Genaueres steht hier und hier.
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Berichtigung im Deutschen Ärzteblatt (II)
Die Autoren Schmiegel, Rödel und Pox erklären, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der Richtlinien des International Committee of Medical Journal Editors besteht.
Prof. Schmiegel hat Referentenhonorare von den Firmen Merck, Roche, Abbott, Amgen, Astra-Zeneca, Pfizer und Falk erhalten. Ferner erhielt er Reisekostenunterstützung von den Firmen Roche, Merck, Astra-Zeneca und wurde für seine beratende Tätigkeit von den Firmen Roche, Amgen und Astra-Zeneca honoriert.
Dr. Pox erhielt Honorare für Vorträge von den Firmen Falk, Astra-Zeneca und Hitachi und Reisekostenunterstützung von der Firma Roche.
Prof. Rödel wurde für seine Vorträge von den Firmen Roche und Sanofi-Aventis honoriert und für Forschungsprojekte von der Firma Merck unterstützt.
Exklusiv in der Stationären Aufnahme folgt nun die vollständige und korrigierte Interessenkonflikterklärung zur Klinischen Leitlinie “Kolorektales Karzinom” im Überblick:
Prof. Schmiegel hat Referentenhonorare von den Firmen Merck, Roche, Abbott, Amgen, Astra-Zeneca, Pfizer und Falk erhalten. Ferner erhielt er Reisekostenunterstützung von den Firmen Roche, Merck, Astra-Zeneca und wurde für seine beratende Tätigkeit von den Firmen Roche, Amgen und Astra-Zeneca honoriert. Dr. Pox erhielt Honorare für Vorträge von den Firmen Falk, Astra-Zeneca und Hitachi und Reisekostenunterstützung von der Firma Roche. Prof. Rödel wurde für seine Vorträge von den Firmen Roche und Sanofi-Aventis honoriert und für Forschungsprojekte von der Firma Merck unterstützt. Herr Porschen gibt Vortragshonorare von Sanofi-Aventis, Pfizer und Roche sowie Studienunterstützung von Roche und Sanofi an. Herr Arnold erhielt Honorare für Vorträge von Roche, Sanofi-Aventis, Pfizer, Merck und Amgen, Reisekostenübernahmen von Roche, Sanofi-Aventis, Pfizer und Merck sowie Studienunterstützung von Roche, Sanofi-Aventis und Pfizer. Frau Reinacher-Schick gibt Referentenhonorare von Amgen, Roche, Sanofi und Pfizer sowie Projektförderung von Roche und Sanofi an.
Doktorspiele bei Grippeimpfung
Ein eindrucksvolles Beispiel zum Ziel von Disease Awareness Kampagnen ist in Österreich bei der Grippeimpfung zu sehen. Das unsägliche Plakat mit dem James-Bond-Thema schmückt zwar ein Logo von Sanofi Pasteur MSD (SP MSD), ruft aber allgemein zu Grippeimpfung auf – ohne das Produkt von SP MSD zu nennen.
In der Fachzeitschrift ärztemagazin gibt es Klartext: “In schützender Mission” sollen Ärzte und Apotheker “Vaxigrip®” dem Patienten verkaufen. Hier in der Variante für Kinder.
Erinnert sehr an Doktorspiele. Werbeagenturen können grausam sein.
Reichlich Medikamentenmuster bei Qlaira®?
Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) dürfen die Pharmaunternehmen nur zwei Musterpackungen jedes Jahr an den Arzt abgeben.
(4) Pharmazeutische Unternehmer dürfen Muster eines Fertigarzneimittels an Personen nach Absatz 3 Satz 1 nur auf jeweilige schriftliche Anforderung, in der kleinsten Packungsgröße und in einem Jahr von einem Fertigarzneimittel nicht mehr als zwei Muster abgeben oder abgeben lassen. Mit den Mustern ist die Fachinformation, soweit diese nach § 11a vorgeschrieben ist, zu übersenden. Das Muster dient insbesondere der Information des Arztes über den Gegenstand des Arzneimittels.
Es gibt Hersteller, die das sehr genau nehmen und von ihrem Aussendienst Nachweise verlangen, wo die Muster gelandet sind. Andere sehen das besonders bei Markteinführungen nicht so eng und verteilen grosszügig entgegen den Vorschriften des AMG Medikamentenpackungen unter die Ärzte.
Zu den letzteren scheint Bayer im Falle der neuen Verhütungspille Qlaira® (gesprochen Klära) zu gehören. Im Internet findet man immer wieder Berichte von Frauen, die zwei oder gar drei Monatspackungen von ihrem Frauenarzt in die Hand bekommen haben. Und dies, obwohl die Medikamentenmuster üblicherweise mit Vorliebe unter den Angestellen der Praxis ihre Verwendung finden. Sozusagen als Ausgleich für den Stress und das karge Gehalt.
Nachzuvollziehen wäre ein nachlässiger Umgang mit der Begrenzung der Medikamentenmuster als Teil des Marketings. Kontrazeptiva sind Selbstzahlerinnenpillen, Qlaira® das teuerste Produkt auf dem Markt und es gibt kaum zwingende Gründe, die zum Teil längjährige Anwenderinnen eines Konkurrenzpräparats zum Umstieg bewegen würden. Die Pille greift tief in den Hormonhaushalt der Patientinnen ein – mit entsprechenden Nebenwirkungen, was lustiges Ausprobieren zum unkalkulierbaren Risiko zumindest für das Wohlbefinden macht. Einmal die intransparente Datenlage aussen vor zu lassen, die eigentlich für die Ärzte ein Grund zum zurückhaltenden Umgang mit den Medikamentenmustern sein sollte.