(HANNOVER) Heute geht der Antrag der SPD und der Grünen in die erste Lesung im niedersächsischen Landtag – ein Ereignis mit historischer Dimension. Die Entscheidung der zwei Oppositionsparteien hat schon für Diskussionen gesorgt. So hat sich der Hartmannbund in der Öffentlichkeit erwartungsgemäß ablehnend geäußert. Heute berichtet die Ärzte-Zeitung Online über die Anträge und kommentiert zudem das Ereigniss – wohlwollend. Vertreter des Fördervereins zur Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen und des DBfK sind zur Debatte als Gäste geladen. (Zi)
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Zahl möglicher Behandlungsfehler steigt um 10 Prozent
Rund 1.650 vermutete Behandlungsfehler (2016: 1.500) sind bei der AOK Baden-Württemberg im Jahr 2017 aufgelaufen – ein Plus von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Davon wurden 799 Fälle auf Wunsch der Versicherten (2016: 761) geprüft und in 29 Prozent dieser Fälle (2016: 21 Prozent) hat sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärtet. Auch beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg stieg die Zahl der Verdachtsfälle um über 11 Prozent: 2017 wurden im Auftrag der Krankenkassen 4.751 Fälle (2016: 4.262) gutachterlich auf einen Behandlungsfehler geprüft. Demnach hinterfragen Patientinnen und Patienten bei entsprechendem Verdacht medizinische Leistungen öfter und nehmen dabei die Beratung der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch. „Experten der AOK Baden-Württemberg unterstützen unsere Versicherten bei einem möglichen Behandlungsfehler und bieten neben der Beratung konkrete Hilfe bei möglichen weiteren Schritten“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Dass Versicherte diese Unterstützung stärker als bisher annehmen, spiegelt die wachsende Sensibilisierung für dieses Thema wider.“ Nach einer medizinischen Behandlung soll es Patienten bessergehen und im Idealfall können sie geheilt werden. Bleibt beides aus, kann es auch an einem Behandlungsfehler liegen. Ein Behandlungsfehler liegt zum Beispiel dann tatsächlich vor, wenn eine durchgeführte Maßnahme nicht dem medizinischen Standard ent-spricht oder die berufsfachliche Sorgfalt vermissen lässt. Das kann durch mangelnde Aufklärung im Patientengespräch, bei der Diagnostik, bei der Therapieauswahl, der Behandlung selbst oder bei der Koordinierung und Überwachung eines Eingriffs auftreten. Bereits seit mehr als 16 Jahren hilft die AOK Baden-Württemberg bei Verdachtsfällen ihren Versicherten und hat bisher bei 8.500 möglichen Behandlungsfehlern fachlich beraten. In den erhärteten Verdachtsfällen werden neutrale fachärztliche Gutachten von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegeben, die den Versicherten kostenfrei zur Verfügung stehen. Besonders oft müssen sich die beauftragten Fachgutachten mit Fällen aus Orthopädie/Unfallchirurgie (23 Prozent) und Allgemeiner Chirurgie (21 Prozent) auseinandersetzen. Danach folgen Zahnheilkunde (inklusive Mund/Kiefer/Gesichts-Chirurgie) mit 11 Prozent sowie Innere Medizin und Frauenheilkunde/Geburtshilfe mit jeweils 8 Prozent. Einen Anspruch auf Schadenersatz haben Versicherte, wenn ein Behandlungsfehler ursächlich für einen gesundheitlichen Schaden ist. Die Beweislast liegt dabei beim Versicherten. „Eine erleichterte Beweisführung ist immer wieder in der Diskussion, ist aber bisher von der Politik nicht aufgegriffen worden“, ergänzt Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Schwerpunktthema „Qualität“ steht im Zentrum des diesjährigen Krankenhaus-Träger-Forums
