(HANNOVER) Wie bekommen wir denn diese Meldungen übereinander? Während das Bundesministerium für Gesundheit plant, den überschüssigen Impfstoff gegen die Schweinegrippe ins Ausland zu verschachern, appelliert die Niedersächsische Ministerin für Gesundheit und Soziales an ihre Landesbürger, sich doch noch ihre Impfdosis abzuholen. Derweil ist man im Ministerium in Niedersachsen bemüht, zwischen Appell der Ministerin und dem Umstand, im Falle der weiteren Impfverweigerung auf den Kosten für die Impfstoffbestellung sitzen zu bleiben erst gar keinen Zusammenhang aufkeimen zu lassen. (Zi)
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Apotheken: Beratungsaufwand für orale Krebsmedikamente wächst
In den öffentlichen Apotheken wächst der Beratungsaufwand für orale Krebsmedikamente. In den letzten vier Jahren ist die Anzahl der dort abgegebenen Krebsmedikamente, die z. B. als Tabletten oder Kapseln eingenommen werden, um etwa 10 Prozent gewachsen. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI) durch die Auswertung von Rezepten, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet wurden. Im Jahr 2011 erhielten GKV-Versicherte rund 1,57 Millionen Packungen, im Jahr 2014 waren es 1,74 Millionen Packungen. Vom DAPI nicht ausgewertet wurden orale Krebsmedikamente, die nicht in öffentlichen Apotheken (also z. B. in Krankenhausapotheken) oder an Privatversicherte abgegeben wurden. „Wenn Patienten ihre Krebsmedikamente eigenverantwortlich zu Hause einnehmen, ist die Beratung des Apothekers besonders wichtig“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. Bei der Einnahme eines der rund 1000 unterschiedlichen Präparate sind teilweise recht komplexe Einnahmevorschriften zu beachten. Generell sollten Tabletten und Kapseln, die Zytostatika enthalten, als Ganzes eingenommen und nicht gekaut oder zerteilt werden. Kiefer: „Patienten sollten umfassend über die Medikamente informiert sein, um den größtmöglichen Nutzen aus der Therapie zu ziehen.“ Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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vdek fordert Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge und zur Reform des Morbi-RSA
Die Frage der gerechten Verteilung der Gesundheitskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird nach Auffassung von Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), im Bundestagswahlkampf 2017 eine zentrale Rolle spielen. „Es ist auf Dauer nicht hinnehmbar, dass allein die Arbeitnehmer die steigenden Kosten im Gesundheitswesen über Zusatzbeitragssätze tragen müssten“, sagte Klemens. Und auch die Zahl der Arbeitgeber wachse, die erkennen, dass sie ihren Beschäftigten diese Belastungen nicht weiter zumuten können. Die Diskussion über die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung müsse wieder aufgegriffen werden, so Klemens. Trotz stabiler Zusatzbeitragssätze bei den Ersatzkassen in diesem Jahr erwartet Klemens erhebliche Kostensteigerung durch die teure Reformgesetzgebung im Gesundheitswesen. „Durch die Reformgesetze muss die GKV in den nächsten Jahren jährlich rund 4,6 Milliarden Euro schultern, zuzüglich der allgemeinen Preis-, Struktur- und Mengenentwicklung in der Versorgung.“ Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz werde bis 2020 auf 1,8 Prozent steigen. Klemens forderte weitere kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge, wie die erneute Abschmelzung der Finanzreserve im Gesundheitsfonds um einmalig 1,5 Milliarden Euro in 2018 und die Kompensation der Ausgaben für Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ALG-II-Empfänger). Denn die Beiträge, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Krankenkassen für Langzeitarbeitslose entrichteten, reichten seit Jahren nicht annährend aus, um die Ausgaben zu decken. