COPD-Patienten mit häufigen Exazerbationen und starker Eosinophilie sind Kandidaten für eine Therapie mit inhalativen Kortikosteroiden. Lesen Sie weiter auf: GOLD-Leitlinie 2019: ICS bei COPD differenziert einsetzen! Quelle: Ärzte Zeitung | Asthma/COPD Titelbild/Grafik by Ärzte Zeitung Online
Related Posts
Verkehr: Pflegetücher fürs Autocockpit im Test
Hamburg (dpa/tmn) – Wer gute Pflegetücher fürs Autocockpit sucht, kann auch zu billigen vom Discounter greifen. Das zeigt ein Test der Zeitschrift „Auto Bild“ (Ausgabe 37/2018). Denn Testsieger und gleichsam Preis-Leistungssieger sind „Optiwisch Feuchte Allzwecktücher“ von Aldi. Lesen Sie weiter auf: Verkehr: Pflegetücher fürs Autocockpit im Test Quelle: Süddeutsche Zeitung | Allergie Titelbild/Grafik by Süddeutsche […]
Zusammenhang festgestellt: Wenn’s juckt, kann Krebs dahinterstecken
Zwischen Juckreiz und Krebs gibt es offenbar einen Zusammenhang. Laut den Ergebnissen einer deutsch-amerikanischen Studie ist Pruritus mit vielen Krebsarten verknüpft. Lesen Sie weiter auf: Zusammenhang festgestellt: Wenn’s juckt, kann Krebs dahinterstecken Quelle: Ärzte Zeitung | Hautkrankheiten Titelbild/Grafik by Ärzte Zeitung Online
Elektronische Gesundheitskarte: Ärzte sind keine Hilfspolizisten
In einer Pressemitteilung erklärt die Freie Ärzteschaft e.V. am 11.2.2014 :
Die elektronische
Gesundheitskarte (eGK) steht mit dem Rücken zur Wand. Nach Bekanntwerden
des vernichtenden Rechtsgutachtens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist
die neue Karte als Versicherungsnachweis gescheitert und stellt ein
Sicherheitsrisiko für Patienten und Ärzte dar. Das erklärte die Freie
Ärzteschaft (FÄ) am Montag in Essen. “Dass die Karten als Schlüssel zu hochsensiblen
Patientendaten gar nicht geeignet sind, weil die Kassen die Identität der
Versicherten nicht prüfen, war bisher nur Insidern bekannt. Nun ist diese Bombe
geplatzt”, teilte Wieland Dietrich, Vorsitzender der FÄ, mit.
Der Umgang mit individuellen Sozial- und Medizindaten
erfordere einen sehr hohen Sicherheitsstandard. Wie bei der Ausstellung eines Personalausweises
müsse beim Ausstellen der eGK jeder Bürger zum Nachweis seiner Identität
persönlich und zweifelsfrei authentifiziert werden. Das sei 2004 auch Grundlage
für das eGK-Projekt gewesen. Die Krankenkassen hätten dies aber systematisch versäumt.
“Mit diesen ungeprüften Karten können die Ärzte auch keine Versichertenstammdaten
abgleichen, denn die Identität des Trägers ist nicht sicher”, erläuterte
Dietrich. “Und Personalausweise ständig zu überprüfen, ist keine ärztliche
Aufgabe.” Erstens seien Ärzte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keine
Beauftragten der Krankenkassen – also auch keine Hilfspolizisten. Zweitens ändere
die Prüfung des Personalausweises nichts an einem falschen Inhaber der
elektronischen Gesundheitskarte. “Wenn die Zuordnung der Person zur Karte nicht
stimmt, bleibt die Karte in jedem Fall ein Sicherheitsrisiko – für den falschen
Träger hinsichtlich seiner Gesundheit, für den Arzt in Sachen Haftung.”