(HANNOVER) Es muss weiter gespart werden: in Niedersachsen sollen die Krankenhäuser im kommenden Jahr mit vier Millionen EUR weniger zurecht kommen. Das berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe sich das Kabinett in einer Haushaltsklausur auf einen strammen Sparkurs geeinigt und die Bettenpauschale für gut 41.000 Krankenhausbetten in Niedersachsen gekürzt. Von der Streichliste betroffen sind zudem auch die Bildung und die Behindertenhilfe. Das Land will in den kommenden fünf Jahren zudem 1.900 Stellen aus den eigenen Reihen streichen. (Zi)
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Online-Videosprechstunde: Einführung durch schlechte Rahmenbedingungen gefährdet
Mit der Einführung der so genannten Online-Video-Sprechstunde (OVS) soll im April 2017 eigentlich eine neue Zeitrechnung in der medizinischen Versorgung starten. Erstmals wird eine telemedizinische Leistung in die Regelversorgung aufgenommen – auch um dem wachsenden Ärztemangel in vielen ländlichen Regionen zu begegnen. Doch die Konditionen, zu denen dieses neue Angebot nun in den Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurde, werden dazu führen, dass dem Großteil der Patienten eine OVS vorenthalten bleibt. Die Rahmenbedingungen stehen der praktischen Umsetzung im Wege und schließen nur einen Teil der Patienten ein. „Die neuen EBM-Ziffern für die Videosprechstunde werden mit lediglich 4,21 Euro für die Technik und 9,27 Euro für den Patientenkontakt vergütet – allerdings nur, wenn im gleichen Quartal kein Patientenkontakt stattgefunden hat und dieser Patient in den beiden Vorquartalen in der Praxis war. Beide Ziffern sind zudem auf 800 Euro pro Jahr begrenzt. Müsste der Patient trotz Videostunde in die Praxis einbestellt werden, können Ärzte die vorausgegangene Videosprechstunde gar nicht abrechnen – trotz erbrachter Leistung. Diese Modalitäten sind weder für Ärzte noch für Patienten wünschenswert und stehen der Nutzung solch innovativer Versorgungsangebote im Wege“, kritisiert Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Deutschland. „Hinzu kommt, dass die Indikationen, für die eine OVS in Frage käme, überaus eingeschränkt sind und z.B. nur zur Beurteilung der Stimme und Sprache eingesetzt werden können. Man gewinnt den Eindruck, dass eine bedarfsorientierte Einführung der neuen telemedizinischen Leistungen gar nicht Ziel der Verhandlungen war“. Rahmenbedingungen erschweren verbesserte medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen Neben den Hausärzten, den Dermatologen, den Augenärzten, Chirurgen und Orthopäden gehören auch die Pädiater zu den Facharztgruppen, für die der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Vergütungsregelung ab April 2017 beschlossen haben. Für die niedergelassenen Pädiater wird das neue Versorgungsangebot so nicht flächendeckend in den Praxen angeboten werden können. „Wir Kinder- und Jugendärzte bieten bereits seit mehr als einem Jahr telemedizinische Angebote für unsere Patienten in unseren Praxen. Eltern können für ihre Kinder eine telemedizinische Zweitmeinung über unser preisgekröntes Expertenkonsil «PädExpert» bekommen. In vielen pädiatrischen Praxen ist auch die PraxisApp «Mein Kinder- und Jugendarzt» eingeführt, mit der Ärzte ihren Patienten Informationen direkt auf das Smartphone zukommen lassen können. Dieses Angebot wird um die Online-Video-Sprechstunde erweitert. Allerdings wird es unter diesen Rahmenbedingungen wohl eher die absolute Ausnahme bleiben und der medizinischen Versorgung – gerade auch in ländlichen, unterbesetzten Regionen – weiterhin fehlen“, warnt Fischbach im Namen der Kinder- und Jugendärzte. Fatales Signal für die Einführung von E-Health-Angeboten in Deutschland Auch für viele andere Arztgruppen, die mit der Einführung der OVS im April noch nicht erfasst sind, ist so eine Ausgangslage für die Einführung von Telemedizin in Deutschland denkbar schlecht. „Das E-Health-Gesetz sollte eigentlich ein Signal sein, dass wir in Deutschland Vorreiter bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens werden. Mit