schnell einwandfrei funktionierte“, bestätigt Maik Daum, UB IT Bereich Querschnitt und Integration, Produktion der IKK classic. In einem zweiten Schritt arbeiten die ISC-Softwareentwickler aktuell am Migrationsprogramm, um den Bestand der ehemaligen IKK Baden-Württemberg mit dem im ersten Schritt erstellten Gesamtbestand zusammenzuführen. Geplanter GoLive für diesen neuen Gesamtbestand ist der 1. August 2015. Bernhard Schneider, Leiter der Softwareentwicklung des ISC Münster ist zuversichtlich: „Wir liegen sehr gut im Zeitplan. Im letzten Abstimmungstermin im November 2014 konnten wir unser Migrationsprogramm für den von der IKK classic geplanten GoLive-Termin verbindlich zusagen“. Im dritten Schritt soll dann der Ost- und Westbestand der ehemaligen Vereinigte IKK nach iskv_21c migriert und im Anschluss mit dem Gesamtbestand aus Schritt zwei zusammengeführt werden. Diese Migration soll voraussichtlich Ende 2015 erfolgen. Pressemitteilung ISC Münster
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Das homöopathische Heilmittel Ledum stammt von einer Pflanze, dem Sumpfporst, Ledum pallustre, die zu den Heidekrautgewächsen gehört. Der immergrüne Porst,…