Impfskepsis und Armut führen zu einem drastischen Anstieg der Masern-Infektionen, die tödlich verlaufen können. Die Pläne für eine Impfpflicht in Deutschland werden konkreter. Die Zahl der Masern-Fälle ist weltweit drastisch gestiegen. Sie nahm im ersten Quartal 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitra …/Auszug Lesen Sie weiter auf: Zahl der Masern-Fälle weltweit um 300 Prozent gestiegen Quelle: […]
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Kosten für Aktualisierungskurs Strahlenschutz nach Rö.-Verordnung
Hallo,
ich bin MTRA und im April 2014 muss ich zum Aktualisierundskurs der Fachkunde im Strahlenschutz nach Rö.-Verordnung.
In dem Krankenhaus (Chemnitz), wo ich arbeite, wird ein mal im Jahr ein Kurs für Mitarbeiter angeboten. Meistens Februar/März.
Bereits seit November habe ich meine leitende MTR und den zuständigen Mitarbeiter der Biomed.-Technik mehrfach darauf hin gewiesen. Bis März hatte ich immernoch keine Antwort wann und ob ein Kurs statt findet. Selbstständig habe ich mich um einen Kurs in meiner Nähe gekümmert. Da aber die Kosten dafür warscheinlich nicht übernommen werden, weil ja das eigene Haus ein Kurs zur Verfügung stellt, habe ich diesen Kurs nicht besucht und mich darauf verlassen dass vom Haus ein Termin in naher Zukunft genannt wird. Ende März wurde kurzfristig im April ein Termin festgelegt und wieder abgesagt weil zu wenig Teilnehmer zusammen gekommen sind. Daraufhin habe ich ein Termin im Mai in Leipzig bekommen. Die Kosten übernimmt mein Arbeitgeber.
Allerdings habe ich vor einer Woche meine Kündigung zum 01.07.14 eingereicht. Da stand der Termin im Mai in Leipzig schon fest.
Draufhin hat man mir mitgeteilt, dass auf Grund meiner Kündigung die Kosten für den Strahlenschutzkurs nicht übernommen werden.
Ist das zulässig? Weil es sich meiner Meinung nach nicht einfach nur um eine Weiterbildung handelt. Ich brauche ja den Kurs um weiter meine Arbeit ausüben zu können. Auch in dem Haus wo ich momentan noch angestellt bin.
Gibt es eine gesetzliche regelung wer die Kosten trägt? Und wo kann man sich belesen o.ä.?
Thema:
Autoimmunerkrankungen: Adalimumab-Biosimilar Cyltezo® zugelassen
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die Zulassung für das Adalimumab-Biosimilar Cyltezo® (BI 695501) für die Behandlung von Erwachsenen mit chronisch entzündlichen Autoimmunerkrankungen erteilt. Das teilt das Unternehmen Boehringer Ingelheim mit. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/skelett_und_weichteilkrankheiten/rheuma/article/947878/autoimmunerkrankungen-adalimumab-biosimilar-cyltezo-zugelassen.html