(HANNOVER) So sieht gelebte Interdisziplinarität und Kooperation aus: in Hannover findet erneut die Jahrestagung der Norddeutschen Gesellschaft für Gastroenterologie und der Deutschen Gesellschaft für endoskopisches Assistenzpersonsal statt. Die Ärzte und Pflegenden, die im Alltag gemeinsam an den Endoskopen stehen, teilen hier nun die Sitzplätze in den Hörsällen. Die Veranstaltung hat heute begonnen und endet am Sonnabend. (Zi)
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Dumping-Pflege aus Osteuropa legitimiert
(BERLIN) Die einzige legale Möglichkeit, Hilfskräfte aus Osteuropa in Pflegehaushalten zu beschäftigen, war bisher die Beschäftigung von über die Bundesagentur für Arbeit vermittelten Haushaltshilfen. Am 18. Dezember 2009 hat der Bundesrat beschlossen, dass diese Haushaltshilfen neben hauswirtschaftlichen Arbeiten nun auch „pflegerische Alltagshilfen“ erbringen dürfen. Dazu gehören gemäß des Beschlusses „einfache Hilfestellungen bei der Körperpflege, der Ernährung, […]
Social Media Corner auf dem 10. Gesundheitswirtschaftskongress
Auch in diesem Jahr wird es auf dem zentralen Marktplatz Gesundheitswirtschaft wieder einen Social Media Corner geben. Sie haben dort die Möglichkeit, sich von erfahrenen Social Media Kennern beraten zu lassen. Der Videoblogger (auf Neudeutsch “Vlogger”) und Mediziner Dr. Johannes (Johannes Wimmer) ist anerkannter Experte insbesondere auf dem Gebiet der Videoerstellung und des Bloggens. Silke Schippmann von dialog artists berät in Sachen Social Media Strategie und -Konzeption sowie … Weiterlesen →
Trotz Kritik: DGIV begrüßt Verabschiedung des E-Health-Gesetzes
Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) begrüßt die Verabschiedung des so genannten E-Health-Gesetzes durch den Deutschen Bundestag: „Eine sektorenübergreifende und interdisziplinäre Patientenversorgung ist ohne digitale Unterstützung kaum zu leisten. Dass die Umsetzung einer digitalen Prozessverbesserung in der medizinischen Versorgung mit dem E-Health-Gesetz jetzt endlich verbindlich geregelt und befristet wurde, ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung,“ betont der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Stefan G. Spitzer in einem ersten Statement. „Natürlich hätten wir uns manche Regelung noch umfassender und noch verbindlicher gewünscht, aber hier sehe ich das Glas eindeutig lieber halb voll als halb leer,“ so Spitzer. Dennoch sieht die DGIV Grund für Kritik an der Gesetzgebung: „Für einen Fehler halten wir es, dass in der Beschlussfassung – im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf – keine Verpflichtung mehr zu einem elektronischen Entlassbrief für die Krankenhäuser zu finden ist,“ so Spitzer. Dies habe zur Folge, dass es weiterhin zu Kommunikationsbrüchen an der Grenze zwischen stationärer und ambulanter Versorgung kommen werde, kritisiert die DGIV. Die Schranken zwischen den beiden Hauptsektoren können nicht wirkungsvoll abgesenkt werden, wenn hierbei Rechte, Pflichten und eben auch Anreize vom Gesetzgeber nicht ausgewogen verteilt werden,“ gibt Spitzer zu bedenken. So gesehen sei das E-Health-Gesetz zwar ein Fortschritt, es dürfe aber nicht grundsätzlich falsche Weichenstellungen beinhalten. „Mit Blick auf die wachsende Zahl chronischer kranker und multimorbider Patienten, die häufig die Versorgungsgrenzen von ambulant und stationär in beide Richtungen überschreiten, ist es notwendig, dass die Instrumente der digitalen Kommunikation von allen Vertretern der Hauptsektoren angewandt werden,“ so Spitzer. Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV)
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