(HANNOVER) Da hat die Caritas aber noch mal die Kurve gekriegt: die wegen einer Teewurst gefeuerte Pflegerin darf nun doch im Unternehmen bleiben. (Zi)
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Versorgungsstärkungsgesetz: Wichtige Hürden beseitigt – Ausbau der Selektivverträge wird im Südwesten konsequent fortgesetzt
Mit dem heute im Bundestag verabschiedeten Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gibt der Gesetzgeber trotz der Streichung des § 73c SGB V auch ein Zeichen dafür ab, dass er in der ambulanten Arztversorgung weiterhin zu den Direktverträgen zwischen Krankenkassen und der Arztseite (sogenannte Selektivverträgen) steht. Baden-Württemberg ist in diesem Feld mit den Hausarzt- und Facharztverträgen von AOK, Bosch BKK und Arztverbänden (MEDI und Hausärzteverband) bundesweit seit Jahren führend. Das Gesetz werten die Südwest-Partner jetzt als sichere, belastbare Basis für die weitere Ausweitung solcher Verträge. „Wir hatten zwar an den Gesetzgeber weitere, berechtigte Wünsche, können aber jetzt feststellen, dass im Gesetz die zwingend notwendigen Änderungen im Vergleich zu den Entwurfsfassungen enthalten sind. Die AOK Baden-Württemberg geht mit den Arztpartnern im Land den erfolgreichen Weg konsequent weiter und wird die Direktverträge auf weitere Bereiche ausdehnen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Donnerstag (11.06.2015) in Stuttgart. Positiv sehen die Partner im Südwesten auch die weiterhin verantwortliche Rolle der Krankenkassen bei solchen Selektivverträgen. Laut Hermann verbleibt der sogenannte Sicherstellungsauftrag bei den Kassen. Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, bekräftigt: „Die in Baden-Württemberg erfolgreich praktizierte ambulante Selektivversorgung beweist, dass eine Alternative zur KV-Versorgung dauerhaft möglich und von allen Beteiligten erwünscht ist.“ Eine weitere Regelung des Gesetzes betrifft die notwendige Bereinigung der Gesamtvergütung für Selektivverträge. Diese war in der Vergangenheit ein fortwährendes Ärgernis, weil das komplexe Verfahren unpraktikabel oder anfällig für Missbrauch war. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers soll jetzt ausgeschlossen sein, dass Ärzte, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, bei der Honorarbereinigung benachteiligt werden. Das sei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so die Vertragspartner. Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, fordert jetzt konsequentes Handeln: „Bei der Umsetzung des Gesetzes durch den Bewertungsausschuss und die Kassenärztlichen Vereinigungen muss sichergestellt werden, dass kein Arzt oder Psychotherapeut, der an einem Selektivvertrag teilnimmt, durch die Bereinigung finanziell benachteiligt wird.“ Aktuell nehmen rund 1,4 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch-BKK am Hausarztvertrag und mehr als 400.000 Versicherte beider Kassen am Facharztprogramm teil. Im zweiten Halbjahr soll mit dem Urologie-Vertrag bereits der fünfte Facharztvertrag starten. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Vor der Technologie kommt das Denken: AOK Baden-Württemberg will Privatwirtschaft in der Telemedizin überholen
„Unser Gesundheitssystem ist nicht krank, es ist müde“, sagt Dr. Christopher Hermann, „es benötigt dringend eine Therapie.“ Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg macht im aktuellen Unternehmensbericht der mit fast 4,3 Millionen Versicherten größten Krankenkasse im Südwesten gleich mehrere Bereiche aus, in denen er dem deutschen Gesundheitswesen gerne eine „Hallo-Wach-Spritze“ verabreichen würde. Neben der ambulanten Versorgung und Teilen des Kliniksektors hat der AOK-Chef vor allem die Digitalisierung im Visier. „Es gibt Krankenkassen, die werfen irgendeine App auf den Markt und denken, sie sind damit schon mitten in der Digitalisierung angekommen. Vor der Technologie kommt aber das Denken: Was wird wirklich gebraucht, mit welchem Nutzen und in welcher Zeit?“ Abhängigkeiten in alle erdenklichen Richtungen sind ein Charakteristikum eines jeden Digitalisierungsprojekts. Hermann verweist auf ein Beispiel, in dem die AOK Baden-Württemberg gerade diese strukturbedingte Vorgabe in eine Chance verwandelt hat. „Wir haben gemeinsam mit der Universität Tübingen und dem Hausärzteverband Baden-Württemberg das Projekt TeleDerm gestartet. Es verbindet die hausärztliche Versorgung mit einem telemedizinischen Ansatz. Damit bringen wir die Expertise von Dermatologen dorthin, wo keine entsprechende fachärztliche Kompetenz zur Verfügung steht.