(HANNOVER) Die niedersächsische Gesundheitsministerin Özkan hat sich nun auch der Pflege zugewandt. Nach dem Pflegepaket, das bereits 2008 angekündigt wurde, soll nun ein Ideenwettbewerb herausragende Beispiele guter Pflege prämieren. Diese sollen anderen als Vorbild dienen. Die Gewinner erhalten eine Förderung in Höhe von 50.000 EUR und einen schicken Titel. Die Bewertung, ob es sich bei dem eingereichten Beitrag um ein Beispiel guter Pflege handelt, wird dem Landespflegeausschuss in die Hand gelegt. Der setzt sich in seiner aktuellen Form aus Vertretern der Arbeitgeber- und Wohlfahrtsverbänden, der Kostenträger, der Politik und Gewerkschaften und der Ärztekammer (!) zusammen. (Zi)
Related Posts
Qualität und Patientensicherheit sind Kernkompetenz der Krankenhäuser
“Die Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit sind die Kernkompetenzen der Krankenhäuser in Deutschland”, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Thomas Reumann, vor den Besuchern des erstmals durchgeführten Krankenhaus-Träger-Forums. Die Kliniken hätten hier in den letzten Jahren sehr viel investiert, um sich ständig zu verbessern. Dies müsse als Führungsaufgabe verstanden und vor allem gelebt werden, sagte der BWKG-Vorsitzende. Dazu gehöre auch eine offene Fehlerkultur. Auch dies trage dazu bei, dass die überragende Anzahl der Behandlungen in hoher Qualität zur Zufriedenheit der Patienten erfolgt. Reuman, zugleich Reutlinger Landrat, nannte als Beispiel für das erfolgreiche Engagement der Krankenhäuser auch die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätssicherung, bei der kontinuierliche Verbesserungen zu verzeichnen seien. Im Forum “Pflege im Krankenhaus der Zukunft” steht in diesem Jahr das Thema der zunehmenden Akademisierung und Professionalisierung der Pflege auf der Tagesordnung. Die Beherrschung neuer Technologien ist dabei Teil des Arbeitsalltags des Pflegepersonals. Dem fortschreitenden Rückgang von Pflegekräften könne auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel entgegengewirkt werden. Prof. Dr. Ursula Hübner, Professorin für Krankenhausinformatik an der Hochschule Osnabrück, machte deutlich, dass es darauf ankomme, neue Techniken wie beispielsweise das Telenursing in den Arbeitsalltag des Pflegepersonals einzubringen. “Es ist daher notwendig, Pflegekräfte noch intensiver für den Umgang mit neu entwickelten Systemen zu schulen”, so Hübner. Ziel sei es, Menschen und Maschinen miteinander zu vernetzen. Mit der IT-Schwerpunktveranstaltung “Unternehmenserfolg durch optimalen IT-Einsatz” werden innovative Themen aus dem Bereich der Krankenhaus-Informationstechnik vorgestellt. Die IT durchdringt inzwischen alle Prozesse im Krankenhaus. “Ein Klinikum ohne IT ist heute und in Zukunft unvorstellbar”, erklärte Dr. Ralf-Michael Schmitz, Geschäftsführer des Klinikums Stuttgart. Zunehmende Komplexität werde beherrschbar und ermöglicht es, den Patienten in den Mittepunkt des Behandlungsprozesses zu stellen, der über alle Sektoren hinweg gesteuert werden kann. Von den vorgestellten Projekten einzelner Kliniken, IT- und Beratungsfirmen auf dem Kongress profitierten nicht nur die beteiligten Krankenhäuser, sondern auch andere Klinikunternehmen, die vor ähnlichen Fragestellungen stehen. Ebenfalls am zweiten Veranstaltungstag finden Vortragsveranstaltungen der Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen im BDA e.V. (AKG) und der P.E.G. Einkaufs- und Betriebsgenossenschaft eG statt. In der Veranstaltung “Aktuelle Brennpunkte” erwartet die Besucher ab 15:30 Uhr ein Streitgespräch zum Thema “Pay for Performance” zwischen DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum und Uwe Deh, geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes. Der 37. Deutsche Krankenhaustag bietet bis zum 15. November 2014 Experten und Praktikern im Krankenhauswesen eine interdisziplinäre Plattform, Konzepte und Visionen für das deutsche Krankenhauswesen zu diskutieren. Das ausführliche Kongress-Programm steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
The post Qualität und Patientensicherheit sind Kernkompetenz der Krankenhäuser appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Ausbildungsreform darf keine negative Sogwirkung entfalten
