Meist verfärben sich die Zähne bzw. der Zahnschmelz aufgrund von übermäßigem Genuss von Kaffee, Tee oder bestimmten Lebensmitteln. Gelbe Zähne können aber auch ein Indikator dafür sein, dass der Zahnschmelz zunehmend abgebaut wird. Daher ist es wichtig, bei einer zunehmend stärker werdenden Verfärbung der Zähne den Hauszahnarzt zu konsultieren, um den Ursachen auf den Grund zu gehen. Sollte die Zahnverfärbung lediglich oberflächlich sein und keine gesundheitliche Relevanz haben, kann meist schon eine Professionelle Zahnreinigung Abhilfe schaffen.
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Neue Prüfverfahren sowie neue Vereinbarungen zur Verordnung von Arznei- und Heilmitteln in Nordrhein
Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände im Rheinland und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein haben sich auf eine neue Prüfvereinbarung sowie Arznei- und Heilmittelvereinbarungen für das Jahr 2017 verständigt. Die Verhandlungspartner haben unter anderem beschlossen, die Richtgrößenprüfungen abzuschaffen. Die Wahrscheinlichkeit von Regressen bleibt weiterhin gering. „Die Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern waren langwierig, aber konstruktiv und letztlich erfolgreich. Für uns war entscheidend, an wesentlichen Punkten eine Reihe von Verbesserungen für unsere niedergelassenen Mitglieder zu erreichen. Eines der wichtigsten Ergebnisse ist sicher die Ablösung der bisherigen Richtgrößenprüfungen durch kalenderjährliche Prüfungen auf Basis von Durchschnittswerten, die sich an den tatsächlichen Verordnungskosten der jeweiligen ärztlichen Fachgruppen orientieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Wesentlich ist zudem die Ablösung der bisherigen vier DDD-Quoten für Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten durch den Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Dies ist ein weiterer Schritt zur inhaltlichen Steuerung der Arzneimittelverordnungen“, so Bergmann – die Ärzte sollten Diagnose und Therapie beziehungsweise Auswahl der passenden Wirkstoffe verantworten, aber nicht die Preise für Arzneimittel. Das vereinbarte Finanzvolumen für Arzneimittelverordnungen liegt 2017 bei gut 3,9 Milliarden Euro. Auch die Vertreter der nordrheinischen Krankenkassen und ihrer Verbände begrüßen das Verhandlungsergebnis. „Mit dem Abschluss der Vereinbarungen und dem gesteigerten Finanzvolumen, das die gesetzlichen Krankenkassen bereitstellen, wird auch weiterhin für die Versicherten in Nordrhein eine gute Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln sichergestellt“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in NRW. „Gute Arzneimittelvereinbarungen auf regionaler Ebene lösen aber nicht das Problem der Hochpreispolitik der Pharmahersteller“, so Ruiss weiter. „Hier bedarf es dringend flankierender Regelungen durch den Bundesgesetzgeber, damit unsere gemeinsame Steuerung vor Ort wirtschaftlich nicht ins Leere läuft.“2 Prüfvereinbarung: Regressgrenze nach oben verschoben Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Praxis kann es gemäß der Durchschnittswerteprüfung für Ärzte und Heilmittel erst kommen, wenn die Verordnungskosten innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 50 Prozent über dem Durchschnitt der jeweiligen Fachgruppe liegen – bisher galt bei der Richtgrößenprüfung die 25-prozentige Überschreitung der Richtgröße. Das Prinzip „Beratung vor Regress“, welches bei der Richtgrößenprüfung galt, wird weiter gestärkt. Bei einer erstmaligen Überschreitung der Verordnungskosten von mehr als 50 Prozent wird zunächst beraten, etwaige Regresse sind erst für den Verordnungszeitraum nach der Beratung möglich. Diese Regelung gilt wie bisher nicht für das Verordnen unzulässiger Arznei- und Heilmittel sowie den Sprechstundenbedarf. Erfüllt eine Praxis alle für die Fachgruppe geltenden Quoten im Arzneimittelbereich, kommt es zu keiner Durchschnittswerteprüfung. Wie bisher werden die Kosten der vereinbarten Praxisbesonderheiten aus dem Ausgabenvolumen der Praxis herausgerechnet. Arzneimittelvereinbarung: Im Rahmen der Arzneimittelvereinbarung sind die Praxisbesonderheiten neu strukturiert worden, außerdem gelten neue Quoten. Praxisbesonderheiten werden künftig mit Ausnahme der Insuline nur noch in voller Höhe anerkannt. 