Eine Hautallergie durch Tonerstaub in der Büroluft und an den Akten ist nach einem Gerichtsbeschluss kein Dienstunfall. Geklagt hatte ein Finanzbeamter aus Lüdinghausen in Nordrhein-Westfalen, wie das Oberverwaltungsgericht am Dienstag mitteilte (Az.: 3 A 964/15). … lesen Sie weiter! Quelle:
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