(HANNOVER) Gestern haben wir berichtet, dass die GRÜNEN sich für eine Pflegekammer in Niedersachsen engagieren – und fast zur gleichen Zeit bringt die SPD auch einen Antrag zur Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen ein. Die SPD hat sich lange und intensiv mit der Einführung einer Pflegekammer befasst und gegen alle Widerstände aus anderen Organisationen nun der Pflegekammer zugestimmt. Dafür sei ihr – bei aller parteilichen Unabhängigkeit – schon mal gedankt. Natürlich begrüßt der DBfK dass Engagement der SPD. Die Anträge der GRÜNEN und der SPD werden am 18.02.2010 im Landtag in Niedersachsen erstmalig beraten – in derselben Sitzung, in der der Antrag der CDU/FDP-Koalition zur Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe bereits zum zweiten Mal beraten wird. Sage noch mal jemand, es tue sich nichts. (Zi)
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Bundestag verabschiedet das Dritte Pflegestärkungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir stärken die Pflege in dieser Wahlperiode mit zusätzlich fünf Milliarden Euro pro Jahr. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und unsere Pflegekräfte. Demenzkranke erhalten endlich gleichberechtigten Zugang zu allen Unterstützungsangeboten. Und wir sorgen dafür, dass sich die Unterstützung künftig stärker am persönlichen Bedarf von Pflegebedürftigen und ihren Familien ausrichtet. Das macht aber auch bessere Beratung erforderlich. Diese Beratung geschieht vor Ort. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz bauen wir diese Beratung vor Ort jetzt aus und ermöglichen eine bessere Verzahnung der Pflegeleistungen mit kommunalen Angeboten für ältere Menschen. Außerdem gehen wir entschieden gegen Pflegebetrug vor. Denn die vielen Pflegedienste und Pflegeheime, die sich unermüdlich und mit großem Engagement um pflegebedürftige Menschen kümmern, dürfen nicht von einigen schwarzen Schafen in Misskredit gebracht werden.“ Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach: „Bereits heute sind 2,8 Millionen Frauen und Männer in Deutschland pflegebedürftig – 2030 könnten es 3,5 Millionen sein, diese Menschen lassen wir nicht allein. Dieses Versprechen, das bei der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung gegeben wurde, haben wir nochmals erneuert. Denn mit unseren Pflegestärkungsgesetzen haben wir die Wahlperiode bisher gut genutzt. Alle drei Gesetze sind Ausdruck der Verantwortung gegenüber einer älter werdenden Gesellschaft und ein solidarisches Zeichen gegenüber den Menschen, die unsere Unterstützung und Hilfe brauchen.“ Nach der Verbesserung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen damit in dieser Wahlperiode um 20 Prozent. Das entspricht rund fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt die Pflege vor Ort und baut die Beratung zu den Pflegeleistungen weiter aus. Damit werden Empfehlungen umgesetzt, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten verschärft, um Abrechnungsbetrug in der Pflege noch wirksamer zu bekämpfen und so Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch die Versichertengemeinschaft noch besser zu schützen. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen Bessere Abstimmung vor Ort: Die Pflegekassen werden verpflichtet, sich an Pflegeausschüssen, die sich vor Ort mit regionalen Fragen in der Pflege oder auf Landesebene mit sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen, zu beteiligen. Sie sollen zudem Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Regionale Besonderheiten in der pflegerischen Versorgung können so künftig besser berücksichtigt werden, und es können rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um z.B. einer regionalen Unterversorgung vorzubeugen. Die Beratung in der Pflege wird weiter gestärkt: Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Darüber hinaus sollen auch die Kommunen künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen und ergänzend zu ihren eigenen Aufgaben auch Bezieher von Pflegegeld beraten können, wenn diese das wünschen. Zudem soll in bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen „aus einer Hand“ durch kommunale Beratungsstellen modellhaft erprobt werden. Die Beratungsaufgaben der Pflegekassen gehen in diesem Fall auf die Kommunen über; damit verbundene Kosten werden von den Pflegekassen erstattet. Die teilnehmenden Kommunen müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie die beabsichtigte inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung – insbesondere die Verknüpfung mit den eigenen Beratungsaufgaben, z.B. in der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Altenhilfe – und die Einbringung von eigenen sächlichen, personellen und finanziellen Mitteln darlegen. Für diese Modellvorhaben ist eine systematische Evaluation mit dem Schwerpunkt der Ergebnisqualität vorgesehen. Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag: Die Pflegeversicherung fördert solche Angebote im Umfang von bis zu 25 Mio. Euro, wenn Länder bzw. Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Bislang werden die entsprechenden Mittel der Pflegeversicherung nicht vollständig ausgeschöpft. Mit dem PSG III wird es für Länder und Kommunen leichter, die Mittel zu nutzen und damit entsprechende Angebote zu fördern. Darüber hinaus wird der Fördertopf der Pflegeversicherung um 10 Mio. Euro erhöht, um damit künftig auch die Arbeit selbstorganisierter Netzwerke zur Unterstützung Pflegebedürftiger auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Auch hier müssen Länder und Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Um Abrechnungsbetrug in der Pflege zu verhindern, erhält die Gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukünftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden. Künftig sind zudem in die Prüfungen des MDK nach dem Pflegeversicherungsrecht auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege einzubeziehen, wenn diese Leistungen für Personen erbracht werden, die keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Abrechnungsprüfungen sollen von den Pflegekassen zudem künftig auch unabhängig von den Qualitätsprüfungen des MDK durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für fehlerhaftes Abrechnungsverhalten vorliegen. Darüber hinaus wird die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern gesetzlich verpflichtet, in den Landesrahmenverträgen insbesondere Voraussetzungen für Verträge festzulegen, durch die wirksamer gegen bereits auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass sich beispielsweise kriminelle Pflegedienste nicht unter anderem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können. Die bereits bestehende Verpflichtung der Pflegeselbstverwaltung, Qualitätskonzepte für ambulante Wohngruppen zu erarbeiten, wird durch den Auftrag zur Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung erg&
auml;nzt und mit konkreten Fristen versehen. Für die Erarbeitung der mit dem PSG II eingeführten neuen Verfahren der Qualitätsprüfung und Qualitätsdarstellung in der Pflege hat die Selbstverwaltung einen genauen Zeitplan vorzulegen. Die Beteiligungsrechte von Selbsthilfeorganisationen im dem neu geschaffenen Pflege-Qualitätsausschuss als Entscheidungsgremium der Pflegeselbstverwaltung werden durch ein Antragsrecht gestärkt. Über diese Anträge ist zwingend zu beraten. Mit dem PSG I wurde gesetzlich klargestellt, dass die Zahlung von […]
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PKV-Zahlen 2015: Vorsorge für Privatversicherte trotz Niedrigzinsen erneut stark gewachsen
Trotz des ungünstigen Zinsumfeldes hat die Private Krankenversicherung die Demografie-Vorsorge für ihre Versicherten erneut deutlich ausbauen können: Die Alterungsrückstellungen stiegen 2015 auf 219 Milliarden Euro; ein Plus von 6,2 Prozent. „Auch in der Niedrigzinsphase konnten wir den Rückstellungen der Privatversicherten im Jahr 2015 rund 12,8 Milliarden Euro neu zuführen“, erklärte der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach, bei der Vorstellung der vorläufigen Branchenzahlen in Berlin. „Das beweist die große Kompetenz und Sorgfalt der PKV-Unternehmen bei der Anlage der Versichertengelder. Die PKV trifft nachhaltig und verlässlich dafür Vorsorge, dass die Versicherten älter werden und im Alter der Bedarf an Gesundheitsleistungen steigt.“ Anders als die Gesetzliche Krankenversicherung kalkuliert die PKV die Beiträge der Versicherten so, dass sie von Beginn an selbst Vorsorge für ihre altersbedingt steigenden Gesundheitsausgaben treffen. Diese Alterungsrückstellungen betragen 189 Milliarden Euro in der Krankenversicherung sowie 30 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. Damit haben sie sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. 