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, forderte erneut rasche Reformen beim Morbi-RSA. Die Wettbewerbsverzerrungen durch Fehlstellungen im Morbi-RSA seien für die betroffenen Krankenkassen und deren Versicherte nicht länger hinnehmbar, so Elsner. Im Jahr 2015 betrug die Unterdeckung bei den Ersatzkassen minus 644 Millionen Euro, während andere Kassenarten eine Überdeckung von über einer Milliarde Euro aufweisen konnten. „Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Sondergutachten bis zum 30.9.2017 in Auftrag gegeben hat. Das zeigt, dass das Problem in der Politik angekommen ist.“ Die nächste Bundesregierung müsse nun aber Farbe bekennen und in der nächsten Legislaturperiode Reformen in die Wege leiten, um die unfairen Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Verbot von Versandhandel und Zytostatika-Ausschreibungen nicht akzeptabel Dringenden Änderungsbedarf in der laufenden Gesetzgebung sieht Elsner noch bei den Themen Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und dem Ausschreibungsverbot von ambulanten Chemotherapien (individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen). Den Versandhandel komplett zu verbieten, gehe an der Versorgungsrealität vorbei. Zwar sei das Volumen des Versandhandels sehr gering; es beträgt weniger als ein Prozent des Gesamtumsatzes der Apotheken mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln (etwa 167 Millionen Euro im Jahr). „Aber für die Versicherten kann die Online-Apotheke eine gute Versorgungsalternative sein“, so Elsner. Der vdek schlägt deshalb ein Modell vor, das mit dem Europarecht konform geht, aber auch wirtschaftliche Anreize für Patienten und Krankenkassen berücksichtigt. Demnach sollten künftig die Krankenkassen in Verträgen mit den Versandapotheken Verträge über Preisnachlässe vereinbaren können. Die Einsparungen durch Boni oder Rabatte können dann den Beitragszahlern insgesamt und den Patienten zugutekommen. Auch das geplante Verbot von Ausschreibungsverträgen der Krankenkassen mit einzelnen Apotheken über individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen im Rahmen der ambulanten Chemotherapie kritisierte Elsner deutlich. Zahlreiche Krankenkassen hätten sehr gute Erfahrungen mit den Ausschreibungsverträgen gemacht und auch das Bundessozialgericht habe die Verträge grundsätzlich bestätigt. „Hier wird eine Chance vertan, eine qualitativ bessere Versorgung für die Versicherten zu erreichen, mehr Transparenz in einen undurchsichtigen Markt zu bringen und Wirtschaftlichkeitsreserven in Höhe von 600 bis 700 Millionen Euro jährlich zu heben.“ Pressemitteilung des vdek
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ISC Münster auf Erfolgskurs – Generalversammlung beschließt Zukunftskonzept 2018
Die Generalversammlung der ISC Münster eG beschließt auf ihrer Sitzung in Herford – beim Gesellschafter BKK HMR – die strategische Ausrichtung des IT-Dienstleisters für die GKV-Branche bis 2018. „Wir haben heute wegweisende Beschlüsse gefasst – und zwar durchweg einstimmig”, erklärt Achim Segler, Vorstand des ISC Münster. Besonderen Anklang bei den Gesellschaftern fand das Zukunftskonzept 2018, welches das ISC Münster in den kommenden Jahren weiter auf Erfolgskurs halten soll. Aufgrund der stetig wachsenden Anforderungen an Krankenkassen in den Bereichen Digitalisierung, innovatives Datenmanagement, Informations- und Datensicherheit sowie des steigenden Kostendrucks beim Umgang mit Versichertengeldern, wird das ISC Münster seinen Kunden in den kommen-den Jahren neue Produkte und Softwaredienstleistungen an-bieten. „Die IKK Südwest begleitet uns als Kunde seit der ersten Stunde”, erläutert Segler, „umso mehr freut es uns, dass mit der erfolgreichen Umstellung der Kasse nun alle Kunden des ISC Münster produktiv unter iskv_21c arbeiten und wir uns im Sinne unseres Zukunftskonzepts 2018 neuen Themen und Herausforderungen stellen können.” Neben der Feststellung des Jahresabschlusses stimmten die Gesellschafter auch einstimmig für die Entlastung des Vorstands. „Der weiteren konstruktiven und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern der BKK und der IKK sehen wir mit Freude entgegen”, bestätigt Gerhard Kroll, Bevollmächtigter der Generalversammlung des ISC Münster. Pressemitteilung des ISC Münster
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