Das Volk gegen die Arroganz der Macht – so eine treffliche Überschrift in der Zeit. Der Widerstand gegen Stuttgart 21 wächst. Siehe die Kampagnen von Campact, “Kein Stuttgart 21” bei Facebook, die Mahnwachen überall in Deutschland u..v.a.m. . Die sogenannten Volksvertreter bekleckern sich gern und immer wieder mit zweifelhaftem Ruhm. Ob nun Brokenhagen, AKW Laufzeitverlängerung […]
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BARMER GEK Arzneimittelreport 2015: Schnellbewertung neuer Arzneimittel notwendig
Die BARMER GEK fordert, die Preisfestsetzung ausgabenstarker Arzneimittel neu zu ordnen. Dazu soll das jetzige System sinnvoll ergänzt werden. „Für besonders versorgungsrelevante Arzneimittel sollte es künftig eine Schnellbewertung direkt bei Markteintritt und eine Kosten-Nutzen-Bewertung spätestens nach fünf Jahren geben. Sowohl die medizinische als auch die gesundheitsökonomische Bedeutung neuer Arzneimittel soll deren Preis fair mitbestimmen“, sagte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK, bei der Vorstellung des Arzneimittelreports 2015 der Kasse heute in Berlin. Angewandt werden sollen beide Vorschläge bei Arzneimitteln mit einem absehbaren Jahresumsatz von mehr als 80 Millionen Euro. Nach aktuellen Marktdaten verursachen solche Blockbuster mit rund 6,64 Milliarden Euro mehr als die Hälfte der Jahresausgaben der Krankenkassen für patentgeschützte Fertigarzneimittel. Patientennutzen stärker berücksichtigen Der BARMER GEK gehe es mit ihrem Vorschlag um eine wirksame Weiterentwicklung des AMNOG-Prozesses, erläuterte Straub. AMNOG steht für das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz, auf dessen Grundlage seit dem Jahr 2011 die Preise neuer patentgeschützter Arzneimittel in Deutschland festgesetzt werden. Dieser Prozess habe sich bewährt, trotz aller Kritik der Industrie. Die Vorschläge der BARMER GEK zielten darauf ab, den Patientennutzen noch stärker als bisher zu berücksichtigen. Nach den Plänen der BARMER GEK soll die gesundheitsökonomische Schnellbewertung eines versorgungsrelevanten neuen Arzneimittels transparent erläutern, auf welcher Grundlage der Hersteller den Preis seines Arzneimittels festgesetzt hat. Damit lasse sich die frühe Nutzenbewertung für das Medikament sinnvoll ergänzen, indem seine Kosten und dessen Wirkung verglichen würden. In der letzten Phase des AMNOG-Prozesses sollen nach dem Willen der BARMER GEK die heutigen Hürden für eine Kosten-Nutzen-Bewertung aufgehoben werden. Auch dies beträfe allein versorgungsrelevante Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen, jedoch erst drei bis fünf Jahre nach ihrem Markteintritt. Erarbeiten soll die Bewertung das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Beauftragt würde es dazu durch den Gemeinsamen Bundesausschuss auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes, der auch die Kosten dafür zu tragen habe. Die Ergebnisse der Analyse könnten Erfahrungen aus dem Versorgungsalltag berücksichtigen und bildeten den Rahmen für neue Preisverhandlungen zwischen Kassen und Herstellern. Klarer Blick auf Ursachen für Ausgabensteigerungen Erstmals zeichnet der Arzneimittelreport der BARMER GEK ein klares Bild davon, welche Rolle innovative Medikamente bei den Ausgaben gesetzlicher Krankenkassen spielen. Die Reportautoren von der Universität Bremen haben dazu nicht nur die ausgabenträchtigsten Fertigarzneimittel untersucht, sondern für die Top 20 der Blockbuster erstmals auch die sogenannten parenteralen Lösungen für die Krebsbehandlung berücksichtigt. Das sind individuelle Zubereitungen, die via Infusion verabreicht werden. Diese Lösungen verursachten im Jahr 2014 Ausgaben in Höhe von 424 Millionen Euro, etwa zehn Prozent der Arzneimittelkosten bei der BARMER GEK. „Zubereitungen in der Krebsmedizin sind vor allem wegen der darin verwendeten monoklonalen Antikörper sehr teuer“, betonte Straub. Seit dem Jahr 2004 haben sich die Ausgaben für diese individuellen Zubereitungen, die überwiegend in Apotheken hergestellt werden, fast verdreifacht, mit weiteren Steigerungen sei zu rechnen. „Zubereitungen sind ein Segment mit sehr hoher Dynamik, das unserer ungeteilten Aufmerksamkeit bedarf und für die unsere Vorschläge zur Preisfestsetzung gut anwendbar sind“, so Straub. Arzneimittelausgaben stiegen im Jahr 2014 am stärksten Der aktuelle Report analysiert auf der Basis von Versorgungsdaten der BARMER GEK die prägenden Trends in der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2014 