Meine privat versicherte Patientin ist von mir nach vom Labor diagnostiziertem Papabstrich Gruppe III d über die erforderliche Abstrichkontrolle in 3 Mon informiert worden. Nach 3,5 Monaten wurde ihr ein Erinnerungsschreiben geschickt, da sie sich nicht gemeldet hatte. Weitere 4 Wochen später erneute Erinnung per Post und schließlich abschließend ein Einschreiben.
Keine Reaktion von der Patientin.
Die in Rechnung gestellten Portokosten will die Patientin nicht tragen.
Ist einem Kollegen/einer Kollegin die Rechtslage bekannt?
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Online-Hilfe gegen Pillensucht
In Deutschland sind rund 1,5 Millionen Menschen abhängig von Medikamenten. Die größte Suchtgefahr geht von Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmitteln aus. „Einige Medikamente können schnell abhängig machen, bei manchen geschieht dies binnen drei bis vier Wochen“, erklärt Andrea Jakob-Pannier, Psychologin bei der BARMER GEK. Wie Ärzte, Patienten und Angehörige problematischen Medikamentenkonsum erkennen und frühzeitig gegensteuern können, darüber informieren jetzt die BARMER GEK und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. mit einem gemeinsam entwickelten Online-Angebot. Hinweise des Arztes oder Apothekers beachten Damit es nicht zu einer Abhängigkeit kommt, erklärt das neue Online-Angebot, welche Warnzeichen auf einen riskanten Medikamentenkonsum hindeuten. So werde mit der Zeit häufig die Dosis erhöht, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Versuchten die Patientinnen und Patienten die Mittel hingegen schlagartig abzusetzen, litten sie unter Entzugserscheinungen. Das sei ein Teufelskreis in die Abhängigkeit. Es stehe aber außer Frage, dass viele Medikamente sinnvoll und notwendig seien. Allerdings sollte eine sorgfältige Diagnose vorausgehen. „Medikamente sollten exakt nach den Hinweisen des Arztes oder Apothekers eingenommen werden”, so Jakob-Pannier. Portal liefert Adressen von Anlaufstellen Das Portal informiert übersichtlich über Hintergründe, Risiken, Vorbeugung und Behandlung einer Medikamentenabhängigkeit. „Wenn Patienten mit einem Medikament nicht klarkommen, sind der verordnende Arzt, der Hausarzt oder ein niedergelassener Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie erste Ansprechpartner“, rät Jakob-Pannier. Das Onlineportal bietet zusätzlich Adressen von Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen und Selbsthilfegruppen. Es enthält außerdem vielfältiges Infomaterial für verschiedene Zielgruppen, zum Beispiel für Interessierte und Betroffene oder für Behandler und Fachleute sowie für Medienschaffende. Pressemitteilung der BARMER GEK
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Das ISC Münster hat mit der BKK BPW Bergische Achsen KG eine weitere Betriebskrankenkasse als Kunden gewonnen. Die Vorstände beider Unternehmen unterzeichneten einen 4-Jahres-Vertrag.
