(HANNOVER) 1996 wurde in Hannover der Niedersächsische Verein zur Förderung der Qualität im Gesundheitswesen e.V. gegründet. Die heute unter dem Namen Qualitätsinititave bekannte Organsiation will die Patientenversorgung durch die Förderung der Qualität im Gesundheitswesen verbessern, und zwar durch die Entwicklung und Erprobung innovativer Projekte, z.B. bei der Zusammenarbeit zwischen den an der Gesundheitsversorgung beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen. Einmal im Jahr lobt die Initiative einen Preis aus, der für innovative, patientenorientierte Projekte in Niedersachsen zur Verbesserung der Versorgungsqualität und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten vergeben wird. So wurde z.B. das Palliativzentrum des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg für neue Wege bei der Behandlung und Begleitung sterbender Patienten ausgezeichnet. Bewerbungen um den mit 5.000 EUR dotierten Preis werden bis zum 1.Juli in der Geschäftsstelle der Qualitätsinitiative entgegengenommen. (Zi)
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Zuständigkeitswechsel bei der Europäischen Kommission: Rückschritt für Patientensicherheit droht
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) warnen davor, die Zuständigkeit für Medikamente und Medizinprodukte dem Industrieressort der Europäischen Kommission zuzuschlagen. „Da die Patientensicherheit bei Arzneimitteln und Medizinprodukten ein besonderes Gut ist, sollte die Zuständigkeit auch künftig im Gesundheitsressort verbleiben“, erläutert Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Erst 2009 wurde die Verantwortung für Arzneimittel und Medizinprodukte von der Generaldirektion Industrie an den Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz übertragen. Damit sollte sichergestellt werden, dass Gesundheit und Sicherheit der Patienten an erster Stelle stehen. Die Europäische Kommission spielt eine tragende Rolle bei der Rahmensetzung für Arzneimittel und Medizinprodukte. „Angesichts der bevorstehenden schwierigen Verhandlungen um eine neue Medizinprodukte-Verordnung hätten wir uns ein deutliches Bekenntnis der Kommission zum Verbleib der Zuständigkeit im Gesundheitsressort gewünscht“, so Pfeiffer. In seiner jüngsten Sitzung hatte auch der Verwaltungsrat des GKV-Spitzen¬verbandes einen eindeutigen Appell an die Bundesregierung und die europäische Ebene gerichtet. „Es besteht dringender Handlungsbedarf, das Medizinprodukterecht nachhaltig zu modernisieren. […] Hochrisiko-Medizinprodukte brauchen im Sinne der Patientensicherheit eine Zulassung durch eine zentrale, von ökonomischen Interessen unabhängige Einrichtung auf europäischer Ebene, solide klinische Prüfungen, die für jeden Hersteller obligatorisch sind und verlässliche Marktüberwachungsstudien, um Nebenwirkungen systematisch zu erfassen. Um eine angemessene Deckungsvorsorge im Schadensfall sicherzustellen, müssen Medizinproduktehersteller verpflichtet werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen“, heißt es im Beschluss vom 3. September 2014. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Röntgenologische Fehldiagnosen in der Notaufnahme
Eine Untersuchung der amerikanischen Fachzeitschrift für Röntgenologie kam zu dem Ergebnis, dass die Zuverlässigkeit von Röntgenuntersuchungen von Ärzten und Patienten zu hoch eingeschätzt wird. Das erklärt häufige Fehldiagnosen, besonders bei vermuteten Becken- und Hüftgelenksbrüchen.
Die Forscher Dr. Kirby und Dr. Spritzer von der radiologischen Abteilung der medizinischen Abteilung der Duke Universität in Durham, USA veröffentlichten ihre […]
GKV-Spitzenverband: Mitgliederversammlung wählt Verwaltungsrat für dritte Amtsperiode
Nach den diesjährigen Sozialwahlen endet die zweite Amtszeit des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zum Jahresende 2017. Die Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes, die aus Delegierten der neu gewählten Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen besteht, hat heute in Berlin den neuen Verwaltungsrat für die dritte Amtsperiode von 2017 bis 2023 gewählt. Der Verwaltungsrat hat 52 Mitglieder. Davon entfallen auf die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 9 Versicherten- und 9 Arbeitgebervertreter/innen, die Ersatzkassen (EK) 16 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen, die Betriebskrankenkassen (BKK) 4 Versicherten- und 4 Arbeitgebervertreter/innen, die Innungskrankenkassen (IKK) 2 Versicherten- und 2 Arbeitgebervertreter/innen, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Kn) und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) gemeinsam 1 Versicherten- und 1 Arbeitgebervertreter/in. Die Sitzverteilung orientiert sich an den Marktanteilen der Krankenkassen (bundesweite Versichertenzahlen zum Stichtag 1. Januar 2017) und bildet damit die wettbewerbliche Struktur der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Zu ihrer Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung die Versichertenvertreterin Roswitha Weinschenk von der AOK PLUS. Stellvertretender Vorsitzender der Mitgliederversammlung wurde der Arbeitgebervertreter Dietrich von Reyher, Bosch BKK. Die konstituierende Sitzung des neuen Verwaltungsrates wird am 17. Januar 2018 stattfinden, dort werden dann die Vorsitzenden des Verwaltungsrates gewählt werden. Hintergrund Alle sechs Jahre wählt die Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. Jede Krankenkasse entsendet dafür je einen Versicherten- und einen Arbeitgebervertreter als Delegierte in die Mitgliederversammlung. Eine Ausnahme bilden einige Ersatzkassen, die historisch bedingt zwei Versicherten- und keinen Arbeitgebervertreter stellen. Als Bindeglied zu seinen Mitgliedern bildet die Mitgliederversammlung das grundlegende Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes. Der Verwaltungsrat trifft alle gesundheits- und sozialpolitischen Grundsatzentscheidungen, definiert die übergeordneten Ziele und Strategien, stellt den Haushalt auf und wählt den hauptamtlichen Vorstand des Verbandes. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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