2015 erreichte die Branche insgesamt eine Nettoverzinsung von 3,7 Prozent. Zahl der Versicherungen steigt auf 33,56 Millionen Die Gesamtzahl an Versicherungen in der Privaten Krankenversicherung entwickelte sich im Jahr 2015 ebenfalls weiter positiv: Sie stieg auf insgesamt 33,56 Millionen Voll- und Zusatzversicherungen. Die Zusatzversicherungen verzeichneten dabei einen Zuwachs um 1,7 Prozent auf 24,77 Millionen. Der Trend zu privater Vorsorge, um den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken, setzt sich somit fort. Besonders stark war das Wachstum erneut in der Pflegezusatzversicherung. Die Zahl der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen stieg um 22,4 Prozent auf 683.500 Verträge. Die Zahl der ungeförderten Pflegezusatzpolicen wuchs um 4,2 Prozent auf 2,59 Millionen. Insgesamt ergibt das ein Plus von 228.200 Versicherungen. „Den Menschen wird zunehmend bewusst, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall nur einen Teil der Kosten trägt und für die Betroffenen oder ihre Angehörigen ohne private Vorsorge eine Finanzierungslücke von oft mehr als tausend Euro im Monat bleibt“, so Leienbach. In der Krankheitsvollversicherung trug ein Sondereffekt abermals zu einem leicht rückläufigen Neugeschäft bei: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erreichte 2015 einen historischen Rekordstand, sodass zwangsläufig auch der Wechsel von Versicherten in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) besonders hoch ausfiel. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes wuchs die Zahl der Arbeitnehmer gegenüber 2014 um 426.000 Personen, wogegen die Zahl der Selbstständigen um 97.000 zurückging. Infolgedessen mussten zigtausende vorher privatversicherte Selbstständige beim Wechsel in sozialversicherungspflichtige Anstellungen in die GKV wechseln, ob sie das nun wollten oder nicht. Somit verringerte sich der Bestand in der Krankheitsvollversicherung 2015 leicht auf 8,79 Millionen Personen. Das sind 0,5 Prozent oder 47.100 weniger als Ende 2014. Der Rückgang war damit geringer als im Vorjahr (2014: minus 0,6 Prozent). Moderates Wachstum bei den Beitragseinnahmen Die Beitragseinnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöhten sich 2015 um 1,4 Prozent auf 36,82 Milliarden Euro. 34,62 Milliarden Euro entfallen auf die Krankenversicherung – ein Plus von 0,9 Prozent. Eine Ursache für dieses vergleichsweise geringe Wachstum war die moderate Beitragsentwicklung bei vielen PKV-Unternehmen. In der Pflegeversicherung stiegen die Einnahmen um 9,4 Prozent auf 2,2 Milliarden Euro. Grund dafür ist das erste Pflegestärkungsgesetz: Die Pflegeleistungen wurden deutlich ausgeweitet und somit auch die Beiträge angepasst. Die Versicherungsleistungen stiegen 2015 um 4,1 Prozent auf 25,81 Milliarden Euro. Auf die Krankenversicherung entfallen 24,86 Milliarden Euro, auf die Pflegeversicherung 0,95 Milliarden Euro. Das ergibt ein Plus von 4,0 Prozent in der Krankenversicherung und von 8,0 Prozent in der Pflegeversicherung.
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BARMER GEK Arztreport 2015: Kassen wollen neuen Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs bezahlen
Frauen in Deutschland sollen künftig von ihrer Krankenkasse einen innovativen Test bezahlt bekommen, damit ein großer Teil der Neuerkrankungen an Gebärmutterhalskrebs vermieden werden kann. Der BARMER GEK Vorstandsvorsitzende Dr. Christoph Straub begründete seine Forderung mit Hinweisen auf eine Überlegenheit des sogenannten HPV-Tests gegenüber bisherigen Methoden. Der Test erkennt humane Papillomaviren, die als der wichtigste Risikofaktor für den Gebärmutterhalskrebs gelten. „Dieser Test ist sensitiver und erkennt bösartige Zellveränderungen früher als die seit Jahrzehnten von der Kasse bezahlte Abstrichuntersuchung. Es gibt genügend Hinweise für seinen Nutzen, so dass wir darauf ein neues Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs aufbauen können“, sagte Straub bei der Vorstellung des BARMER GEK Arztreports 2015 heute in Berlin. Jährlich erkranken in Deutschland rund 5.000 Frauen neu an Gebärmutterhalskrebs, etwa 1.600 Frauen sterben daran. Voraussetzung für den neuen Test auf Kassenkosten wäre eine positive Bewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Das Gremium muss seine Richtlinie zu den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ohnehin bis April nächsten Jahres anpassen. Der Gesetzgeber hatte den G-BA im Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz beauftragt, die Krebsfrüherkennungsrichtlinie so zu ändern, dass mehr Frauen von den Untersuchungen profitieren können. Bislang verhindern unterschiedliche Vorstellungen von Ärzten und Kassen über das künftige Screening auf Gebärmutterhalskrebs jedoch eine Änderung. Die Ärzte wollen an dem konventionellen Test festhalten, für den die Frauen zukünftig alle zwei Jahre in die Arztpraxis kommen müssten. Der von den Kassen vorgeschlagene HPV-Test wäre dagegen nur alle fünf Jahre notwendig. Es stelle sich die Frage, warum Ärzte Frauen so oft in die Praxis einbestellen wollten, obwohl es sinnvollere medizinische Alternativen gebe, so Straub. Allein