(NORDWEST) Wir verabschieden uns vom alten Jahr und begrüßen mit offenen Armen das Jahr 2010. Wir wünschen allen Lesern, Freunden und Besuchern alles Gute und viel Kraft für das neue Jahr. Und bleiben Sie uns gewogen. (Zi)
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ABDA: 155.000 Beschäftigte in Apotheken: EuGH-Urteil gefährdet Arbeitsplätze
In Deutschlands Apotheken arbeiten knapp 155.000 Beschäftigte, fast drei Viertel von ihnen sind pharmazeutisches Personal. Neben 50.000 Apothekern und 64.000 Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) arbeiten aber auch 33.000 Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) sowie andere Berufsgruppen in den Apotheken. „Apotheken bieten familienfreundliche Arbeitsplätze – gerade auch in ländlichen Gebieten, in denen das Arbeitsplatzangebot nicht üppig ist. Viele dieser Arbeitsplätze werden aber in Gefahr geraten, wenn die Politik keine Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zieht, die Arzneimittelpreisbindung für den ausländischen Versandhandel aufzuheben.“ Davor warnte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Fritz Becker, heute in Berlin. Wenn der Gesetzgeber nicht konsequent und zeitnah den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unterbinde, so Becker weiter, würden viele Apotheken aufgrund des destruktiven Preiswettbewerbs auf mittlere Sicht schließen, und Arbeitsplätze gingen verloren. Ohnehin würden viele geplante Einstellungen jetzt nicht mehr vorgenommen. Noch im Mai 2016 hatte eine Umfrage unter Apothekeninhabern ergeben, dass knapp die Hälfte der Apotheken vorhaben, mittelfristig weitere Arbeitsplätze zu schaffen. „Aber das EuGH-Urteil hat das Investitionsklima so abrupt abgekühlt, dass die meisten Apotheken ihre Personalplanung auf Eis legen. Das ist sowohl für die Patientenversorgung als auch für den Arbeitsmarkt eine schlechte Nachricht. Wenn eine Entscheidung auf europäischer Ebene sich so negativ auf einen Wirtschaftszweig in Deutschland auswirkt, kann das nicht richtig sein. Deshalb setzen wir darauf, dass der Gesetzgeber die Situation mit einem generellen Versandhandelsverbot für Rezeptmedikamente wieder gerade rückt.“ Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 19. Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Medikamente unterlaufen und Patienten mit Boni locken dürfen. Als Reaktion wird jetzt ein generelles Versandhandelsverbot diskutiert, das die Apothekerschaft begrüßt. Rezeptfreie Arzneimittel, bei denen keine Preisbindung besteht, wären vor diesem Verbot nicht betroffen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Röntgenologische Fehldiagnosen in der Notaufnahme
Eine Untersuchung der amerikanischen Fachzeitschrift für Röntgenologie kam zu dem Ergebnis, dass die Zuverlässigkeit von Röntgenuntersuchungen von Ärzten und Patienten zu hoch eingeschätzt wird. Das erklärt häufige Fehldiagnosen, besonders bei vermuteten Becken- und Hüftgelenksbrüchen.
Die Forscher Dr. Kirby und Dr. Spritzer von der radiologischen Abteilung der medizinischen Abteilung der Duke Universität in Durham, USA veröffentlichten ihre […]
Einheitliche Regelungen für medizinische Versorgung von Asylbewerbern notwendig
Die nach Deutschland geflüchteten Menschen haben Anspruch auf eine angemessene gesundheitliche Versorgung. Es liegt in gesamtstaatlicher Verantwortung, bundesweit den gleichen Zugang zu den erforderlichen Leistungen sicherzustellen. Angesichts des im Bundesgebiet weiterhin sehr heterogen ausgestalteten Zugangs zur medizinischen Versorgung erneuert der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes seinen bereits im September 2015 an Bund, Länder und Kommunen gerichteten Appell, eine bundesweit geltende Regelung herbeizuführen, die eine einheitliche und angemessene medizinische Versorgung von Asylbewerbern ermöglicht. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes bekennt sich zur Mitverantwortung der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten und bekräftigt die Bereitschaft der gesetzlichen Krankenversicherung, den Ländern und Kommunen mit ihrem Know-how und ihrer Infrastruktur als verlässlicher Kooperationspartner zur Verfügung zu stehen. Solange eine verbindliche bundesgesetzliche Vorgabe nicht besteht, appelliert der Verwaltungsrat an die für die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Länderregierungen bzw. obersten Landesbehörden, zumindest jeweils auf Landesebene flächendeckend einheitliche Regelungen sicherzustellen. Zum Hintergrund In seiner 17. Sitzung am 02.09.2015 fasste der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes im Öffentlichen Teil unter TOP 5 folgenden Beschluss: Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert an Bund, Länder und Kommunen, zeitnah eine bundesweit geltende Regelung herbeizuführen, die eine einheitliche und angemessene medizinische Versorgung von Asylbewerbern ermöglicht. Zwischenzeitlich hat der Bundesgesetzgeber mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 die Vorschrift des § 264 Absatz 1 SGB V zur auftragsweisen Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach den §§ 4 und 6 AsylbLG neu geregelt. Geändert wurde, dass zur bislang optionalen Übernahme der Krankenbehandlung für besondere Personengruppen durch die Krankenkassen nunmehr die für die Krankenkassen verpflichtende Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach den §§ 4 und 6 AsylbLG hinzukommt, soweit ein Bundesland oder die zuständige oberste Landesbehörde eine entsprechende Vereinbarung für die Asylbewerber einfordert. Zudem hat der GKV-Spitzenverband mit den Spitzenorganisationen der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden auf Bundesebene Rahmenem¬pfehlungen zur Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen sowie zum Abrechnungs- und Kostenerstattungsverfahren zu vereinbaren, die Grundlage für die Vereinbarungen auf der örtlichen bzw. Landesebene sein sollen. Inzwischen haben fünf bilaterale Verhandlungsrunden mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Abstimmung von Bundesrahmenempfehlungen stattgefunden. Die fachlichen Beratungen sollen am 23.03.2016 abgeschlossen werden. Sie konzentrieren sich auf offene Fragen der Umsetzung des nach den §§ 4 und 6 AsylbLG eingeschränkten Leistungsanspruchs in einzelnen Leistungsbereichen, die Frage des angemessenen Verwaltungskostenersatzes in Abhängigkeit von den jeweils unterschiedlichen Regelungen auf Landes- bzw. örtlicher Ebene sowie die Haftung für die missbräuchliche Nutzung der eGK nach Wegfall der Leistungsberechtigung. In sechs Bundesländern bestehen Vereinbarungen zur auftragsweisen Übernahme der Krankenbehandlung durch die Krankenkassen, die zwar einem einheitlichen Grundmuster folgen, in Details jedoch voneinander abweichen. Die Verhandlungssituation in den anderen Bundesländern ist sehr heterogen. Selbst in Bundesländern mit Landesrahmenvereinbarungen ist die Bereitschaft der örtlichen Träger, durch ihren Beitritt zu einem einheitlichen Vorgehen im Land beizutragen, unterschiedlich ausgeprägt. Zu diesem differenzierten Vorgehen dürften auch unterschiedliche landesrechtliche Regelungen hinsichtlich der Finanzierungsverantwortung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beitragen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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