Der Verwaltungsrat begrüßt das Ziel der Bundesregierung, mit der Neuordnung der Pflegeausbildung die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen. Gleichzeitig ist er der Überzeugung, dass sich die ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen in der Pflege insbesondere im Umgang mit der steigenden Anzahl Pflegebedürftiger auch in der Weiterentwicklung des Pflegeberufs niederschlagen müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die bisher drei getrennten Ausbildungen Kinder-, Gesundheitskrankenpflege sowie die Altenpflege zu einer generalistischen Ausbildung und einem gemeinsamen Berufsbild zusammengefasst werden. Im Kontext der jüngeren und anstehenden Pflegegesetzgebung muss sich die Ausbildungsreform streng an dem Ziel messen lassen, dass in Zukunft eine hochwertige Pflege mit ausreichend Fachkräften gewährleistet ist. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Gesetzgebung keinen Sog in die Krankenpflege zu Lasten der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege auslöst. Wesentlich für die zukünftige Qualität der Pflege sind die Ausbildungsinhalte. Sie müssen sicherstellen, dass übergreifende Pflegekompetenzen vermittelt, aber gleichzeitig spezielle Ausbildungsinhalte nicht verlorengehen oder vernachlässigt werden. Der Verwaltungsrat hält es für zwingend, die bisher lediglich in Form von Eckpunkten vorliegenden Ausbildungsinhalte so auszugestalten, dass dem Fachkräftebedarf in allen Bereichen der Pflege ohne Abstriche bei der Pflegequalität Rechnung getragen wird. Diese konkreten Festlegungen sollten vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vorliegen und transparent fachlich unter Einbeziehung der Altenpflege und Kinderkrankenpflege diskutiert werden. Aus Sicht der sozialen Pflegeversicherung ist es keinesfalls hinnehmbar, dass es zu einem Fachkräftemangel insbesondere im Bereich der Altenpflege kommen kann. Die vorgesehene zusätzliche primärqualifizierende Hochschulausbildung soll zu einem attraktiven Berufsfeld beitragen und soll die Fachkräftebasis unterstützen. Eine übermäßige Akademisierung ohne versorgungspolitischen Bezug zur Pflegepraxis wird abgelehnt. Positiv hervorzuheben ist der beabsichtigte Wegfall des Schulgeldes als Zugangshürde für den Pflegeberuf. Keinesfalls hinnehmbar ist die vorgesehene Finanzierungssystematik, mit der sich die Bundesländer weiter aus ihrer originären finanziellen Verantwortung im Bildungsbereich entziehen. Strikt abgelehnt wird die erneut erkennbare Tendenz der Quersubventionierung staatlicher Aufgaben, wie die Finanzierung der Schulkosten, durch die Sozialversicherungsträger. Der Verwaltungsrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Finanzierung so zu organisieren, dass die Länder im Rahmen der geltenden Rechtssystematik vollumfänglich an den Kosten der schulischen Ausbildung, wie dies auch bei den Berufsschulen der Fall ist, beteiligt werden. Eine ungerechtfertigte finanzielle Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie der Pflegebedürftigen muss zwingend vermieden werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
The post Ausbildungsreform darf keine negative Sogwirkung entfalten appeared first on Healthcare Netzwerk.
AOK Sachsen-Anhalt senkt Beitragssatz auf 14,9 Prozent
Die Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt können sich im nächsten Jahr über einen niedrigeren Beitragssatz freuen. Wie die AOK mitteilt, wird sie ab dem 1. Januar 2015 einen Beitragssatz von 14,9 Prozent haben und damit 0,6 Prozentpunkte unter dem bisherigen liegen. Das hat der Verwaltungsrat in einer Sondersitzung am 22. Oktober beschlossen. Der neue Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem neuen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Entgegen dem Trend wird dieser bei der AOK Sachsen-Anhalt bei nur 0,3 Prozent liegen. „Viele Krankenkassen gehen davon aus, dass bei den starken Ausgabensteigerungen das Geld nicht ausreicht und kalkulieren deshalb mit einem Zusatzbeitrag in Höhe von durchschnittlich 0,9 Prozent“, sagt Traudel Gemmer, Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt. „Wir haben in den letzten Jahren gut gewirtschaftet und gehen mit einer hervorragenden und stabilen Ausgangsposition ins Jahr 2015 – das verschafft uns Spielräume“, ergänzt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates. Aus diesem Grund könne die AOK Sachsen-Anhalt nun einen sehr günstigen Beitragssatz anbieten. Der GKV-Schätzerkreis hat in der vergangenen Woche seine Ein- und Ausgabeprognosen für die gesetzliche Krankenversicherung bekanntgegeben. Traudel Gemmer: „Unsere Kalkulationen für das nächste Jahr beruhen auf belastbaren Prognosen – wir sind und bleiben finanziell stabil. Darauf können sich die rund 700.000 Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt und alle zukünftigen Mitglieder verlassen.“ Pressemitteilung der AOK Sachsen Anhalt
The post AOK Sachsen-Anhalt senkt Beitragssatz auf 14,9 Prozent appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.