der Einführung der OVS in die Regelversorgung zu solch unwirtschaftlichen Bedingungen wird dieses Vorhaben wohl scheitern. Die Rahmenbedingungen sind realitätsfern und führen unter Umständen bei Ärzten auch zu Verlusten – je nachdem, welchen technischen Anbieter die Praxen nutzen. Es stellt sich die Frage, warum das Angebot vorschnell unter diesen Rahmenbedingungen als Pflichtleistung der Kassen eingeführt werden muss? Es wäre zielführender, die Akzeptanz und Einsatzmöglichkeiten der neuen Online-Video-Sprechstunde sowie anderer telemedizinischer Leistungen in den Praxen mit den Patienten zu erproben, um das Angebot bedarfsorientierte auszugestalten. Dafür gibt es das Instrument der Selektiv-Verträge, das man – je nach Facharztgruppe – für spezielle Anforderungen und Indikationen ausgestalten kann. Mit den gewonnenen Erkenntnissen solcher Verträge, die man zu vernünftigen Konditionen abschließen könnte, wäre eine spätere bedarfsorientierte Einführung in die Regelversorgung sicherlich zielführender. Mit der aktuellen Regelung werden E-Health-Angebote gleich zum Start disqualifiziert und ihre Weiterentwicklung als sinnvolle Ergänzung der bisherigen medizinischen Versorgung erschwert“, kritisiert Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender des SpitzenverbandFachärzte Deutschlands (SpiFa). Auch unter dem Dach des SpiFa werden bereits verschiedene telemedizinsche Angebote, wie das „Facharzt-Konsil“ aber auch die Online-Video-Sprechstunde entwickelt, um die medizinische Versorgung von Patienten auch in Zukunft flächendeckend gewährleisten zu können. Pressemitteilung des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
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„Vom Chirurg zum Manager“
Dr. Thomas Wolfram ist aktueller Gast des TV-Talks „Mensch Wirtschaft!“ auf Hamburg1 Als der aktuelle Gast des TV-Talks „Mensch Wirtschaft!“ im Jahr 1989 sein Medizinstudium in Leipzig abschloss, waren die Entwicklungen der kommenden Monate nicht vorhersehbar. Die deutsche Wiedervereinigung hat … Read more →
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Digitaler Gesundheitsmarkt wächst bis 2020 um durchschnittlich 21 Prozent pro Jahr
Die digitale Transformation des Gesundheitsmarktes nimmt immer stärker an Fahrt auf. So rechnen die Experten von Roland Berger damit, dass sich das weltweite Marktvolumen von knapp 80 Milliarden Dollar im Jahr 2015 auf über 200 Milliarden Dollar bis 2020 mehr als verdoppeln wird – ein durchschnittliches Wachstum von jährlich 21 Prozent. „Wir sehen aktuell eine sehr große Dynamik im Gesundheitsmarkt. Junge Startups drängen mit neuen Geschäftsmodellen in den Markt“, erklärt Roland Berger-Partner Thilo Kaltenbach. „Gleichzeitig wird kräftig investiert. Allein in den USA stieg die Finanzierung von Startups im Gesundheitsmarkt im Jahr 2015 um 4,5 Milliarden Dollar. Und auch Europa bleibt sehr attraktiv für die Gründerszene. Über 20 Inkubatoren und zahlreiche Industrieinitiativen schaffen ein sehr gutes Umfeld. Zusätzlich investiert die Politik: die Horizon 2020-Initiative der Europäischen Kommission stellt zum Beispiel 600 Millionen Euro für Europas digitale Zukunft bereit.“ Mit innovativen, digitalen Geschäftsmodellen versuchen sich diese neuen Anbieter Anteile in einem lukrativen Markt zu sichern. Sie werden damit zur direkten Konkurrenz für die traditionellen Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette. Alle Marktteilnehmer sollten daher schnell handeln, um sich für die Digitalisierung zu wappnen, so das Ergebnis der neuen Roland Berger-Studie „Digital and Disrupted: All change for Healthcare – How can pharma companies flourish in a digitized healthcare world?