14 Praxisbesonderheiten sind komplett weggefallen, darunter Mittel zur Behandlung der Schizophrenie, Antiparkinsonmittel, Glaukomtherapeutika, Opioide, Hyposensibilisierungsmittel oder Bisphosphonate. Grund: Entweder stehen ausreichend generische Wirkstoffe zur Verfügung oder die Verordnungen stellen keine Besonderheit dar, weil sie von den meisten Praxen der Fachgruppe getätigt werden. Bei den Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten löst der KBV-Medikationskatalog die bisherigen vier DDD-Quoten ab. Der Medikationskatalog adressiert 22 Indikationen und teilt die zugelassenen Wirkstoffe in Standard-, Reserve und nachrangig zu verordnende Wirkstoffe ein. Es sollten zu 73 Prozent Standardwirkstoffe verordnet werden. Der Medikationskatalog gilt über alle Indikationen als eine Quote neben der Generika-, Me-too- und Blutzuckerteststreifen-Quote. Heilmittel: Finanzvolumen bedarfsgerecht angepasst Bei den Heilmitteln einigten sich die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände auf eine erhebliche, dem tatsächlichen Bedarf entsprechende Erhöhung der dafür in Nordrhein zur Verfügung stehenden Mittel um etwa 95 auf insgesamt 688 Millionen Euro in 2017. Auch bei Heilmittelverordnungen wird die Richtgrößenprüfung durch die Prüfung nach Durchschnittswerten abgelöst, auch hier gelten neben den bundesweit vereinbarten Erkrankungen mit besonderem Verordnungs- und Heilmittelbedarf weiterhin die nordrheinspezifischen Praxisbesonderheiten. Neu sind allerdings Obergrenzen für die Verordnung von Heilmitteln im Rahmen der regionalen Praxisbesonderheiten. Gemeinsam auf den Grund gehen wollen die KV Nordrhein und die Krankenkassen/-verbände den überdurchschnittlich hohen Verordnungskosten für Logopädie in Nordrhein – bei insgesamt pro Kopf unterdurchschnittlichen Heilmittelkosten im bundesweiten Vergleich. Perspektivisch sollen die Kosten für die Verordnung von Logopädie sinken. Gemeinsame Pressemitteilung KV Nordrhein und Krankenkassenverbände
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“Eile ist geboten!”
Frühbucherrabatt des 11. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES endet am 31. Mai 2015 Die Manager und Unternehmer der Gesundheitswirtschaft treffen sich jedes Jahr im September zum GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS in Hamburg. In diesem Jahr findet das zentrale Treffen der Branche am 16. und 17. September 2015 statt. In 35 Veranstaltungen mit mehr als 180 Referenten und Moderatoren werden alle aktuellen Themen … Weiterlesen →
Mutter-/Vater-Kind-Kuren wirken nachhaltig
Haushalt, Kinder, Job – eine Familie zu managen kostet viel Energie. Kommen dann noch Krisen wie eine Trennung dazu, geraten Eltern nicht selten an die Grenzen der Belastbarkeit. In solchen Fällen kann eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur helfen, wieder in Balance zu kommen.Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen sieht dann eine stationäre Vorsorge oder Rehabilitation vor. Allein die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK gibt für diese Maßnahme jährlich mehr als 6,5 Millionen Euro aus. Exakt 6.551.111 Euro gab die SBK 2016 für die Teilnahme ihrer Mitglieder an den Familienkuren aus. Das entspricht einem Betrag von 6,31 Euro pro Versichertem – der Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 5,68 Euro. Obwohl auch Väter seit 2002 die Möglichkeit genießen, mit Kind zu kuren, stellen Mütter laut dem Müttergenesungswerk mit 97 Prozent die Mehrheit dar. Wichtigste Beweggründe für eine Familienkur sind laut einer internen Umfrage unter SBK-Mitgliedern eigene Gesundheitsbeschwerden (87 Prozent) sowie