Dieser Gary Chang ist ein Genie. Inmitten Hong Kongs Platznot ist ihm ein sensationelles, ökologisches Wohnkonzept eingefallen. 24 Räume auf 32 qm! Und das auch alles noch sehr stylish. Dank an Emma Bates für die Info ! Ja, so sollten wir mit Raum und Energien umgehen. Gary Chang – Gründer des EDGE Design Institutes – […]
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AOK Baden-Württemberg: Länger gesund im Alter. Mehr Vernetzung von Versorgungsstrukturen dringend angezeigt
„Wie lange wir im Alter möglichst gesund leben können, hängt wesentlich mit davon ab, wie Prävention, Rehabilitation und Pflege ineinander greifen“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg anlässlich des Kongresses „Alter plus drei“ am Mittwoch (29.06.2016) in Stuttgart. Damit es gar nicht oder möglichst spät zu Pflegebedürftigkeit komme, seien frühzeitig gezielte Maßnahmen in Prävention und Rehabilitation notwendig. Nach Modellrechnungen werde es bis zum Jahr 2030 einen Anstieg um 35 Prozent auf über 400.000 Pflegebedürftige im Südwesten geben. „Angesichts solcher Zahlen darf es nicht nur um die Leistungsfähigkeit in den drei Sparten gehen. Jetzt muss die Vernetzung in den Fokus und es bedarf gesteigerten Verantwortungsbewusstseins aller beteiligten Akteure“, appelliert Hermann. Gemeinsames Ziel solle die Verbesserung der Strukturen und der Übergänge in den drei Sparten sein. „Wenn zum Beispiel nur in geschätzten fünf bis zehn Prozent der 1.500 Pflegeheime in Baden-Württemberg systematisch Ansätze von Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen stattfinden, wird die Handlungsnotwendigkeit deutlich“, so Hermann. Unterstützt wird der Verantwortungsappell durch Professor Dr. Andreas Kruse, Leiter des Instituts für Gerontologie an der Universität Heidelberg: „Wir können schon heute den Nachweis erbringen, dass durch die Integration von Rehabilitation in die Pflege ein signifikanter Beitrag zur Verbesserung der Selbstständigkeit, der Selbstverantwortung und der Teilhabe von schwerstkranken und pflegebedürftigen Menschen geleistet wird.“ Die Praxis bestätigt, dass Maßnahmen der Rehabilitation auch für Menschen mit schwerer Pflegebedürftigkeit zur besseren Lebensqualität führen können: „Durch Übungen werden beispielsweise die Mobilität, die Sprache oder die Feinmotorik verbessert. Dadurch gewinnen die Bewohner mehr Selbstsicherheit und können ihren Alltag wieder mehr nach ihren Bedürfnissen gestalten“, weiß die Pflegekraft Jeanette Diefenbach vom Mannheimer Maria-Frieden-Pflegezentrum. Der präventive Ansatz ist ebenso zentral. „Aktuelle Auswertungen zeigen, dass Prävention und Rehabilitation wirken, weil sie nachweislich Pflegebedürftigkeit verzögern oder vermeiden können“, bestätigt Professorin Dr. Cornelia Kricheldorff von der Katholischen Hochschule in Freiburg. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Versorgung mit Vierfach-Grippeimpfstoff im Nordosten – Beschwerde von Pharmaunternehmen zurückgewiesen
“Wir begrüßen den Beschluss des Landessozialgerichts Hessen. Die AOK Nordost hat federführend für die GKV gemeinsam mit den Apothekerverbänden genau das getan, was der Aufgabe aller Akteure in der Selbstverwaltung entspricht: Eine gute Versorgung zum wirtschaftlichen Preis zu organisieren“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost. Das LSG legte in seinem Beschluss dar, dass die Grippeimpfstoffvereinbarung der AOK Nordost über den Vierfachimpfstoff keine rechtliche Beschränkung des Anbieterkreises darstellt. Somit sei auch keine lenkende Wirkung in Richtung auf ein Pharmaunternehmen gegeben. Zudem sei es ausdrücklich zulässig, mit den Apothekerverbänden einen festen Abgabepreis für Grippeimpfstoffe zu vereinbaren. Es sei allen Pharmaunternehmen frei gestellt, ihre tetravalenten Grippeimpfstoffe durch entsprechende Preisgestaltung konkurrenzfähig zu machen, betont das LSG. „Es ist ein normaler marktwirtschaftlicher Mechanismus, dass das teurere Produkt nicht oder weniger stark nachgefragt wird. Die Pharmaunternehmen können durch Anpassung ihres Abgabepreises jederzeit ihre Chance auf Teilnahme am Marktgeschehen nutzen“, so Stefanie Stoff-Ahnis. Das LSG hat darüber hinaus ausdrücklich betont, dass Kassen und Apothekerverbänden als Akteuren der Selbstverwaltung auf der Grundlage des § 129 Abs. 5 SGB V eine weitgehende Regelungskompetenz zukommt. Kassen und Apothekerverbände dürfen somit weiterhin die wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln auf Landesebene gestalten. Pressemitteilung der AOK Norsost
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Schätzerkreis: Langfristige Stabilität im Blick behalten
Aufgrund der heutigen Schätzung des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung ist zu erwarten, dass der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag vom Bundesgesundheitsministerium für das kommenden Jahr auf 1,0 Prozent festgelegt wird. Eine entsprechende Schätzung wurde heute mit den Stimmen der Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesversicherungsamtes vom Schätzerkreis beschlossen. Die Vertreter des GKV-Spitzenverbandes im Schätzerkreis bewerteten die Situation hingegen anders und gehen davon aus, dass der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag stabil bei 1,1 Prozent gehalten werden sollte. Zu dem Schätzerkreisergebnis erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Die gesetzliche Krankenversicherung befindet sich in einem guten Prozess der finanziellen Stabilisierung. Trotzdem liegen die Rücklagen der Krankenkassen insgesamt unter einer Monatsausgabe. Darüber hinaus sind sie bei den Krankenkassen ungleich verteilt. Deshalb wäre es richtig, den Stabilisierungsprozess der vergangenen Jahre fortzusetzen, statt den rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz abzusenken. Wir wollen, dass die gesetzliche Krankenversicherung auch finanziell auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet ist. Die brummende Konjunktur, relativ hohe Tariflohnsteigerungen und die große Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter haben einen entscheidenden Anteil an dieser insgesamt guten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings dürfen die guten Zahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass den Rekordeinnahmen auch so hohe Ausgaben wie noch nie gegenüberstehen. Strukturelle Reformen, beispielsweise im Krankenhausbereich und bei den Arzneimitteln, sind daher unverzichtbar und eine Aufgabe für die neue Legislaturperiode.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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