Zur Unterstützung unseres Standortes in Bad Homburg suchen wir ab sofort zwei Rechtsanwälte (m/w) Weitere Informationen HIER.
Related Posts
260 Euro für einen Hausbesuch
Die Jobcenter sollen jetzt verstärkt “Blaumacher enttarnen“, denn “trotz einer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnten im Einzelfall Zweifel an der Erkrankung bestehen”. Verdächtige werden zum medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgeladen, und der soll entscheiden, ob jemand wirklich krank ist oder nur so tut.
Unabhängig davon, dass eine solche Misstrauenskultur speziell bei psychisch Kranken zu einer unnötigen Verschlimmerung der Symptomatik führen kann, und dass dieser planwirtschaftliche Kontrollzwang schon fast wahnhafte Züge annimmt, entstehen dadurch auch noch zusätzliche Kosten, die in einem unbekannten Verhältnis zu dem nicht näher bezifferten, finanziellen Schaden durch “Blaumachen” stehen. Nach meiner Einschätzung werden die Kosten des Verfahrens um ein Vielfaches höher sein, als der zu erwartende Nutzen (nicht nur wegen der zu erwartenden Sozialgerichtsverfahren, die sich mit der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens werden befassen müssen).
Nein, auch die Verfahrenskosten selbst sind erwartungsgemäß hoch. Da der MDK keine Unterorganisation der Arbeitsagentur, sondern der Krankenkassen ist, müssen den Kassen natürlich ihre Auslagen erstattet werden: für eine Entscheidung nach Aktenlage werden 130 €, mit Untersuchung 210 €, und für einen Hausbesuch sogar 260 € fällig.
Wenn man dem gegenüber stellt, dass die umfassende Behandlung eines psychisch kranken Menschen für volle drei Monate mit knapp 50 € abgehakt wird, und dass ein Hausbesuch mit 28 € schon mehr als die Hälfte davon verbraucht, dann bekommt man ein klares Gefühl für die Perversion dieses Systems Fehlallokation der Mittel: die Kontrollbürokratie macht sich selbst fett, während die richtige Arbeit mit richtigen Menschen misstrauisch abgewertet wird.
Abmahnungen durch medical smoothcare AG
Vor kurzem hatten wir darüber berichtet, dass nach aktueller Rechtsprechung des VG Münster, das Unterspritzen von Gesichts- und Hautfalten in den meisten Fällen nicht von der zahnärztlichen Approbation nicht gedeckt ist. Auf dieses Urteil beruft si…
“Die eCard ist im Grunde eine dumme Karte”
Das Thema von Dr. Klaus Bittmann ist die Vielen lästige, aber dennoch unerlässlich fortschreitende elektronische Datenverarbeitung im Gesundheitswesen. “Die Datenlieferung der Praxen untereinander ist seit Jahren ein bekanntes Problem. Unsere Netze versuchen zum großen Teil, dies mit verschiedenen Anbietern aus der Softwarebranche zu lösen. Ein wirklich gängiges Konzept ist noch nirgends nachgewiesen, zum Teil auch […]