Belastungen durch familiäre Aufgaben (81 Prozent) – darunter beispielsweise die Doppelbelastung von Familie und Beruf. Auch Gesundheitsbeschwerden des Kindes (50 Prozent) sind häufig Grund für eine Kur. Es folgen Belastungen am Arbeitsplatz (36 %), Konflikte im persönlichen Umfeld (28 %) sowie finanzielle Sorgen (18 %) und Belastungen durch Pflege oder Gesundheitsbeschwerden eines Angehörigen (11%). Weitere Beweggründe sind schwere Familienschicksale wie der Tod oder Suizid eines Familienangehörigen sowie lange Klinikaufenthalte, postnatale Depressionen oder Trennungen vom Partner. Erfolg der Kur erweist sich als nachhaltig Die Kundenumfrage der SBK belegt auch die Wirksamkeit der „Mukiku“. Beurteilten 90 Prozent der Teilnehmer ihren Gesundheitszustand vor Antritt der Reise als „weniger gut“ oder „schlecht“, wandelte sich die Selbsteinschätzung hinterher grundlegend. Direkt nach der Maßnahme sagten 73 Prozent, es ginge ihnen „gut“ oder „sehr gut“. Der Anteil der Befragten mit „schlechtem“ Befinden sank auf fünf Prozent. Jeder zehnte Teilnehmer befand sogar, es ginge ihm „ausgezeichnet“. Die genannten Verbesserungen, die auch das Verhältnis zu den Kindern betrafen, den Umgang mit Stress oder das eigene Gesundheitsverhalten, zeigen sich überdies nachhaltig: Selbst Monate nach der Kur schätzen 72 Prozent der Befragten ihre Gesundheit als „gut“ oder „sehr gut“ ein. Besonders bei akuter Überbelastung geeignet Damit der Erholungseffekt nach der Rückkehr in den Alltag nicht binnen Wochen verdunstet, gilt es, das Erlernte langfristig anzuwenden. „Das fordert Selbstdisziplin“, weiß SBK-Expertin und zweifache Mutter Katrin Pumm. Sie hält die Maßnahme deshalb vor allem nach akuten Familienschicksalen wie etwa Scheidung oder dem Verlust des Partners für geeignet. „Als Ergänzung zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren bietet die SBK beispielsweise psychologische Beratung durch medizinische Fachkräfte an, die über die Standardleistung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Diese kann auch schon kurzfristig helfen und wirkt vor allem bei Alltagsproblemen langfristiger als eine Kur“, so Pumm. Aber auch bei akuten Problemen ist die psychologische Beratung in Verbindung mit einer Kur sinnvoll: 82 Prozent der Befragten fanden sie hilfreich oder sogar sehr hilfreich. Hilfe zur Selbsthilfe Ein Ziel der dreiwöchigen Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme, so der Fachbegriff, ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Bei therapeutischen Gesprächen, Ernährungsschulungen, Entspannungsübungen oder Erziehungsberatung lernen Mütter und Väter Belastungen des Alltags besser zu meistern. Medizinische Anwendungen und Physiotherapie sollen Rückenbeschwerden und andere Stressleiden lindern. Gemeinsame Freizeitangebote für Eltern und Kind stärken die Familienbande. Hinter der „Mukiku“ verbirgt sich also kein Urlaub auf Chipkarte, sondern ein Programm, das aktives Mittun verlangt. Krankenkassen übernehmen die Kosten Um eine Mutter-/Vater-Kind-Kur zu beantragen, müssen Versicherter und behandelnder Arzt einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen. „Die SBK berät Eltern im Vorfeld einer solchen Kur individuell, unter anderem zu ergänzenden Angeboten und der Auswahl der Klinik. Wir haben nur Verträge mit besonders qualitativ hochwertigen Kliniken geschlossen. Bei der Antragstellung unterstützen wir ebenfalls“, erklärt Katrin Pumm den Ablauf. Nach erfolgreicher Prüfung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der meist dreiwöchigen stationären Kur inklusive Anreise: Das gilt sowohl für einen Elternteil als auch für die mitreisenden Kinder. Für die Mutter oder den Vater fällt lediglich ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Tag an. Weitere Details unter www.sbk.org/leistungen/leistungen-von-a-z/mutter-vater-kind-kur/. Pressemitteilung der Siemens Betriebskrankenkasse
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