Heute kam ein sehr nettes Team zum Dreh in die Praxis. Mit einem interessanten Thema: Die Zunahme von Krankmeldungen in Deutschland seit 5 Jahren…. Schaut um 18:50 mal die Aktuelle Stunde im WDR . Thema “Gerne wieder krank”. Die freie Redakteurin Dorothea Schluttig ist das Thema mutig und unkonventionell angegeangen. (Auch wenn ich für die […]
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VV-Vorsitzende: Berufsverbände setzen Zeichen gegen das Versorgungsstärkungsgeset
Viele ärztliche und psychotherapeutische Berufsverbände haben heute in Berlin ein klares Zeichen gegen das geplante Versorgungsstärkungsgesetz gesetzt. In einer Resolution bestärken sie den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in seiner Kritik an dem Gesetzentwurf. Das teilen die Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung, Dipl.-Psych. Hans-Jochen Weidhaas, Dr. Stefan Windau und Dr. Dieter Haack, im Anschluss an ein Treffen der Konzertierten Aktion von KBV und Berufsverbänden mit. Durch einen Abbau fachärztlicher Versorgung werde es regional zu erheblichen Verwerfungen in der Patientenversorgung kommen, heißt es in der Resolution. Als Vorsitzender einer Körperschaft habe Vorstandsvorsitzender Dr. Gassen die Pflicht, den Gesetzgeber auf zu erwartende Missstände durch Gesetzesinitiativen hinzuweisen. Resolution der Konzertierten Aktion der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Berufsverbände Die Berufsverbände unterstützen den Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr. Gassen, ausdrücklich in seiner Kritik am GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, insbesondere bei der Verschärfung der Bedarfsplanung und bei den Servicestellen für 4-Wochen-Termine bei Fachärzten. Unabhängig davon ist das Gesundheitsministerium immer noch die Erklärung schuldig, wie diese beiden Vorgaben miteinander vereinbar sind. Durch einen Abbau fachärztlicher Versorgung wird es regional zu erheblichen Verwerfungen in der Patientenversorgung kommen, ohne dass damit die Unterversorgung in ländlichen Regionen behoben wird. Als Vorstandsvorsitzender einer Körperschaft KBV hat Dr. Gassen die Pflicht, den Gesetzgeber auf zu erwartende Missstände durch Gesetzesinitiativen hinzuweisen. Die zuständigen Politikerinnen/ Politiker sollten sich dafür bedanken, anstatt teils zu persönlich abgeleitete Kritik zu üben. Pressemitteilung der Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Dramatischer Spannenverfall im Pharmagroßhandel
Die Spanne des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln hat im Jahr 2014 im Mittel 4,67 Prozent betragen. Dieser Wert ist weit entfernt von dem im GMG ursprünglich geplanten Wert von 6,32 Prozent. Das Institut für Handelsforschung (IFH), Köln, stellt dazu in seiner Jahresauswertung fest, dass der Spannenverfall im System der Spannenberechnung liegt. Die ursprüngliche Annahme des Gesetzgebers, dass durch eine Stärkung des Generikamarktes die Anzahl abzugebender Packungen zunehme, was mit einem Preisverfall einhergehen sollte, hat sich nicht bewahrheitet. Dahingegen fand eine unerwartete Zunahme der Abgabe von hochpreisigen Arzneimitteln statt, wie sie in diesem Ausmaß in der Vergangenheit nicht zu beobachten war. In dem Preissegment von 1.200 bis 4.000 Euro stieg 2014 der Umsatz um 25 Prozent (Absatz 19 Prozent), im Preissegment über 4.000 Euro sogar um über 36 Prozent (Absatz 16 Prozent). Ab einem Abgabepreis von 1.200 Euro je Packung ist die Marge des Großhandels gesetzlich gekappt, was bedeutet, dass selbst für extrem teure Arzneimittel der Aufschlag auf diesem Niveau gedeckelt ist. Für ein Arzneimittel mit dem Preis von 5.000 Euro beträgt die Marge nur noch 0,77 Prozent. Als Beispiel sei hier nur die Hepatitis C-Therapie mit einem neuen Medikament der Firma Gilead genannt. Eine Monatspackung kostet etwa 20.000 Euro, und die Therapie dauert einige Monate. Nahezu 82 Prozent des Umsatzes bestreiten die Mitgliedsunternehmen des PHAGRO im rezeptpflichtigen Bereich. Damit wird klar, dass ein derart hoher Spannenverfall eine wirtschaftliche Belastung darstellt, die durch Rationalisierungen und Kosteneinsparungen nicht aufzufangen ist. Die über 16.000 Beschäftigten im pharmazeutischen Großhandel empfinden deshalb eine spürbare Nervosität. Pressemitteilung von PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V.
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Zuzahlungen für Arzneimittel können sich im laufenden Monat ändern
Änderungen der Zuzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel erfolgen zum 1. und 15. eines Monats. Neben pharmazeutischen Informationen fließen auch neue gesetzliche, vertragliche oder wirtschaftliche Fakten zu diesen Terminen in die Software der Apotheken ein. Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, wie hoch die Zuzahlung für ein ärztlich verordnetes Präparat ist. Ob ein Medikament zuzahlungsfrei ist, kann jeder Patient auch aktuell in der Zuzahlungsbefreiungsliste des Verbraucherportals APONET unter www.aponet.de nachschlagen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle gesetzlich versicherten Patienten aufmerksam. Für sinkende oder steigende Zuzahlungen kann es verschiedene Gründe geben. So können die Festbeträge – das sind Erstattungshöchstbeträge aller gesetzlichen Krankenkassen – angepasst werden; somit verändern sich auch die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen, die jeweils 30 Prozent darunter liegen. Zudem können die pharmazeutischen Unternehmer ihre so genannten Herstellerabgabepreise erhöhen oder senken. Nicht zuletzt treten immer wieder neue Rabattverträge einzelner Krankenkassen in Kraft, wobei jede Kasse selbst entscheiden kann, ob sie ihre Versicherten dann komplett oder zumindest zur Hälfte von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist jedoch immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Im Durchschnitt fallen rechnerisch 2,60 Euro pro Packung an, wobei eben auch zuzahlungsfreie Medikamente in die Kalkulation einfließen (Stand: 2013). Alle Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die Krankenkassen von den Versicherten einzufordern und weiterzuleiten. Mit 2,0 Mrd. Euro erreichten die Patientenzuzahlungen im Jahr 2013 einen neuen Höchststand zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Weitere Informationen unter www.abda.de und www.aponet.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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