Angeregt durch die “Positivliste” von @Sassal beschäftigt mich die Frage, ob es inzwischen verbindliche Empfehlungen/Erfahrungen bei der differenzierten Therapie mit atypischen Neuroleptika gibt. D.h.: Gibt es Substanzen, die auf ein bestimmtes Symptom besonders gut ansprechen? Bisher hatte ich den Eindruck, dass sich die Wahl der Substanz einerseits am Nebenwirkungsprofil, andererseits am Geschmack der jeweiligen Klinik orientiert.
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Gute Vorsätze für´s neue Jahr: Das Healthcare-Netzwerk bleibt anders…
Ein frohes und gesundes neues Jahr! Mit dem neuen Jahr hat sich auch das Healthcare-Netzwerk verändert. Getreut dem Motto „Alles bleibt anders“ präsentiert sich der bekannte Blog nun in neuem Gewand – aber unter alter Führung. Weiterhin erhalten Sie hier aktuelle Informationen aus dem deutschen Gesundheitswesen. Wir freuen uns auf die vor uns liegenden Aufgaben! Ihre Readktion Healthcare-Netzwerk.de
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Das Hamburger Heimgesetz: Arbeitsbeschaffung für ehemaliges LBK-Pflegepersonal
(HAMBURG) Seit dem 1. Januar 2010 ist auch in Hamburg ein neues Heimgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht Kontrollen wie kein anderes Heimgesetz vor. Insbesondere die Überprüfung der ambulanten Pflegedienste durch die Heimaufsicht ist bundesweit einmalig. Der Beobachter mag sich fragen: Wo nimmt die Stadt das ganze Personal her, wo doch die Haushaltslage immer […]
Zentrale Prüfstelle Prävention garantiert Qualität in der Prävention – Über 1,3 Millionen Zugriffe auf Präventionskursdatenbank pro Monat
Die Zentrale Prüfstelle Prävention setzt zunehmend Maßstäbe für Qualität. Bereits nahezu 130.000 Präventionskurse hat die Einrichtung seit ihrer Gründung am 1. Januar 2014 auf Qualität geprüft. Rund 1.700 Kurse und Anbieter zeichnet die Prüfstelle monatlich mit dem Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“ aus – Tendenz steigend. Damit hat das Siegel Qualitätsstandards gesetzt. Für rund 60 Millionen GKV-Versicherte wächst unterdessen kontinuierlich die Auswahl an Kursen in der Präventionskursdatenbank, die die hohen Qualitätsanforderungen der beteiligten gesetzlichen Krankenkassen und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen – vom Rückentraining über Ernährungskurse bis zur Tabakentwöhnung. Vor allem im Bereich der fernöstlichen Entspannungsmethoden (Yoga, Tai Chi und Qigong) nahm das Angebot zuletzt deutlich zu. „Die Zentrale Prüfstelle Prävention garantiert den Qualitätsstandard für unsere Versicherten und macht ihn transparent, auch immer mehr Kursleiter erkennen die Vorteile des neuen Prüfverfahrens: Mit nur einem unbürokratischen Antrag können sie die Zulassung ihres Präventionskurses für alle beteiligten Krankenkassen erhalten. Damit erreichen die Anbieter bis zu 88 Prozent aller GKV-Versicherten direkt“, erklärte im Namen der Kooperationsgemeinschaft Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des federführenden Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die Zertifizierung dauert maximal zehn Tage und ist für die Anbieter kostenlos. „Wir arbeiten laufend daran, das ohnehin einfache Antragsverfahren nutzerfreundlich weiterzuentwickeln“, so Elsner weiter. Erst im April 2015 hatte die Prüfstelle die Zertifizierung von standardisierten Kurskonzepten ermöglicht. Anbieter können sich seitdem für ein bereits zugelassenes Konzept zertifizieren lassen, was den einzelnen Prüfantrag deutlich einfacher macht. Großer Gewinner sind letztlich die Versicherten der beteiligten Krankenkassen: Bis zu zwei Kurse werden jährlich von den Kassen pro Versicherten bezuschusst. In der Regel tragen die Krankenkassen 80 Prozent der Kosten, manche auch bis zu 100 Prozent. Über die Internetseiten ihrer Krankenkasse können sich die Versicherten unkompliziert über die zertifizierten Präventionsangebote in ihrer Nähe informieren. Die zahlreichen Angebote umfassen die Bereiche „Bewegung“, „Ernährung“, „Stressreduktion/Entspannung“ und „Suchtmittelkonsum“. Unter www.zentrale-pruefstelle-praevention.de können Anbieter ihre Präventionskurse zertifizieren lassen. Versicherte finden schnell und einfach über die Internetseiten ihrer Krankenkasse die Präventionskurse in ihrer Nähe. Gemeinsame Presseerklärung der Träger der Zentralen Prüfstelle Prävention Hintergrund: Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine Gemeinschaftseinrichtung von gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Die Einrichtung prüft in deren Auftrag Präventionskurse nach Vorgaben des „Leitfadens Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes. Finanziert und verantwortet wird die Prüfstelle von Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk), vertreten durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), den Betriebskrankenkassen, überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, der AOK Bayern, der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK Nordost, der AOK NordWest, der AOK Niedersachen, der AOK Sachsen-Anhalt, der AOK-Hessen, der IKK classic, der IKK Südwest, der IKK Brandenburg und Berlin, der BIG direkt gesund, der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
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