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Ich bin Kunde – geben sie es mir gratis!
Mann kommt in die Apotheke mit einem Blister Tabletten, mit dem er kurz unter meiner Nase fuchtelt.
„Ich bin Kunde bei ihnen … Meine Frau hat die hier bekommen und soll sie halbieren. Haben Sie ein Messer oder etwas, zum Tabletten teilen? Meine Frau hat empfindliche Fingernägel.“
Pharmama: „Nun wir haben Tablettenteiler, aber …” (weiter komme ich nicht)
Mann: „Könnte ich die Teiler mal sehen? Ich bin übrigens Kunde hier … bekomme ich ihn dann gratis?“
Ugh –
Ich zeige ihm den Teiler.
Und auch, dass der etwa 10 Franken kostet.
Pharmama: „Nein, der kostet etwas …
Aber zeigen Sie mir mal die Tabletten.“
Nur mit Mühe lässt er sie mich sehen, aber es reicht, dass ich sehe, dass es MetoZerok sind … und die sind tatsächlich ziemlich gut teilbar, wie ich beim Dosette-richten schon bemerkt habe. Auch ohne Teilgerät. Sie sind länglich, gut greifbar … und brechen schön.
Pharmama: „Diese Tabletten sind auch gut ohne Teiler zu brechen, hat Sie es denn schon versucht?“
Mann: „Nein.“
Pharmama: „Dann würde ich vorschlagen, das erst mal auszuprobieren, es sollte gut gehen. Und wenn nicht, können sie immer noch den Teiler kaufen kommen.“
Die Apotheke. Guter Rat ist immer noch gratis. Aber für lau Sachen herausgeben – kann ich nicht mehr.
Und … ich will es ja nicht verschreien, aber … ich glaube die Tabletten hatte die Frau auch nicht von uns. Er hat ja auch nicht gesagt, dass seine Frau hier Kundin ist … nur er.
Kein Umtausch / Retoure für Medikamente
(Reblogg vom 30.5.11) – Öfters gestellte Frage:
“Was ist eigentlich, wenn ich ein Medikament in der Apotheke bekommen habe, es dann aber doch nicht brauche – kann ich es dann zurückbringen?”
Für Medikamente, die auf Rezept abgegeben wurden ist die Gesetzgebung sehr deutlich: So steht es z.B. auch auf der Seite der Santesuisse (der Vereinigung der Krankenkassen):
Darf der Arzt/Apotheker ein Medikament, dass vom Patienten “ungebraucht” retourniert wurde, dem Patienten voll in Rechnung stellen?
Nach erfolgter Abgabe weiss der Arzt/Apotheker in der Regel nicht, was mit dem Medikament in der Zwischenzeit geschehen ist. Es könnte schädlichen Einflüssen ausgesetzt worden sein (blieb beispielsweise lange an der Sonne liegen usw.). Aus Gründen der Qualitätssicherung darf daher ein solches Medikament nicht mehr zurückgenommen werden.
Das (ungebrauchte) Medikament wird dem Patienten voll in Rechnung gestellt. Ein Weiterverkauf ist nicht HMG (Heilmittelgesetz) – konform.
Also, das einzige, was ich mit so einem Medikament noch machen kann ist … es entsorgen.
Aber auch, wenn es sich nicht um Medikamente sondern um Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik, medizinische Hilfsprodukte oder ähnliches handelt … ich bin einfach nicht dafür, alles einfach so umzutauschen, nur damit der Kunde zufrieden ist.
Natürlich ist die Kundenzufriedenheit wichtig … und wenn es einen triftigen Grund für die Retoure / den Umtausch gibt, dann mache ich das auch gerne. Darunter fallen z.B. Allergie gegen die Hautcreme, Defekte Produkte, das Verfalldatum ist zu knapp, das Produkt ist Verfallen verkauft worden (sollte zwar wirklich nicht passieren, aber … eben), manchmal auch noch: es wurde das falsche Produkt gekauft (und das alte ist ungeöffnet, sieht noch einigermassen aus und das ist nicht ewig und drei Tage her…), sogar wenn dem Kunden aktiv etwas empfohlen wurde und es nicht “das richtige” war … das ist alles ok.
Ausserdem sollte das Produkt auch nachgewiesen von uns sein … dazu gibt es Kassabons und die Preisetikette auf der Packung.
Und dann gibt es die Situationen, wo ich finde, dass ein Umtausch einfach nicht angebracht ist. Wenn man immer alles macht …das ist doch nur ein weiterer Schritt, dem Menschen die Eigenverantwortung abzusprechen. Ich meine … wenn das Problem eindeutig nicht bei mir oder dem Produkt selbst liegt, wieso soll ich und das Geschäft dann den finanziellen Verlust dafür tragen?
Also: kein Umtausch
- Wenn der Geschmack nicht so ganz ankommt – oder machen sie das beim Käse im Supermarkt auch so?
- von Produkten, die vor über einem Jahr extra für den Kunden bestellt wurden und die man sonst nicht mal an Lager hat,
- Wenn der Verfall angeblich zu kurz ist – wie lange nach dem Kauf? Oder das Produkt woanders gekauft wurde.
- Dito vom Ferienmitbringsel – das verfallen ist
- oder von etwas, das man vom selbst-dispensierenden Arzt bekommen hat … – gehen sie mal bei ihm fragen.
- von Hygieneartikel und ähnliches nicht weiterverwendbares – oder würden sie das nachher kaufen wollen?
- häufig ist es auch gar nicht nötig – wenn es wieder eine Verwechslung von EXP und MFD ist.
- oder das Produkt doch noch funktioniert, wie es soll
Und jetzt verreisst mich.
*Duck und weg*