Der Hessische Honorarverteilungsvertrag (HVV) muss Ausnahmetatbestand für Härtefälle zulassen

Der Hessische HVV enthält in Bezug auf das RLV für atypische Praxisstrukturen eine Regelungslücke und ist deswegen teilweise rechtswidrig und ergänzungsbedürftig. Dies hat das Hessische Sozialgericht in insgesamt drei Parallelentscheidungen entschieden. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob der klagenden … Weiterlesen

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