“ TeleDerm erprobt die AOK in den Landkreisen Calw, Rottweil, Zollernalb und Böblingen. In den Praxen der teilnehmenden Hausärzte können Patientinnen und Patienten mit Hautproblemen erkrankte Hautpartien von ihrem Hausarzt abfotografieren lassen und gemeinsam mit ihm einen Fragebogen ausfüllen. Foto und Fragebogen stellt der Hausarzt dann über eine geschützte Online-Plattform einem Dermatologen zur Verfügung. Innerhalb von zwei Tagen kann der Hausarzt dessen Fachdiagnose an die Patienten weitergeben. „Dieses Projekt passt zu unserer Langzeitstrategie, in der der Hausärzte die zentrale Rolle in der Versorgung einnehmen. In strukturschwächeren Regionen kann Telemedizin einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu ärztlicher Versorgung erschließen“, betont Hermann. Es sei nun aber an der Politik, nach der Bundestagswahl einen Handlungsrahmen vorzugeben, der digitale Initiativen wie TeleDerm schneller voranbringt. „Wir müssen Ergebnisse vorweisen können, bevor private Großkonzerne den Markt der Telemedizin endgültig untereinander aufteilen“, so Hermann weiter. Wie der Unternehmensbericht zeigt, hat die AOK Baden-Württemberg im Jahr 2016 mit einem Haushaltsvolumen von 15,2 Milliarden Euro einen Jahresüberschuss von 191 Millionen Euro erwirtschaftet. „Wer denkt, dass wir deswegen im Geld schwimmen, ist aber auf dem Holzweg“, erklärt der AOK-Chef: „191 Millionen Euro ist eine Summe, die wir in vier Arbeitstagen für Versichertenleistungen ausgeben.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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SAPV in Nordrhein: Krankenkassen wollen Vertrag mit KV Nordrhein beenden
Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Nordrhein steht vor einem Umbruch. Wie die Verbände der Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein jetzt mitteilten, wollen sie die Verträge zur SAPV in Kürze über ein sogenanntes „Open-House-Verfahren“ ausschreiben und künftig eigene Verträge inklusive entsprechender Vergütungsvereinbarungen direkt mit Palliativ-Care-Teams (PCT) im Rheinland abschließen. Den seit 2007 bestehenden, zusammen mit der KV Nordrhein erarbeiteten SAPV-Rahmenvertrag wollen die Kostenträger nicht fortsetzen. Dieser Entscheidung vorausgegangen waren intensive Gespräche zwischen der KV Nordrhein und den Kostenträgern über die zukünftige Gestaltung der SAPV im Rheinland. Nach dem Angebot der Kassen sollte die KV Nordrhein zwar weiterhin an den SAPV-Verträgen beteiligt sein, allerdings mit rein administrativen Aufgaben wie der Qualitätssicherung und Statistikpflege. „Diese Pläne können und wollen wir nicht akzeptieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Wir wären kein vollwertiger Vertragspartner mehr und könnten den Vertrag weder in Vergütungsfragen noch bei der Durchführung und Abrechnung der SAPV-Leistungen aktiv gestalten. Aus einer solchen Position heraus können wir die Interessen unserer Mitglieder nicht adäquat vertreten.“ Über Fragen der Vertragsgestaltung hinaus hat die KV Nordrhein auch erhebliche Bedenken gegenüber dem „Open-House-Verfahren“, da bei diesem Verfahren alle Anbieter in einer Region für die SAPV zugelassen werden, die das Vertragsangebot der Kassen akzeptieren und die Voraussetzungen erfüllen. Dies könnte zur Folge haben, dass in Regionen mit mehreren Anbietern ein „Kampf“ um die palliativ zu betreuenden Patienten entbrennt. „Aktuell hat sich jeweils ein Palliative Care Team in einer Region verpflichtet, die SAPV-Patienten zu versorgen. Sind mehrere PCTs in einer Region tätig, stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Verpflichtung zur Versorgung des Patienten?“, so Bergmann. Zum Hintergrund: Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte am 15. Juni 2016 den Beschluss der Vergabekammer aus 2015 bestätigt, dass Verträge zur SAPV auszuschreiben sind. Die nordrheinischen Kassen sehen im „Open-House-Verfahren“ eine Alternative zum Wettbewerbs- und Vergaberecht. Die KV Nordrhein ist dagegen der Ansicht, dass weiterhin ein Abschluss von SAPV-Verträgen nach § 132d SGB V möglich ist und hatte im Rahmen der zurückliegenden Gespräche alternativ auch auf neue Palliativverträge auf der Basis von § 140a SGB V hingewiesen. Hierbei böte sich die Chance, beide Versorgungsebenen – die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) und die SAPV – einzubeziehen. Bergmann: „Die Versorgung könnte patientenorientierter gestaltet werden, indem konkrete Vorgaben zur Abgrenzung und Überleitung formuliert werden. Gleichzeitig wäre es möglich, die Inhalte der Versorgung klarer auf Schweregrade hin zu definieren und entsprechend zu differenzieren.“ Im neuen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vorgesehen, die Anwendung des Wettbewerbs- beziehungsweise Vergaberechts auf die SAPV in Kürze erneut zu prüfen. Dies wollten die nordrheinischen Krankenkassen/-verbände offensichtlich nicht mehr abwarten. Pressemitteilung der KV Nordrhein
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