Die Kombination aus Allergenen und weiteren Pollen-Bestandteilen reizen zu besonders heftiger Immunreaktion. Ohne die winzigen Moleküle als Helfer würde Heuschnupfen wohl harmloser ablaufen. Die Entdeckung könnte die Allergie-Therapie verändern.Von FOCUS-Online-Autorin Petra Apfel … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/asthma/symptome/es-sind-nicht-nur-die-allergene-attacke-der-birkenpollen-1000-substanzen-verschlimmern-den-heuschnupfen_id_5519485.html
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Pollen und Heuschnupfen: Was fliegt denn da schon wieder?
Nach Hasel und Erle ärgern jetzt vor allem Birkenpollen Allergiker. Insgesamt wird die Belastung in diesem Jahr aber voraussichtlich geringer sein als im Vorjahr. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/heuschnupfen-allergiker-leiden-unter-birkenpollen-a-1141757.html#ref=rss
Pressekonferenz zum eCard-Prozeß in Düsseldorf: Die Patienten sollen keine Kartenfotos einschicken!
Im Anschluß an die Urteilsverkündung im eGK-Prozeß vor dem Sozialgericht fand in Düsseldorf die Pressekonferenz zum Prozeß zur eGK statt.
Veranstalter waren die Versichertenorganisation Neuanfang und die IPPNW.
Teilnehmer: Wolfgang Linder, Kommittee für Grundrechte und Demokratie; Silke Lüder, Bündnis “Stopp die eCard”, Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt des Versichertenklägers; Kathrin Vogler, MdB der Linken und Md Gesundheitsauschusses des Bundestags. Moderatorin: Elke Steven, Grundrechtekommittee.
Rechtsanwalt Jan Kuhlmann trug vor, dass es nach der Klageabweisung durch das SG Düsseldorf neben der Berufung, die zum LSG in Essen führe, auch die Möglichkeit der Sprungrevision direkt zum Bundesverfassungsgericht gebe, wenn die Gegenseite (hier die Krankenkasse des klagenden Versicherten) zustimme. Eine solche Zustimmung sei durchaus denkbar, da die Kasse, wie einige andere Kassen offenbar auch, selbst kein sonderliches Interesse an der eGK habe, sondern sich durch anhängige IT-und weitere Verpflichtungen in ihrer Autonomie möglicherweise eher behindert sieht. Schließlich seien die Kassen auch wider Willen durch die Gesetzgebung 2010 und 2011 verpflichtet worden, 10% bzw. dann 70% der Mitglieder mit der eGK auszustatten (wie Vogler später ergänzte).
Grundsätzlich kann nach Kuhlmann nur das BVerfG die Gesetzesgrundlagen der eGK ändern, so dass am Ende eine Verfassungsklage stehen muß.
Lastminute-Suchbegriffe
Zwölf Stunden vor Einsendeschluss noch ein paar Suchbegriffe, aus denen man eine bescheuerte Kurzgeschichte für den Contest basteln könnte. studentisch:vollendete ahnungslosigkeit – öhm… in der nierenrinde liegen etwa 1,2 millionen – € Schwarzgeld versteckt? Potenzielle Terroristen auf der Lauer? frostbeulen? – warum nicht? synaptische bläschen – klingt nach einem besonders putzigen Kuscheltier! wie geht es […]