Das ISC Münster hat mit der BKK BPW Bergische Achsen KG eine weitere Betriebskrankenkasse als Kunden gewonnen. Die Vorstände beider Unternehmen unterzeichneten einen 4-Jahres-Vertrag. Der eigentliche Umstieg und Produktivstart erfolgte bereits am 4. Dezember 2015. Seit dem 1. Januar ist die BKK BPW Bergische Achsen KG nun offiziell Kunde im Rechenzentrum des ISC Münster. Der münstersche IT-Dienstleister betreut den 21c-Betrieb der Kasse technisch und fachlich. „Ausschlaggebend für den Wechsel waren die persönliche Betreuung sowie das zeitnahe und lösungsorientierte Eingehen auf unsere Anforderungen durch alle Ansprechpartner im ISC Münster“, betont Dietmar Krieg, Vorstand der BKK BPW Bergische Achsen KG. Im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung fanden gegenseitige Besuche und persönliche Gespräche auf Vorstands- wie auf Fachebene statt, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kasse und Rechenzentrum von Beginn an sicherzustellen. „Wir freuen uns sehr, das Vertrauen der BKK BPW gewonnen zu haben und sie als weitere Betriebskrankenkasse zu unserem wachsenden Kundenkreis zählen zu dürfen“, freut sich Achim Segler, Vorstand des ISC Münster. „Mit der Unterzeichnung des 4-Jahres-Vertrages sehen wir einer positiven und gewinnbringenden Zusammenarbeit entgegen.“ Auf die fachliche Kompetenz des ISC Münster konnte die BKK BPW schon vor offiziellem Vertragsbeginn zählen: So schulten die Fachberater des ISC Münster die BKK-Mitarbeiter bereits im Bereich Finanzen. Auch seine technische Kompetenz bewies der IT-Dienstleister: „Alle Vorbereitungen für die Übernahme sowie der Aufbau der Infrastruktur verliefen nach Plan. Der erste Testdatenabzug fiel sogar so gut aus, dass eine weitere Migration gar nicht notwendig gewesen ist“, bestätigt Bernhard Fahr, Leiter Technik im ISC Münster. Pressemitteilung des ISC Münster
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Spitzenorganisationen der Sozialversicherung besorgt über Normung von Gesundheitsdienstleistungen
Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung sind besorgt über Bestrebungen auf europäischer Ebene, Gesundheitsdienstleistungen zu normen. Medizinische Behandlungsleistungen, Leistungen in der Pflege und Rehabilitation müssten dann unter Umständen nach einem europäischen Standard erbracht werden. Daher appellieren die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der GKV-Spitzenverband an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, eine Initiative der polnischen Regierung gegen die aktuellen Normungsaktivitäten auf europäischer Ebene zu unterstützen. Die polnische Initiative steht auf der Tagesordnung für die Sitzung des Rats der Minister für Beschäftigung, Sozialpolitik und Gesundheit am 17. Juni 2016. Eine Standardisierung von Gesundheitsdienstleistungen ist nach Meinung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung nicht geeignet, mehr Patientensicherheit und Zugang zu einer hochwertigen Versorgung zu erreichen. Sie könnte sogar das Gegenteil bewirken. Als Beispiel verweisen die Spitzenverbände der drei Sozialversicherungen auf die Qualitätssicherung in der Pflege oder bei der medizinischen Versorgung und Rehabilitation. In diesen Bereichen gibt es in Deutschland etablierte Verfahren der Selbstverwaltung, die auf die spezifischen Bedingungen der nationalen Versorgungssituation ausgerichtet sind. Durch eine europäische Normung könnten parallele oder gar konkurrierende Strukturen entstehen. Da sich die Gesundheits- und Sozialsysteme der EU-Mitgliedsstaaten erheblich unterscheiden, ist zu befürchten, dass eine gemeinsame Norm nur als Minimalkonsens erreicht werden kann. Es besteht die Gefahr, dass Qualitäts- und Sicherheitsniveaus abgesenkt würden. Leidtragende wären die Versicherten. Hinzu kommt, dass die europäischen Verträge den Gesundheits- und Sozialbereich ausdrücklich den Mitgliedsstaaten zuweisen. Normen beschreiben technische und qualitätsbezogene Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen. Sie haben Empfehlungscharakter. Ihre Anwendung kann jedoch verbindlich vorgeschrieben sein, wenn rechtliche Vorgaben oder Verträge das festlegen. Bislang beschränkt sich die Normung im Gesundheitswesen auf Medizinprodukte, die Produktsicherheit, persönliche Schutzausrüstungen und Kommunikationsprotokolle bei elektronischen Gesundheitsdienstleistungen (e-health). Seit 2012 hat die Europäische Kommission jedoch die Möglichkeit, auch die Normung von Dienstleistungen in Auftrag zu geben. Seit kurzem gibt es entsprechende Aktivitäten des Europäischen Normungsinstituts (CEN), das sich bereits mit konkreten Normungsinitiativen befasst. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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