(HANNOVER) 1996 wurde in Hannover der Niedersächsische Verein zur Förderung der Qualität im Gesundheitswesen e.V. gegründet. Die heute unter dem Namen Qualitätsinititave bekannte Organsiation will die Patientenversorgung durch die Förderung der Qualität im Gesundheitswesen verbessern, und zwar durch die Entwicklung und Erprobung innovativer Projekte, z.B. bei der Zusammenarbeit zwischen den an der Gesundheitsversorgung beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen. Einmal im Jahr lobt die Initiative einen Preis aus, der für innovative, patientenorientierte Projekte in Niedersachsen zur Verbesserung der Versorgungsqualität und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten vergeben wird. So wurde z.B. das Palliativzentrum des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg für neue Wege bei der Behandlung und Begleitung sterbender Patienten ausgezeichnet. Bewerbungen um den mit 5.000 EUR dotierten Preis werden bis zum 1.Juli in der Geschäftsstelle der Qualitätsinitiative entgegengenommen. (Zi)
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Die Wikio-Gesundheits-Charts im Januar
Die ersten Wikio-Charts 2010 möchte ich heute bereits vorstellen. Natürlich ist das wie immer eine Vorschau, also noch streng geheim. Diesmal gibt es einige handfeste Überraschungen.
1
Stationäre Aufnahme (1)
2
Monsterdoc (2)
3
Gesundheitliche Aufklärung (3)
4
Rescue blog (4)
5
Kids and me (7)
6
Der Krangewarefahrer (6)
7
Drgeldgier’s Blog (13)
8
PharMama’s Blog (5)
9
Medizynicus (8)
10
Blogallergie (26)
11
Herr Pfleger (14)
12
Medinfo (27)
13
Doc Blog (12)
14
Vokalanaesthesie (9)
15
Blog ohne Diät (11)
16
Nachrichten vom anderen […]
Artikel von: Monsterdoc
vdek: Qualitätsgefälle im Krankenhausbereich dringend angehen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat Bund und Länder aufgerufen, bei der geplanten Krankenhausstrukturreform Qualitätsdefizite in der stationären Versorgung anzugehen. „Obwohl Deutschland bei den Gesundheitskosten weltweit einen Spitzenplatz belegt, schneiden wir bei der Qualität im Krankenhausbereich nur mittelmäßig ab. Die Politik ist dringend aufgefordert, hier durch gesetzliche Maßnahmen entgegenzuwirken“, sagte Ulrike Elsner, die Vorstandsvorsitzende des vdek, auf dem 8. Nationalen Qualitätskongress Gesundheit. Zwar habe Deutschland ein weltweit anerkanntes und hoch entwickeltes Gesundheitssystem, doch gebe es vor allem bei der Krankenhausversorgung ein drastisches Gefälle. „Von Weltklasse bis bedenklich ist alles dabei“, so Elsner. Laut Qualitätsauswertung 2013 des AQUA-Institutes muss in manchen Kliniken ein Großteil der Patienten nach einem Sturz mehr als 48 Stunden auf eine Hüft-Operation warten. Gute Krankenhäuser operieren dem Institut zufolge alle Patienten binnen dieser Frist. Das Zeitfenster von 48 Stunden gilt insbesondere bei betagten Patienten als kritisch. Müssen sie länger auf den Eingriff warten, steigt die Sterblichkeit deutlich an. Ein starkes Qualitätsgefälle gab es laut AQUA-Institut etwa auch bei Eingriffen an den Eierstöcken mit gutartigen Veränderungen: Gelang es guten Kliniken so gut wie immer, das Organ zu erhalten, wird es in anderen Einrichtungen in mehr als einem Drittel der Fälle entfernt. „Hinter solchen Zahlen verbergen sich Schicksale von Patienten und ihren Angehörigen“, sagte Elsner. „Zugleich bedeuten sie in vielen Fällen hohe finanzielle Belastungen der Solidargemeinschaft, etwa durch Folgebehandlungen und Wiedereinweisungen.“ Mit Blick auf die Arbeit der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform erklärte Elsner, es gelte, endlich die richtigen Konsequenzen aus solchen Befunden zu ziehen: „Erbringen Stationen oder Krankenhäuser dauerhaft schlechte Qualität, müssen die mangelhaften Leistungen aus der Versorgung ausgeschlossen werden“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Es reiche nicht, wie vom Gesetzgeber geplant, Krankenhäuser, die mangelhafte Leistung erbringen, mit Abschlägen bei der Vergütung zu bedenken. Im schlimmsten Fall verstärke dies noch den Abwärtstrend. Stattdessen müssten Qualitätsergebnisse in der Krankenhausplanung der Länder sowie den Entgeltverhandlungen zwischen Krankenhaus und Krankenkassen aufgegriffen werden. „Neben guter Erreichbarkeit muss hohe Qualität bei der Planung im Vordergrund stehen“, so Elsner. Der 8. Nationale Qualitätskongress Gesundheit findet vom 27. bis 28.11.2014 in Berlin statt. Die