Der 38. Deutsche Krankenhaustag, der in diesem Jahr erstmals von Montag bis Donnerstag seine Tore öffnet, findet vom 16. bis 19. November 2015 im Rahmen der weltweit größten Medizinmesse MEDICA statt. Auch am zweiten Kongresstag geht es bei der hochrangig besetzten Veranstaltung in Düsseldorf wieder um aktuelle gesundheitspolitische Fragestellungen. Interessante Diskussionen und Vorträge sind auch im Zusammenhang mit dem 2016 geplanten Krankenhausstrukturgesetz zu erwarten. „Kernkompetenz Qualität“ ist ein zentrales Thema, mit dem sich das Krankenhaus-Träger-Forum unter dem Tagungsvorsitz von Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), detailliert auseinandersetzen wird. In keinem Bereich des deutschen Gesundheitswesens sind die Maßnahmen zur Qualitätssicherung so ausgeprägt wie in den Krankenhäusern. Dennoch wurde im Vorfeld der Krankenhausreform intensiv über die Weiterentwicklung von Qualitätssicherung, externe Qualitätskontrolle sowie über Qualitätsabschläge diskutiert. Im Rahmen des Krankenhaus-Träger-Forums werden die Qualitätsanforderungen aus ganz unterschiedlicher Sicht beleuchtet: seitens des Leiters des neu gegründeten Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), Dr. Christof Veit, aus der Perspektive der Krankenhausträger von Prof. Dr. Christian Schmidt MPH, Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender Universitätsmedizin Rostock, sowie von Detlef Schliffke aus dem Blickwinkel des Bundesverbandes der Patientenfürsprecher. Außerdem wird sich das Krankenhaus-Träger-Forum mit der strategischen Überlegung auseinandersetzen „Wem hilft der Strukturfonds?“. In Anbetracht der Tatsache, dass das Krankenhausstrukturgesetz die Einrichtung eines bundesweiten „Strukturfonds“ vorsieht, ist diese Frage besonders akut. Geplant ist die finanzielle Unterstützung durch diesen Fonds für die Schließung und Umwidmung von Krankenhäusern in ambulante Versorgungs- und Pflegezentren unter anderem mit dem Ziel, Versorgungsstrukturen zu verbessern sowie Überkapazitäten abzubauen. Deshalb darf man auf die Ausführungen von Jochen Metzner aus dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gespannt sein, der der Frage nachgeht, „Zu welchen Zwecken kann der Strukturfonds eingesetzt werden?“. Mit einem entscheidenden Aspekt von Qualität befasst sich auch das BDI-Symposium indem es der Frage nachgeht: „Was ist (messbare) Qualität in der Medizin?“. Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), referiert über „Rechtssicherheit von Qualitätsindikatoren“. Mit der „Messung der Qualität aus Registerdaten oder Sozialdaten“ befasst sich Prof. Dr. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts. Jürgen Malzahn (AOK Bundesverband) wird darlegen, mit welchen Qualitätsindikatoren die Krankenkassen die Leistung der Krankenhäuser vermessen wollen. Weitere Informationen finden Sie unter www.deutscher-krankenhaustag.de. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützten. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
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Honorare für niedergelassene Ärzte steigen
Heute hat der Erweiterte Bewertungsausschuss, in dem jeweils drei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiische Mitglieder vertreten sind, über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2018 entschieden. Bei der Gesamtbetrachtung der einzelnen Vergütungselemente ergibt sich in der Summe eine Vergütungserhöhung in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro. Diese Summe gliedert sich wie folgt auf: Der Orientierungswert („Preis“) steigt im kommenden Jahr um insgesamt 410 Millionen Euro. Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung steigt aufgrund der Morbiditätsveränderung um 100 Millionen Euro. Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 400 Millionen Euro gerechnet. Für die Stärkung des nichtärztlichen Praxispersonals erhalten die niedergelassenen Ärzte noch einmal 50 Millionen Euro. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes erklärte: „Das ist eine maßvolle Entscheidung, die sowohl den Honorarinteressen der niedergelassenen Ärzte als auch denen der Beitragszahler gerecht wird“. Nach der heutigen Entscheidung auf Bundesebene werden nun in den kommenden Wochen weitere Verhandlungen zur regionalen Umsetzung und ggf. zu regionalen Anpassungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertretern der Krankenkassen geführt. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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