Die guten Nachrichten über das Sonnenvitamin D reißen nicht ab. Wissenschaftler um Dr. Matthew Drake an der Mayo Clinic in Rochester (USA) haben nun einen Zusammenhang zwischen dem Vitamin D-Spiegel und der Überlebensrate bei Patienten mit einer bestimmten Form von Lymphomen entdeckt. Es handelt sich um eines der bisher überzeugendsten Ergebnisse bezüglich Vitamin D und […]
Related Posts
Bedarfsplanung kein Instrument, um Zahl der Ärzte festzulegen
Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, erklärt: „Die Planung von Arztsitzen vor Ort erfolgt gemeinsam durch Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen. Das heißt: Für Sitze, die zusätzlich zur Planungsgrenze von 110 Prozent hinzugekommen sind, hat auch aus Sicht der Krankenkassen eine Notwendigkeit für die Versorgung der Patienten bestanden. Nicht vergessen darf man zudem, dass Praxen in sogenannten überversorgten Gebieten, beispielsweise in Städten, auch Patienten aus dem ländlichen Umland mitversorgen. Im Übrigen wurden die Verhältniszahlen niemals dafür geschaffen, um Aussagen darüber zu treffen, ab wann es zu viele Ärzte gibt. Außerdem ist eine Bedarfsplanung eine Planung, nicht mehr und nicht weniger. Es ist ein Irrglaube zu meinen, dass eine veränderte Planung alleine automatisch dazu führt, dass junge Ärzte aufs Land gehen. Vielmehr muss das Gesamtbild stimmen: Wir müssen alles dafür tun, die Niederlassung attraktiv zu machen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), verweist ergänzend auf die veraltete Informationsbasis der Bedarfsplanung: „Auf der jetzigen Grundlage kann keine wissenschaftlich haltbare Aussage getroffen werden. Der Gesetzgeber dringt selbst darauf, diese Zahlen zu überarbeiten.“ Die derzeitige Bedarfsplanung bilde in keiner Weise die fortschreitende Ambulantisierung der Medizin ab. „Immer häufiger übernehmen niedergelassene Ärzte Behandlungen, für die Patienten früher im Krankenhaus liegen mussten“, sagt Dr. von Stillfried. „Dieser Trend zu mehr ambulanter Behandlung ist für Patienten nicht nur angenehmer und weniger belastend, sondern macht das Gesundheitssystem insgesamt auch wirtschaftlicher. Diese Entwicklung kann heute schon in vielen Städten beobachtet werden. Sie verstärkt die Bedeutung von Städten für die Versorgung des Umlands. Die Alterung der Gesellschaft und die Abwanderung der Bevölkerung in Städte erfordern daher ein Umdenken in der Bedarfsplanung.“ Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi)
The post Bedarfsplanung kein Instrument, um Zahl der Ärzte festzulegen appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Was wird sich ab 2017 für Pflegepersonen ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten!
Pflegeberater Markus Siegmann von der Kranken- und Pflegekasse KNAPPSCHAFT erklärt die wesentlichen Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt: Ab dem 1. Januar 2017 ändern sich auch die Regelungen zur Rentenversicherung der Pflegepersonen. Wann werden zukünftig Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt? „Bisher war es so, dass die KNAPPSCHAFT für ehrenamtliche Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung dann gezahlt hat, wenn die Pflege für eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mindestens 14 Stunden in der Woche umfasst hat. Zukünftig werden mehr pflegende Menschen rentenversicherungspflichtig als bisher. Ganz konkret werden ab dem 1. Januar 2017 Rentenversicherungsbeiträge für ehrenamtliche Pflegepersonen gezahlt, wenn sie · eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 · in häuslicher Umgebung · mindestens 10 Stunden · verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche pflegen. Die Pflegeperson darf daneben weiterhin nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.“ Ab dem 1. Januar 2017 werden Pflegepersonen auch in der Arbeitslosenversicherung versichert. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? „War die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit arbeitslosenversichert oder hat sie zuvor Leistungen der Agentur für Arbeit (z.B. Arbeitslosengeld) erhalten, wird sie arbeitslosenversicherungspflichtig. Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen, da sollte man bei der eigenen Krankenkasse nachfragen.“ Sollten Sie noch Fragen haben: Rund um das Thema Pflegereform stellt die KNAPPSCHAFT unter www.knappschaft.de/pflegereform2017 alle wichtigen Informationen zur Verfügung. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See
The post Was wird sich ab 2017 für Pflegepersonen ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten! appeared first on Healthcare Netzwerk.
ABDA: E-Health-Gesetzentwurf hat gravierende Lücken bei Arzneimitteltherapiesicherheit
Deutschlands Apotheker sehen in Bezug auf die Arzneimitteltherapiesicherheit große Defizite im Kabinettsentwurf zum E-Health-Gesetz. Der Präsident des ABDA – Bundesvereinigung…