“ Mobilfunk beschleunigt die Digitalisierung der Gesundheitsbranche „Die Digitalisierung erweitert den Gesundheitsmarkt um zusätzliche Marktsegmente“, betont Roland Berger-Partner Morris Hosseini. Von der P4-Medizin, die für eine prädiktive, präventive, personalisierte und partizipative Behandlung steht, könnten unter anderem die Krebsfrüherkennung sowie immunologische Indikationen profitieren. „Die P4-Medizin erschließt neue Geschäftsmöglichkeiten und wirkt, bevor eine Therapie von Krankheiten überhaupt notwendig wird“, erklärt Hosseini. Vor allem das Segment für mobile Dienste, wie zum Beispiel Apps für Smartphones, mit einem jährlichen Wachstum von mehr als 40 Prozent, treibt die Digitalisierung der Branche voran. So bieten Startups die Möglichkeit, anhand gesundheitsrelevanter Rahmendaten bestimmte Krankheiten festzustellen. Dabei erfasst das Smartphone als täglicher Begleiter Werte, wie zum Beispiel den Blutdruck, die Körpertemperatur, Schlafgewohnheiten, usw. Auf dieser Basis soll die App Erstdiagnosen erstellen können und seinem Besitzer bei Bedarf einen Arztbesuch oder direkt die passende Medikation empfehlen. So könnte zum Beispiel eine Schilddrüsenüberfunktion frühzeitig diagnostiziert und behandelt werden. Digitalisierung betrifft die gesamte Wertschöpfungskette „Die Digitalisierung wirkt sich vielfältig auf den Gesundheitsmarkt aus. Sie reicht von Diagnosen und Therapien durch Information-guided Therapy über Anwendungen auf Basis von Metabolomics und Microbiomics bis hin zu Stammzelltherapien mit Hilfe des Genomeditings, wie zum Beispiel CRISPR-CAS9“, erklärt Morris Hosseini. Deshalb sind alle Unternehmen, aber auch Ärzte, Apotheker, Patienten und Regierungen, vom digitalen Wandel im Gesundheitsmarkt betroffen. So entwickeln Pharmakonzerne zusammen mit großen Technologieanbietern bereits heute neue Produkte, um die Wirkung ihrer Medikamente zu testen. Die digitale Auswertung von Gesundheitsdaten könnte zu einer individuellen Medikation des Patienten führen, ohne dass dafür Ärzte oder Apotheker konsultiert werden müssen. Für Firmen, die medizintechnische Geräte produzieren, könnte die Zukunft in der Vernetzung liegen. Ein Datenaustausch mit anderen Geräten und eine Echtzeitüberwachung können nach einer Operation Schwerpunkte für die Nachbehandlung identifizieren. „Neue Geschäftsmodelle sind entlang der gesamten Wertschöpfungskette denkbar“, stellt Kaltenbach in Aussicht. „Patienten können sich schon heute weltweit Ärztemeinungen über das Internet einholen. Mit zusätzlichen Daten sind komplette Onlinediagnosen mit neuen Bezahlmodellen denkbar.“ Apotheker werden mithilfe eines 3D-Druckers Medikamente mit personalisierter Dosierung herstellen. Ebenso sollten sich Versicherungskonzerne und Regierungen auf die neuen digitalen Rahmenbedingungen einstellen. „Elektronische Patientenakten ermöglichen eine schnellere und effizientere Krankenbehandlung und können in den kommenden fünf Jahren die Kosten für die Gesundheitssysteme weltweit um 80 Milliarden Dollar senken“, sagt Thilo Kaltenbach. „Gleichzeitig werden durch die Digitalisierung von Daten und Diensten die nationalen Grenzen fallen, in denen sich Gesundheitssysteme heute bewegen. Versicherungen sollten daher zukünftig ihr Angebot internationaler ausrichten und Regierungen nationale regulatorische Rahmenbedingungen harmonisieren.“ Chancen der Digitalisierung identifizieren und erfolgreich umsetzen Neben der Digitalisierung der Wertschöpfungskette stellt die Konkurrenz von neuen Marktteilnehmern die größte Herausforderung für etablierte Anbieter im Gesundheitsbereich dar. Unterstützt durch die neuen Technologien erhalten branchenfremde Akteure heute Zugang zu Fachwissen, das bis dato nur die Branche selbst hatte. So werden neben Startups auch große Technologiekonzerne zu Mitbewerbern. Darauf sollten sich Firmen im Gesundheitswesen schnell vorbereiten, warnt Thilo Kaltenbach: „Traditionelle Unternehmen sollten sich kulturell und strukturell für Innovationen öffnen und die Digitalisierung jetzt aktiv vorantreiben, um gegenüber neuen Anbietern nicht ins Hintertreffen zu geraten. Dazu sollten sie eine individuelle digitale Strategie formulieren und diese mit geeigneten Maßnahmen konsequent umsetzen.“ Details zur Studie finden die hier: https://www.rolandberger.com/de/press/Press-Release-Details_11200.html Pressemitteilung der Roland Berger GmbH
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