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Verordnung vom Hilfsmittel: Der Anwenderbedarf zählt!

Aus meiner Erfahrung muss bei der Verordnung eines Hilfsmittels immer die/der Hilfsmittelanwender_in in den Blick genommen werden. Also die Person, welche das Hilfsmittel bedient. Dies kann neben dem Patienten die Angehörigen oder die Pflegekräfte sein Die Notwendigkeit eines Hilfsmittel richtet sich somit nach der Indikation, warum wird es benötigt, nach den Fähigkeiten des erkrankten / behinderten Menschen wie auch der/dem Anwender_in: Kann der Betroffene oder die/der Anwender_in das Hilf

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