Das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg hat klargestellt, dass der Arbeitgeber den Browserverlauf eines Arbeitnehmers auch ohne dessen Einwilligung auswerten darf. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Arbeitgeber hatte seinem Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung einen Dienstrechner überlassen. Zugleich hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer … Weiterlesen
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Bundessozialgericht ignoriert die Dimension des e – Card Projektes
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Das BSG bleibt mit seiner Beurteilung ( (B1 KR 50/13) am 18.
11. 2014 völlig an der Oberfläche und ignoriert die Risiken und Nebenwirkungen
des geplanten Aufbaus der weltweit
größten Infrastruktur (so die Werbeargumente zu Beginn 2006) mit der mehr als 2
Millionen Teilnehmer am Gesundheitswesen auf die Krankheitsdaten fast der
gesamten deutschen Bevölkerung zugreifen sollen.
Auch der 1. Senat des Bundessozialgerichtes findet es nötig,
dass jeder gesetzlich Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte mit
Prozessorchip und Foto aushändigen lassen muss, um weiter problemlos Leistungen
beim Arzt zu bekommen. Kein Wort dazu, dass in dem Ausgabeprozess der Krankenkassen
durch Einsenden ungeprüfter Fotos der Versicherten oder ein einfaches Upload- Verfahren
im Internet jeder ein Foto einsenden
kann, welches ihm gerade gefällt und damit alle Kriterien für die Herstellung
einer sicheren digitalen Identität für das geplante Versenden und Speichern von
Sozial- und Medizindaten auf das Gröblichste verletzt werden. Wie viele
Experten inzwischen festgestellt haben,
wird hier gerade eben nicht der „ Missbrauch im Gesundheitswesen verhindert.
Das Sozialgericht stimmt zu, dass das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung des Versicherten durch den Zwang zur e-Card eingeschränkt
werde, meint aber, dass dieses berechtigt sei, weil ja das Recht der Krankenkassen
auf Einsparungen auf ihrer Seite durch Verringerung des Missbrauchs höher zu
bewerten sei. Eine sehr seltsame
Rechtsauffassung durch die höchsten Sozialrichter bei einem Recht, welches
das Bundesverfassungsgericht in den Rang eines
Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung erhoben hatte.
Zumal die nackten Zahlen bisher dieser Auffassung des BSG
völlig widersprechen. Selbst der Spitzenverband der Krankenkassen hat den „
Missbrauch im Gesundheitswesen“ durch
Patienten auf einen zweistelligen Millionenbeitrag pro Jahr beziffert, das sind
maximal 99 Millionen Euro. Nur auf Seiten der gesetzlichen Kassen hat das Projekt
Ende 2014 schon die Milliardengrenze geknackt, ohne dass irgendein Vorteil für
das Gesundheitswesen zu erkennen ist. Viele Kosten auf anderen Seiten sind
dabei unberücksichtigt.
Die Bundessozialrichter urteilten also wie oft nur sehr eingeschränkt, ausschließlich aus der
Sicht der Krankenkassen und ihrer Sparpolitik, und ohne jegliche
Berücksichtigung kritischer Expertisen zu diesem Thema. Sie beurteilten nur die
kleine Karte, und nicht die Zielsetzungen die damit verbunden sind. Allerdings liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor. Kritische Versicherte sind weiter auf dem Weg
zum Bundeverfassungsgericht.
Die politische und juristische Auseinandersetzung mit diesem
unsinnigen, teuren und gefährlichen Mammut – Projekt wird weiter gehen. Niemand
sollte sich von diesem Urteil entmutigen
lassen.
Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion „ Stoppt-die-e-Card“
Hamburg, 23.11.2014
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