Fachveranstaltung, an der 130 Referenten zu Themen wie Krankenhaushygiene, Patientensicherheit und Qualitätsmessung berichten, widmet sich in diesem Jahr unter anderem dem neuen Qualitäts-Institut, dem Thema Zu- und Abschläge nach Qualität und der Krankenhausplanung unter Qualitätsgesichtspunkten. An dem Kongress nehmen unter anderem Vertreter aus Gesundheitspolitik, Kranken- und Pflegekassen, Leistungserbringern sowie medizinischen und pflegerischen Fachgesellschaften teil. Pressemitteilung des Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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Hermann Gröhe: „Versorgungsstärkungsgesetz verbessert die Versorgung und stärkt die Patientenrechte“
Der Deutsche Bundestag berät heute in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir haben eine gute medizinische Versorgung in Deutschland, aber wir müssen jetzt handeln, damit das auch in Zukunft so bleibt. Das erfordert eine gute Verteilung der Ärzte – in städtischen Ballungsräumen genauso wie im ländlichen Raum. Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung der Patienten gebraucht werden. Deshalb ermöglichen wir es den Kassenärztlichen Vereinigungen, zum Beispiel durch Zuschüsse für eine Praxis-Neueröffnung, überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung von Ärzten zu schaffen – und zwar bevor eine Unterversorgung entsteht. Das nutzt Ärzten und Patienten. Außerdem stärken wir die Patientenrechte. Denn Terminservicestellen helfen gesetzlich Versicherten, wenn es beim Facharzttermin einmal hakt. Ziel ist, dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb der nächsten vier Wochen erhält.“ Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz trägt dazu bei, eine gut erreichbare, flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten in allen Regionen Deutschlands auf hohem Niveau sicherzustellen.Gleichzeitig stärkt es die Patientenrechte und verbessert die Versorgungsqualität. Wesentliche Schwerpunkte des Gesetzes: Die Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden weiter entwickelt. Das Gesetz ermöglicht es den Kassenärztlichen Vereinigungen, über Strukturfonds überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung von Ärzten zu schaffen, schon bevor Unterversorgung droht (z.B. durch Zuschüsse für die Praxis-Neueröffnung oder für besonders gefragte Leistungen). Das nutzt Ärzten und Patienten. Künftig werden mehr Weiterbildungsstellen gefördert. So steigt die Zahl der zu fördernden Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin von 5.000 auf 7.500. Für Fachärzte, die an der Grundversorgung teilnehmen, werden weitere 1.000 Stellen gefördert. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden Terminservicestellen einrichten, die dazu beitragen sollen, die Wartezeiten auf einen Facharzttermin zu verkürzen. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Operationen nur dann erfolgen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Deshalb wird das Recht der Versicherten auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gestärkt. Für bestimmte planbare und besonders mengenanfällige Eingriffe wird ein strukturiertes qualitätsgesichertes Zweitmeinungsverfahren eingeführt. Der behandelnde Arzt muss die Patienten auf ihr Recht auf Zweitmeinung hinweisen. Zudem werden die Anforderungen an die Qualifikation des Arztes, der eine Zweitmeinung ausstellt künftig, klar geregelt. Die Krankenhäuser erhalten erweiterte Möglichkeiten, um erforderliche Leistungen, zum Beispiel Arzneimittel, verordnen zu können. Zudem werden die Krankenkassen stärker in den Prozess des Entlassmanagements einbezogen. Die Hochschulambulanzen profitieren von verbesserten Finanzierungs- und Teilnahmebedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Das Versorgungsstärkungsgesetz dient der Entwicklung neuartiger Versorgungsformen: Beim Gemeinsamen Bundesausschuss wird ein Innovationsfonds eingerichtet. Mit jährlich 300 Millionen Euro werden von 2016 bis 2019 innovative Versorgungsformen gefördert. Die Hebammen werden deutlich entlastet: Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das kann dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren und den Versicherungsmarkt zu beleben. Zudem trägt dies dazu bei, eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe dauerhaft sicherzustellen. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de
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