(NORDWEST) Wir verabschieden uns vom alten Jahr und begrüßen mit offenen Armen das Jahr 2010. Wir wünschen allen Lesern, Freunden und Besuchern alles Gute und viel Kraft für das neue Jahr. Und bleiben Sie uns gewogen. (Zi)
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Neue Regeln für Korrekturverfahren bei Arzneimittelrezepten – mehr Handlungsspielraum für Apotheker
Mit einem einvernehmlichen Beschluss hat die Schiedsstelle nach § 129 SGB V am gestrigen Montag neue Regeln für Korrekturverfahren („Retaxationen“) bei Arzneimittelverordnungen für Krankenkassen und Apotheker festgelegt. Künftig sollen unbedeutende formale Fehler des verordnenden Arztes, die weder die Wirtschaftlichkeit noch die Therapiesicherheit betreffen, nicht mehr dazu führen, dass die Krankenkassen ordnungsgemäß belieferte Rezepte nicht mehr bezahlen. Gemeint sind damit z. B. eine andere Schreib- oder Kennzeichnungsweise auf dem Rezept, eine unleserliche Unterschrift oder einzelne fehlende Angaben des Arztes. Auch Korrekturen durch den Apotheker sollen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich sein. Sowohl der Deutsche Apothekerverband (DAV) als auch der GKV-Spitzenverband begrüßen diesen neuen Handlungsspielraum. Beide Seiten sind überzeugt, dass die neuen Regeln im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V eine wirtschaftliche und zugleich sichere Arzneimittelversorgung fördern sowie die Rechtssicherheit für die Beteiligten verbessern werden. Eine Entscheidung der Schiedsstelle war notwendig geworden, nachdem sich die Verhandlungspartner – DAV und GKV-Spitzenverband – auf der Grundlage des neu gefassten § 129 Abs. 4 SGB V nicht auf Verhandlungsebene verständigen konnten. In der Vergangenheit hatten Kontroversen zwischen Krankenkassen und Apothekern über beanstandete Arzneimittelrezepte für Probleme gesorgt. Beide Verbände gehen davon aus, dass die neuen Regeln unterschiedlichen Interpretationen besser vorbeugen. Die Schiedsstelle wird ihren Beschluss zeitnah und förmlich an die Vertragspartner übermitteln. Der Inhalt des Beschlusses wird zum Gegenstand des neu gefassten § 3 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V. Der Beschluss wird am 31. Mai 2016 zugestellt und tritt einen Tag später in Kraft. Gemeinsame Pressemitteilung von DAV und GKV-SPITZENVERBAND
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Brexit: Vorerst keine Änderungen bei Kranken- und Pflegeversicherung
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 29. März 2017 der Europäischen Union offiziell ihre Austrittsabsicht mitgeteilt. Für Versicherte, Unternehmen und Institutionen, bei denen die Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der soziale Sicherheit Anwendung finden (z. B. Touristen, entsandte Arbeitnehmer, Rentner, Studierende), treten durch das offizielle Austrittsersuchen vorerst keine Änderungen ein. GKV-Versicherte können sich vorerst auch weiterhin mit ihrer europäischen Krankenversicherungskarte in Großbritannien behandeln lassen. Die tatsächliche Loslösung des Vereinigten Königreichs erfolgt gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union erst durch Inkrafttreten eines Austrittsabkommens. Während der Aushandlung dieses Abkommens findet das europäische Recht weiterhin Anwendung auf das Vereinigte Königreich. Allerdings gilt dies längstens für zwei Jahre ab dem offiziellen Austrittsersuchen, sofern die Mitgliedstaaten nicht einstimmig eine Fristverlängerung vereinbaren. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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IKK BB 2017: Weiter günstig, mit 15,49 Prozent – Verwaltungsrat beschließt Zusatzbeitrag von 0,89 Prozent bei voller Leistung
Die regionale Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) bietet ihren rund 236.000 Versicherten auch 2017 ein stimmiges Preis-Leistungs-Verhältnis: Alle Extra-Leistungen bleiben in vollem Umfang erhalten, bei einem moderat angepassten Zusatzbeitrag von 0,89 Prozent. Der wird somit weiter deutlich unter dem bundesweit durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent liegen. Dies beschloss der Verwaltungsrat der IKK BB in seiner gestrigen Sitzung in Potsdam. Die IKK BB reagiert damit auf derzeitige Ausgabensteigerungen in zentralen Leistungsbereichen und auf künftige Mehrkosten durch ausgabenintensive Reformvorhaben des Gesetzgebers am Gesundheitsmarkt. Nikolaus Chudek, Verwaltungsratsvorsitzender auf der Arbeitgeberseite, kommentiert: „Vor Bundestagswahlen liegt oft ein „Weichzeichner“ über der politischen und wirtschaftlichen Lage. Die Kostentreiber werden aber das sensible Beitragsgefüge der Kassen empfindlich beeinträchtigen. Nicht erst im Wahljahr.“ Bereits in diesem Jahr zeigt sich ein Trend zur Ausgabenausweitung in verschiedenen Leistungsbereichen: Dazu gehören bei der IKK BB unter anderem Steigerungen bei den Arzneimittelkosten von + 3,9 Prozent und bei den Rettungstransporten von + 7,38 Prozent. Hinzu kommen laufende Gesetzesvorhaben, wie z.B. das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV, das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, Pläne zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen oder auch die dann dritte Stufe des Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze (PSG III). Alles in allem ein breit angelegtes Paket zur Entwicklung des Gesundheitsmarktes, jedoch verbunden mit immensen Kosten zu Lasten der Kassen und ihrer Versicherten. Aus Sicht der IKK BB geht es vor diesem Hintergrund im kommenden und in den nächsten Jahren darum, die Balance zu halten: Es gilt, den Versicherten auch mittelfristig einen wettbewerbsfähigen, günstigen Beitragssatz unter dem Bundesdurchschnitt anzubieten, zusammen mit einem weiter uneingeschränkten Angebot an attraktiven Extra-Leistungen. Diese Kombination aus günstigem Preis und hoher Leistungs- und Servicequalität überzeugte allein 2016 über 26.000 Neu-Kunden, die zur IKK BB wechselten. Pressemitteilung der IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB)
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