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Der schnellste Weg zur „Besorgnis der Befangenheit“

Abends am Kaminfeuer bei einem guten Glas Wein in der Strafprozessordnung (StPO) zu schmökern, ist in jedem Fall eine erbauliche Lektüre. Sie regelt ganz genau, auf welchem Wege das Gericht zu einem Urteil kommen soll. Und unverzichtbar auf diesem Weg ist, dass Richter, Schöffen und auch Sachverständige während der Beweisaufnahme unparteiisch an die Sache gehen. Dieser unparteiische Angang wäre beispielsweise nicht gegeben, wenn der Richter der Bruder des Angeklagten ist; dann wäre ganz o

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