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Hermann Gröhe: „Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt““
Der Bundestag berät heute das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ in zweiter und dritter Lesung. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll Anfang 2016 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fortschritt im Gesundheitswesen voran. Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt. Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten – das bringt echten Nutzen für die Versicherten. Ärzte, Kassen und Industrie stehen jetzt gleichermaßen in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Patienten zügig umzusetzen.“ Mit dem E-Health-Gesetz wird auf Basis der Zeitpläne der gematik und der Industrie ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematik-Infrastruktur festgeschrieben, das Mitte 2016 beginnt; bis Mitte 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein (flächendeckender Roll-out). Es zeigt sich, dass diese Fristen dazu geführt haben, dass alle Beteiligten jetzt sehr intensiv daran arbeiten, den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten – auch wenn die Industrie nach Auskunft der gematik große Probleme hat, die notwendige Technik bereitzustellen. Darüber hat die gematik im Rahmen der Gesetzes-Anhörung öffentlich informiert. Nach den aktuellen Zeitplänen der gematik kann der Roll-out weiterhin im Jahr 2016 beginnen, so dass die gesetzlichen vorgesehenen Sanktionen nicht greifen müssen. Wir erwarten von allen Beteiligten, – der Industrie, genauso wie den Ärzten und Kassen – dass sie mit Hochdruck daran arbeiten, Arztpraxen und Krankenhäuser an das neue Netz anzuschließen, damit die Telematik-Infrastruktur endlich den Patientinnen und Patienten zugutekommt. Auf der Gesundheitskarte gespeicherte Notfalldaten können Leben retten, ein Medikationsplan kann lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern und die Telemedizin mobil eingeschränkte Menschen unterstützen. Und mit der elektronischen Patientenakte und dem Patientenfach sind die Patienten besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert. Sie bekommen zudem erstmals die Möglichkeit, auch selbst Daten – z.B. aus Fitnesstrackern oder sog. Wearables – dem Arzt zu übermitteln. Das E-Health-Gesetz schreibt einen konkreten Fahrplan für die Einführung nutzbringender Anwendungen und einer sicheren digitalen Autobahn im Gesundheitswesen vor. Mit einer sicheren digitalen Infrastruktur, an die alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Versicherten angeschlossen sind, schaffen wir die Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Zukunft. Die Schwerpunkte des Gesetzes: Ein modernes Stammdatenmanagement (Online-Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten) sorgt für aktuelle Daten in der Arztpraxis und schützt vor Leistungsmissbrauch zu Lasten der Beitragszahler. Diese erste Online-Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte soll nach erfolgreichem Probelauf bis Mitte 2018 flächendeckend eingeführt werden. Damit werden zugleich die Online-Strukturen für wichtige medizinische Anwendungen geschaffen. Ab 1. Juli 2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen. Medizinische Notfalldaten sollen ab 2018 auf Wunsch des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Damit sind wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen im Ernstfall schnell verfügbar. Immer noch sterben in Deutschland zu viele Menschen an gefährlichen Arzneimittelwechselwirkungen. Deshalb erhalten Menschen, die 3 oder mehr Arzneimittel anwenden ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Das ist vor allem für ältere und alleinlebende Menschen eine große Hilfe. Der Arzt muss den Versicherten über seinen Anspruch informieren. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein. Um die Ausgabe der Heilberufsausweise zu unterstützen, mit denen Ärzte auf die sensiblen Daten der Gesundheitskarte zugreifen können, werden elektronische Arztbriefe bereits vor Einführung der Telematik-Infrastruktur gefördert, wenn hierfür ein elektronischer Heilberufsausweis mit elektronischer Signatur verwendet wird. Diese Anschubfinanzierung, mit der ein höheres Datenschutz- und Sicherheitsniveau in der elektronischen Kommunikation erreicht wird, gilt für das Jahr 2017. Mit dem E-Health-Gesetz wird der Einstieg in die elektronische Patientenakte gefördert. Die gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Daten der Patienten (z.B. Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation) in einer elektronischen Patientenakte für die Patienten bereitgestellt werden können. Patienten sind dann in der Lage, ihre Behandler über ihre wichtigsten Gesundheitsdaten zu informieren. Patientennutzen und -selbstbestimmung stehen im Mittelpunkt. Der Patient entscheidet nicht nur, welche medizinischen Daten mit der Gesundheitskarte gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Die Patienten erhalten außerdem einen Anspruch darauf, dass ihre mittels Gesundheitskarte gespeicherten Daten in ihr Patientenfach aufgenommen werden. Im Patientenfach können auch eigene Daten z.B. ein Patiententagebuch über Blutzuckermessungen oder Daten von Wearables und Fitnessarmbändern, abgelegt werden. Die gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen für die Nutzung des Patientenfachs mit der elektronischen Gesundheitskarte schaffen, so dass Patienten ihre Daten auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen können. Zur Förderung der Telemedizin, wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen ab April 2017 und die Online-Videosprechstunde ab Juli 2017 in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen werden. Das wird Patienten die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, gerade bei Nachsorge- und Kontrollterminen. Um sinnvolle Anwendungen, wie z.B. die Telemedizin in die Fläche zu bringen, muss sichergestellt sein, dass die verschiedenen IT-Systeme auch miteinander kommunizieren können. Die gematik wird daher verpflichtet, bis zum 30. Juni 2017 einInteroperabilitätsverzeichnis zu erstellen, das die von den verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent macht. Neue Anwendungen sollen nur noch dann aus den Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, wenn die im Gesetz vorgesehenen Festlegungen und Empfehlungen der gematik aus dem Interoperabilitätsverzeichnis berücksichtigt werden. Weil immer mehr Menschen Smartphones und andere mobile Endgeräte für Gesundheitsanwendungen nutzen, soll die gematik bis Ende 2016 prüfen, ob die Versicherten solche Geräte etwa zur Wahrnehmung ihrer Zugriffsrechte und für die Kommunikation im Gesundheitswesen einsetzen können. Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit
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„Monitor Patientenberatung 2016“ zeigt aktuelle Herausforderungen des Gesundheitssystems aus Sicht der Patienten auf
Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, stellt heute in Berlin gemeinsam mit Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD),den „Monitor Patientenberatung 2016“ der UPD vor. Auf der Basis von rund 94.000 Beratungen im Jahr 2016 macht dieser sehr deutlich, auf welche Probleme und Herausforderungen die Patienten im deutschen Gesundheitssystem stoßen. Besondere Beratungsschwerpunkte zeigen sich dabei unter anderem beim Krankengeld, bei Behandlungsfehlern, bei der Inanspruchnahme von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), beim Einsichtsrecht in die Patientenakte und bei zahnmedizinischen Leistungen. Zum Thema Krankengeld suchten Patienten im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Mal Rat bei der UPD. Diese hat dabei insbesondere zwei Problemlagen identifiziert: Erstens bestehe nach wie vor ein Risiko, den Krankengeldanspruch zu verlieren, weil es Lücken bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebe. Dieses Risiko sei nicht nur den Versicherten, sondern auch den Leistungserbringern oftmals nicht bewusst. Daher müssten die Krankenkassen zu mehr Transparenz und Information verpflichtet werden. Die zweite Problemlage zeige sich bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage durch Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dessen Arbeit werde hier als wenig patientenorientiert empfunden. Die UPD empfiehlt daher eine sorgfältigere Prüfung der Akten auf Aktualität und eine Stärkung der persönlichen Begutachtung durch die Mitarbeiter des MDK. Bei psychischen Erkrankungen müsse diese sogar verpflichtend sein. Laumann unterstützt die beiden Vorschläge der UPD: „Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen. Und das braucht unser Gesundheitssystem und gerade auch die Krankenkassen. Außerdem kann es nicht sein, dass Patienten ihren Krankengeldanspruch verlieren und damit womöglich in massive finanzielle Nöte geraten, nur weil sie nicht richtig informiert wurden. Was die Rolle des MDK anbelangt: Auch mir gegenüber sagen viele Versicherte, dass sie den MDK als verlängerten Arm der Krankenkassen empfinden. Patienten müssen jedoch ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt ist. Daher bin ich der Meinung: Der MDK muss sowohl personell als auch inhaltlich neu organisiert und von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden.“ Auch im Hinblick auf mögliche Behandlungsfehler suchten Patienten im vergangenen Jahr vergleichsweise häufig Rat bei der UPD – und zwar fast 4.700 Mal. Dabei stellt die UPD unter anderem fest, dass es Ratsuchende als entmutigend finden, dass die Beweislast für den Behandlungsfehler bei ihnen liegt. „Es gibt Informations- und Kommunikationsdefizite im Verhältnis zwischen Patienten und Ärzten: Ratsuchende fühlen sich oftmals nicht ernst genommen und mit ihren Fragen und Problemen alleine gelassen“, sagt Thorben Krumwiede, UPD-Geschäftsführer. Vor diesem Hintergrund erneuert Laumann seine Forderung nach Erleichterungen bei der Beweislast: „Bisher müssen Betroffene zweifelsfrei nachweisen, dass ein Behandlungsfehler Ursache für einen erlittenen Schaden ist. Ein solcher Nachweis ist in der Medizin jedoch kaum zu führen. Deshalb muss es künftig reichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist.