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Neues Datenschutzrecht ab 25. Mai 2018

Ab 25. Mai 2018 findet ein neues Datenschutzrecht in Europa Anwendung. Dieses gilt unmittelbar auch für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und alle Heilberufe und legt diesen neue organisatorische, dokumentarische sowie informatorische Pflichten auf. Was ist neu im Datenschutzrecht? Ab dem 25.05.2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 (DSGVO) allgemein und unmit­telbar in allen Mitgliedstaaten der EU. Ihr Zweck ist die Angleichung des Datenschutzrechts in Europa. Zudem tritt gemeinsam

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