Der Vorstandssprecher der Ärztegenossenschaft Nord eG, Dr. Klaus Bittmann, spricht darüber, dass das KV System in Zukunft nicht nur verwalten, sondern zunehmend gestalten sollte. Das gesamte System sei zu kritisieren, da die verfasste Ärzteschaft, sowie die Körperschaften und Kammern sehr viel kreativer und konstruktiver in der Versorgung arbeiten könnten. Hier haben die Körperschaften die Verantwortung für unsere ärztliche Profession alles zu tun, um in Freiheit und Verantwortlichkeit zu arbeiten. Es geht um eine grundethische Einstellungen die in vielen Bereichen durch das Tagesgeschäft vernachlässigt wird. Ein Arzt will helfen und seinen Verpflichtungen nachkommen, und ist nicht dafür geeignet nur Bürokratie zu betreiben oder Auseinandersetzungen um Honoraranteile zu tragen. Es geht schon damit los dass der Nummerus Klausus eine Selektion durchführt, dass „Einser Kandidaten“ Medizin studieren dürfen und ein sozial denkender, engagierter, emotionaler Mensch, der als Arzt ausserordentlich gut geeignet wäre, den Weg ins Studium versperrt bekommt.
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IT-Ingenieur Rainer K. hat beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde
gegen die Kennzeichnung von Behandlungsprogrammen auf der
Elektronischen Gesundheitskarte (EGK) eingereicht. “Diese
Speicherung ist mangels Rechtsgrundlage illegal” erklärt sein Anwalt Jan
Kuhlmann, zugleich Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und
Datenschutz e.V.. “Alle Daten, die auf der EGK gespeichert werden dürfen, sind im Sozialgesetzbuch V aufgelistet.
Eine Kennzeichnung der Teilnehmer an Behandlungsprogrammen der
Krankenkassen für chronische Krankheiten findet sich dort nicht.”