sind die Ausgaben für Arzneimittel von 30,39 auf 33,34 Milliarden Euro gestiegen. „Die Steigerung der Ausgaben für Arzneimittel in den Jahren 2013 zu 2014 entspricht einem Plus von neun Prozent, dem spürbarsten Anstieg aller Leistungsbereiche“, so Studienautor Prof. Dr. Gerd Glaeske. Bei der BARMER GEK entstanden im Jahr 2014 bei Gesamtaufwendungen für Arzneimittel von rund 4,5 Milliarden Euro Ausgaben von 520,21 Euro je Versichertem. Das entsprach einer Steigerung von 9,01 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Spezialpräparate machten mit rund 1,73 Milliarden Euro den größten Block aus. Fakten aus dem BARMER GEK Arzneimittelreport 2015 § Geschlechterunterschiede: Die Arzneimittelversorgung im Jahr 2014 von Männern und Frauen ist nach wie vor unterschiedlich. Das zeigt sich zum Beispiel an den verordneten Packungen je 100 Versicherte. Die Gesamtzahl der Packungen ist leicht um 0,4 Prozent gesunken. Bei Männern waren dies 790, bei den Frauen 963. Die verordneten Tagesdosierungen sind gegenüber dem Jahr 2013 leicht angestiegen, bei den Männern um 1,97 Prozent, bei den Frauen um 1,61 Prozent. Die Autoren werten dies als Hinweis auf den sich weiter fortsetzenden Trend hin zu Großpackungen (Report Seite 50). § Regionale Differenzierung: Die geschlechts- und altersstandardisierten Ausgaben für BARMER GEK Versicherte zeigen deutliche regionale Unterschiede. Sie schwanken zwischen 37.000 und 58.000 Euro je 100 Versicherte. Das entspricht einem Unterschied von 36,2 Prozent. Am auffälligsten sind Regionen in den neuen Bundesländern, mit Ausnahme von Teilen Brandenburgs und Sachsens, sowie Regionen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Ursachen dafür sehen die Autoren nicht nur in der unterschiedlichen Morbiditätsstruktur, sondern auch in sozialen Strukturen, der Charakteristik ärztlicher Verordnungen und unterschiedlichen vertraglichen Regelungen mit den Vertragsärzten etwa zu Richtgrößen für Generika (Seite 51). § Verteilung unter den Versicherten: Erneut bestätigt sich, dass sich die Inanspruchnahme der Arzneimittel unter den Versicherten sehr ungleichmäßig verteilt, hauptsächlich bedingt durch Alter und Krankheitsbelastung. Demnach entfallen auf nur 1,5 Prozent der Versicherten, die Arzneimittel bekommen, bereits 40 Prozent der Gesamtausgaben, elf Prozent der Versicherten beanspruchen 70 Prozent der Ausgaben. Auf etwa ein Drittel der Versicherten entfallen 90 Prozent der Ausgaben (Seite 57). § Marktsegmente: Betrachtet man die Ausgaben der BARMER GEK im Jahr 2014 nach den verschiedenen Segmenten des Arzneimittelmarktes, so fallen die Spezialpräparate als größter Ausgabenblock auf. Diese zum Teil gentechnologisch oder biologisch hergestellten Arzneimittel verursachten im Jahr 2014 Ausgaben von 1,73 Milliarden Euro. Bei den Packungen bildeten Generika mit einem Anteil von 75,6 Prozent den größten Block (Seite 63). Pressemitteilung der BARMER GEK
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DKG zur Debatte um die Gebührenordnung der Ärzte: Sachverstand bündeln
Nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist die Weiterentwicklung der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) ein auch für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu wichtiges Projekt, als dass dies in Verbändestreitigkeiten untergehen dürfe. „Wir müssen hier gemeinsam den Sachverstand bündeln, um eine zukunftssichere Lösung zu erreichen. Mit der Installierung einer gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ, die nunmehr gesetzlich verankert werden soll, kann hier eine langfristige tragfähige Selbstverwaltungsstruktur geschaffen werden. Die GOÄ hat in den Krankenhäusern mit einer finanziellen Größenordnung von ca. 3 Milliarden Euro für erbrachte private ambulante und stationäre Leistungen eine große wirtschaftliche Bedeutung. Zu berücksichtigen ist, dass die GOÄ nicht nur für die Ärzte, sondern auch für die Krankenhäuser als Institution die gesetzlich vorgegebene Abrechnungsgrundlage ist. Die Bundesärztekammer, deren Aufgaben primär berufsrechtliche Aspekte sind, kann deshalb nicht das alleinige Mandat haben, über originäre Vergütungsaspekte der Krankenhäuser Regelungen zu treffen. Deshalb muss den Krankenhäusern Sitz und Stimme in der neuen Kommission gegeben werden“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Pressemitteilung der Deustchen Krankenhausgesellschaft e.V.
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