Jeder Patient hat einen Anspruch auf eine gut vorbereitete und optimal koordinierte Überleitung aus dem Krankenhaus. Ein erfolgreiches Überleitung- und Entlassungsmanagement minimiert die Schnittstellenprobleme zwischen dem Krankenhaus und der nachstationären Versorgung. Dieser Anspruch ist nicht nur im nationalen Expertenstandard „Entlassungsmanagement in der Pflege“ dokumentiert, sondern ist auch im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) mit dem neuen § 39 Abs. 1a SGB V (2015) geregelt. Zudem müssen ab 01.07.2017 die Krankenhäuser bei der Entlassung den Patienten in ein formales […]
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