(HANNOVER) Gestern haben wir berichtet, dass die GRÜNEN sich für eine Pflegekammer in Niedersachsen engagieren – und fast zur gleichen Zeit bringt die SPD auch einen Antrag zur Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen ein. Die SPD hat sich lange und intensiv mit der Einführung einer Pflegekammer befasst und gegen alle Widerstände aus anderen Organisationen nun der Pflegekammer zugestimmt. Dafür sei ihr – bei aller parteilichen Unabhängigkeit – schon mal gedankt. Natürlich begrüßt der DBfK dass Engagement der SPD. Die Anträge der GRÜNEN und der SPD werden am 18.02.2010 im Landtag in Niedersachsen erstmalig beraten – in derselben Sitzung, in der der Antrag der CDU/FDP-Koalition zur Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe bereits zum zweiten Mal beraten wird. Sage noch mal jemand, es tue sich nichts. (Zi)
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Online-Hilfe gegen Pillensucht
In Deutschland sind rund 1,5 Millionen Menschen abhängig von Medikamenten. Die größte Suchtgefahr geht von Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmitteln aus. „Einige Medikamente können schnell abhängig machen, bei manchen geschieht dies binnen drei bis vier Wochen“, erklärt Andrea Jakob-Pannier, Psychologin bei der BARMER GEK. Wie Ärzte, Patienten und Angehörige problematischen Medikamentenkonsum erkennen und frühzeitig gegensteuern können, darüber informieren jetzt die BARMER GEK und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. mit einem gemeinsam entwickelten Online-Angebot. Hinweise des Arztes oder Apothekers beachten Damit es nicht zu einer Abhängigkeit kommt, erklärt das neue Online-Angebot, welche Warnzeichen auf einen riskanten Medikamentenkonsum hindeuten. So werde mit der Zeit häufig die Dosis erhöht, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Versuchten die Patientinnen und Patienten die Mittel hingegen schlagartig abzusetzen, litten sie unter Entzugserscheinungen. Das sei ein Teufelskreis in die Abhängigkeit. Es stehe aber außer Frage, dass viele Medikamente sinnvoll und notwendig seien. Allerdings sollte eine sorgfältige Diagnose vorausgehen. „Medikamente sollten exakt nach den Hinweisen des Arztes oder Apothekers eingenommen werden”, so Jakob-Pannier. Portal liefert Adressen von Anlaufstellen Das Portal informiert übersichtlich über Hintergründe, Risiken, Vorbeugung und Behandlung einer Medikamentenabhängigkeit. „Wenn Patienten mit einem Medikament nicht klarkommen, sind der verordnende Arzt, der Hausarzt oder ein niedergelassener Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie erste Ansprechpartner“, rät Jakob-Pannier. Das Onlineportal bietet zusätzlich Adressen von Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen und Selbsthilfegruppen. Es enthält außerdem vielfältiges Infomaterial für verschiedene Zielgruppen, zum Beispiel für Interessierte und Betroffene oder für Behandler und Fachleute sowie für Medienschaffende. Pressemitteilung der BARMER GEK
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Informativer Bericht zum 8. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS
Wir möchten Ihnen diesen informativen Film von Vielgesundheit.at zum 8. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS ans Herz legen: http://www.vielgesundheit.at/filme/gesundheitsevents/filmdetail/video/8-oegwk.html „Selbstgefälligkeit wäre angesichts der deutlich erkennbaren Herausforderungen außerordentlich gefährlich“ sagt Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann im Interview mit vielgesundheit.at am 8. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 2. März 2016, „denn diese Aussage steht der so zwingend notwendigen Weiterentwicklung vieler Gesundheitsunternehmen und –institutionen … Weiterlesen →
Konzept Notfallstufen: Längere Wege für Rettungswagen
Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über das Notfallstufenkonzept erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: „Der G-BA hatte den Auftrag, Unterfinanzierungen im Fallpauschalensystem, die sich aufgrund personeller und medizinisch-technischer Vorhaltungen ergeben können, zu identifizieren und über die Festlegung von Versorgungsstufen zu formulieren. Auf dieser Grundlage sollen in weiteren Verhandlungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen Zu- und Abschläge im Fallpauschalensystem neu entwickelt werden. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben diesen Auftrag zum Anlass genommen, über die Mehrheitsverhältnisse im G-BA teilweise überzogene Anforderungen an die Berechtigung von Kliniken, stationär behandlungsbedürftige Notfallpatienten aufzunehmen, durchzusetzen. Die Anforderungen würden dazu führen, dass an vielen Standorten in Deutschland Rettungswagen die Krankenhäuser nicht mehr anfahren werden. Bis zu 700 Kliniken von ca. 1.700 Akut-Kliniken könnten den Status als Notfallkrankenhaus verlieren. Die DKG appelliert an die Bundesländer, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung die teilweise überzogenen Kriterien nicht anzuerkennen. Ob ein Krankenhaus in der Intensivvorhaltung 4 oder 6 Beatmungsplätze zur Verfügung hält, kann kein Ausschlusskriterium für die Anfahrt des Rettungswagens mit Patienten in Not sein. Es ist realitäts- und praxisfern, festzulegen, dass ergänzend zu den 24 Stunden anwesenden diensthabenden Ärzten zusätzlich Fachärzte in Rufbereitschaft immer und überall jederzeit binnen 30 Minuten am Patienten anwesend sein müssen. Es ist völlig inakzeptabel, dass die Berechtigung zur Aufnahme von Notfallpatienten zur Krankenhausbehandlung davon abhängig sein soll, ob eine Kassenärztliche Vereinigung dem Krankenhaus die Berechtigung zur Behandlung von ambulanten Notfällen zugesprochen hat. Das ambulante Notfallbehandlungsspektrum (Basismedizin) hat mit dem stationären Notfallbehandlungsspektrum überhaupt nichts zu tun. Würde das aktuell von der KBV vorgestellte Konzept zur ambulanten Notfallbehandlung Realität, hätte mehr als die Hälfte der Kliniken zukünftig nicht mehr das Recht, stationäre Notfälle zu behandeln. Die Krankenhäuser verweigern sich nicht, Normen und Standards für die stationäre Versorgung gemeinsam mit den Krankenkassen und im G-BA festzulegen, wo sie erforderlich und sinnvoll sind. Es ist auch notwendig, im Fallpauschalensystem Anpassungen vorzunehmen, damit aufwendige Vorhaltungen besser abgebildet werden. Dies kann aber nicht gelingen, wenn die Krankenkassen solche gesetzlichen Vorgaben zum Anlass nehmen, ihre Vorstellungen einer Krankenhauskapazitätsvorhaltung durchsetzen zu wollen, bei denen die Versorgungssicherheit der Bürger mit Sicherheit nicht im Mittelpunkt steht. Es ist auch nicht zu verantworten, wenn solche restriktiven Vorgaben ohne abgesicherte Auswirkungsanalysen und ohne ausreichende Übergangszeiträume eingeführt werden. Würde in Deutschland tatsächlich eine so große Zahl der Kliniken an der stationären Notfallversorgung nicht mehr teilnehmen können, würde die Not vieler Notfallpatienten größer werden, als sie vielerorts heute schon ist, weil sich die Wegezeiten der Rettungsfahrzeuge bis zur Klinik verlängern.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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