“ Zugleich unterstützt Laumann die Forderung der UPD nach einem offeneren Umgang der Ärzte mit vermuteten oder tatsächlichen Behandlungsfehlern. „Der schlimmste Fehler ist der, der verschwiegen oder sogar vertuscht wird. Denn aus ihm kann man nicht lernen. Wir brauchen eine Fehlerkultur, die weder skandalisiert noch bagatellisiert, sondern die transparent aufarbeitet, was geschehen ist“, sagt Laumann. Knapp 1.600 Mal wandten sich Bürger an die UPD, um sich über das Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen beraten zu lassen. Dabei sei immer wieder geschildert worden, dass Ärzte die Einsichtnahme pauschal verweigern, einschränken, hinauszögern oder sogar hohe Kosten ankündigen. Nach Ansicht von Laumann ist das ein unhaltbarer Zustand: „Mit dem Patientenrechtegesetz ist das Einsichtsrecht glasklar geregelt worden. Und die Ärzte müssen dem ohne Wenn und Aber nachkommen. Wir können das Problem zugleich damit lösen, indem wir die Digitalisierung weiter vorantreiben: In Zukunft muss jeder Patient, wenn er es denn will, automatisch Einsicht in die Krankenunterlagen bekommen – eben dadurch, dass er sie jeweils aktuell auf seiner elektronischen Gesundheitskarte hat.“ „Mit dem Bericht zeigen wir kompakt und verständlich, wie die Bürger unser Gesundheitssystem derzeit erleben. Die UPD will auf diese Weise auch als Seismograf für grundlegende Problemlagen dienen und dazu beitragen, dass unser Gesundheitssystem noch patientenfreundlicher wird“, sagt UPD-Geschäftsführer Krumwiede. Die für die unterschiedlichen Bereiche jeweils Verantwortlichen müssten nun entscheiden, welche Verbesserungen auf den Weg gebracht und wie Verbesserungen umgesetzt werden könnten. Der „Monitor Patientenberatung 2016“ sowie die Unterlagen der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts sind im Internet sowohl auf der Seite des Patientenbeauftragten (www.patientenbeauftragter.de) als auch auf der Seite der UPD (www.patientenberatung.de) abrufbar. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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TK-Chef: Finanzausgleich fördert Krankheit statt Prävention
Der größte Teil der Gesundheitsausgaben hierzulande – Schätzungen gehen von bis zu 70 Prozent aus – entfällt auf die Behandlung sogenannter Zivilisationskrankheiten. Dazu gehören zum Beispiel Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Rückenbeschwerden. Allen gemeinsam ist, dass sie oft lebensstilbedingt und damit eigentlich vermeidbar sind – hervorgerufen durch ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel und Stress. Mit einer gesünderen Lebensweise ließe sich nach Ansicht der Techniker Krankenkasse (TK) viel dagegen tun. Allerdings sind die Anreize im Gesundheitssystem falsch gesetzt, denn im Finanzausgleich (dem sogenannten Morbi-RSA) werden Kassen finanziell bestraft, wenn sie sich zum Beispiel darum kümmern, dass sich die Zuckerkrankheit eines Versicherten nicht verschlechtert. Finanziell attraktiv ist es hingegen, möglichst viel Krankheit zu dokumentieren. Denn je mehr Krankheiten eine Kasse bei ihren Versicherten nachweisen kann, umso mehr Geld erhält sie aus dem Gesundheitsfonds. Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, kritisiert, dass die Krankenkassen so kaum Anreize haben, sich um eine bessere Gesundheit ihrer Kunden zu kümmern: „Je mehr Krankheiten für unsere Versicherten dokumentiert werden und je mehr Medikamente sie bekommen, desto mehr Geld bekommen wir für sie aus dem Gesundheitsfonds.“ Statt den Wettbewerb um bestmögliche medizinische Versorgung und schlanke Verwaltung zu fördern, honoriere der derzeitige RSA eine möglichst dramatische Dokumentation von Krankheit. „Ein Gesundheitssystem, in dem niemand mehr ein Interesse an gesunden Menschen hat, ist ein krankes System“, erklärt der TK-Chef. Laut dem aktuellen TK-Gesundheitsreport, der die Krankschreibungen und Arzneimitteldaten der 4,4 Millionen bei der TK versicherten Erwerbspersonen analysiert, ist das Arzneimittelvolumen gegen Herz-Kreislauf-Krankheiten seit dem Jahr 2000 um 80 Prozent gestiegen, bei den Stoffwechselstörungen sind es sogar 95 Prozent. Jeder zehnte Fehltag hierzulande ist rückenbedingt. Um die Gesundheit der Menschen nachhaltig zu fördern und Zivilisationskrankheiten wie Diabetes, Herzerkrankungen und Rückenschmerzen zu bekämpfen, brauche es daher ein bundesweites Engagement für Gesundheitsförderung. „Prävention kostet allerdings Geld. Wenn wir uns dafür einsetzen wollen, dass Menschen nachhaltig zu einem gesünderen Lebensstil finden, dann muss dieses Engagement auch honoriert werden. Wenn wir aber weniger aus dem Fonds bekommen, je besser es unseren Versicherten geht, läuft etwas verkehrt.“ Baas fordert daher, lebensstilbedingte Erkrankungen, die sich durch Prävention und eine gesündere Lebensweise vermeiden lassen, im Finanzausgleich nicht länger überzugewichten. Der erste wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamts, das den Finanzausgleich abwickelt, hatte vor der überproportionalen Berücksichtigung dieser Erkrankungen gewarnt und war 2008, nachdem er von der Politik ausgebremst worden war, zurückgetreten. Baas: „Heute zeigt sich: Der Beirat hatte recht.“ Pressemitteilung der Techniker krankenkasse
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