für die Früherkennungsuntersuchungen bezahlen die Krankenkassen derzeit jährlich etwa 380 Millionen Euro. Für ein rein auf dem HPV-Test basierendes Screening rechnen die Kassen mit 436 Millionen Euro jährlich. Eine halbe Million Betroffene Auf dem Höhepunkt dieser Diskussion liefert der diesjährige Arztreport der BARMER GEK eine Schwerpunktanalyse zur Versorgung bei Gebärmutterhalskrebs in Deutschland. Auf der Basis von Abrechnungsdaten von über acht Millionen Versicherten der BARMER GEK haben Wissenschaftler des Aqua-Institutes Göttingen unter anderem analysiert, wie häufig diese Krebsart in Deutschland auftritt, wie die Früherkennung genutzt wird und wie sich die Behandlung des sogenannten Zervixkarzinoms und seiner Vorstufen verändert hat. Dabei zeigten sich gegenläufige Tendenzen. Auf der einen Seite sank zwischen den Jahren 2002 und 2012 die Sterblichkeit aufgrund von Gebärmutterhalskrebs um 16 Prozent. Zugleich ist die Zahl der Behandlungen im Krankenhaus gesunken. Während es im Jahr 2000 noch 51,5 Fälle je 100.000 Frauen waren, sind im Jahr 2012 nur noch 35,5 Fälle gezählt worden – ein knappes Drittel weniger. Andererseits sei der Anteil der Frauen gestiegen, bei denen ein Zervixkarzinom oder eine Vorstufe davon dokumentiert wurde. Seit dem Jahr 2005 ist ihr Anteil um ein Drittel gewachsen. Für das Jahr 2013 gehen die Studienautoren für Deutschland von 77.000 Frauen aus, die mit der Diagnose Zervixkarzinom leben müssen. Weitere knapp 60.000 waren an einer lokal begrenzten Form des Krebses erkrankt. Wesentlich häufiger sind Diagnosen von Fehlbildungen von Zellen des Gebärmutterhalses dokumentiert, die als Vorstufe einer Krebserkrankung gelten. Hier gehen die Forscher von 364.000 Fällen im Jahr 2013 aus. Ausgaben für ambulante Behandlung erneut gestiegen Für die ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland verzeichnet der BARMER GEK Arztreport neue Rekorde. So habe sich die Zahl der Behandlungsfälle je Person im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozent auf 8,44 erhöht. „Patienten haben also etwas mehr als zwei unterschiedliche Ärzte in einem Quartal aufgesucht“, so Studienautor Dr. Thomas Grobe vom Aqua-Institut Göttingen. Im Jahr 2013 zeigten sich beträchtliche Unterschiede in der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen zwischen den Regionen, Geschlechtern und Altersgruppen. Die Behandlungskosten lagen im Jahr 2013 bei 505,24 Euro pro Versichertem und damit um 3,4 Prozent höher als noch im Jahr zuvor. Daten aus dem BARMER GEK Arztreport 2015 Facharztgruppen Insgesamt 34,5 Prozent aller ambulanten Behandlungsfälle wurden 2013 von allgemeinmedizinischen oder internistischen Hausärzten abgerechnet. Ihr Anteil an der Vergütung lag bei 31,7 Prozent. Ein einzelner Behandlungsfall beim Hausarzt verursachte Kosten von 55 Euro. Fallbezogen die höchsten Kosten weisen mit 403 Euro die psychologischen Psychotherapeuten auf (Report S. 68 ff.). Regionale Variationen Für Bremen, Hamburg und Berlin zeigten sich erneut überdurchschnittlich hohe versichertenbezogene ambulante Kosten. Auch in Bayern lagen die geschlechts- und altersstandardisierten Behandlungskosten sechs Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Alle neuen Bundesländer kommen demgegenüber auf Behandlungskosten unterhalb des Bundesdurchschnitts (S. 79 ff.). Diagnosen 2013 wurden auf Basis einer Hochrechnung der BARMER GEK Daten je Person in der ambulanten ärztlichen Behandlung 32 formal gültige Diagnoseschlüssel dokumentiert. Dies entspricht hochgerechnet auf die bundesdeutsche Bevölkerung insgesamt 2,63 Milliarden Diagnoseschlüsseln. Je Person wurden im Jahr 2013 durchschnittlich zehn unterschiedliche Diagnoseangaben im Sinne von Erkrankungen erfasst (S. 99 ff.). Gebärmutterentfernung Zu den häufigsten Operationen bei Frauen zählen weiterhin vollständige Entfernungen der Gebärmutter. Ihre Zahl sank zwischen 2006 und 2013 um etwa 30 Prozent auf rund 100.700. Weiterhin sind diese Eingriffe in unterschiedlichen Regionen Deutschlands sehr unterschiedlich häufig (S. 200 ff.). HPV-Impfung Entsprechend den seit März 2007 gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission wurden bislang Frauen aus dem Jahrgang 1996 am häufigsten gegen humane Papillomaviren (HPV) geimpft. Bis Ende 2013 erhielten 55 Prozent mindestens eine HPV-Impfdosis, bis Ende 2014 dürften knapp 60 Prozent geimpft worden sein. Für die folgenden Jahrgänge ist mit höheren Impfraten zu rechnen, in Sachsen-Anhalt sind Impfraten oberhalb von 80 Prozent zu erwarten (S. 259 ff.). Pressemitteilung der BARMER GEK
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