Seit Februar 2017 sind in sogenannten Leave-on-Kosmetika wie Gesichtscremes, Lotionen oder Sonnenschutzmittel Methylisothiazolinonen MI aufgrund ihrer hohen Sensibilisierungspotenz verboten. In abspüllbaren Kosmetika wie Shampoos oder Duschgelen sind sie bis zu einer Konzentration von 0,01% erlaubt. In einer aktuellen europäischen Studie
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