(KIEL) Neuer Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit in Schleswig-Holstein ist Dr. Heiner Garg (FDP), der zudem den Ministerpräsidenten vertritt. Garg hat Wirtschaftswissenschaften studiert und sitzt seit 2000 für die Freidemokraten im Schleswig-Holsteiner Landtag. Er folgt auf den CDU-Politiker Christian von Bötticher, der seinerseits nur kurz die Leitung des Ministeriums innehatte – Bötticher übernahm im Juli zusätzlich zu seiner Aufgabe als Ressortleiter Landwirtschaft und Umwelt das Sozialministerium von Gitta Trauernicht (SPD), die nach dem Bruch der Koalition in Kiel kurzfristig ihren Posten räumen musste. Bötticher spielt in der neuen Regierungsmannschaft von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen keine Rolle mehr. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht unter anderem vor, die Attraktivität der Pflegeberufe im nördlichsten Bundesland Deutschlands zu steigern, unter anderem durch neue Ausbildungsstrukturen. (Zi)
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Evaluation der Pflegetransparenzvereinbarungen – Expertenworkshop der Vertragspartner nach § 113 SGB XI am 22. Februar 2010
(BERLIN) Wesentliche Grundlage der Veranstaltung war eine zuvor nicht bekannte Auswertung des MDS einschließlich einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung des Transparenzverfahrens. Kern der Verbesserungsvorschläge des MDS war die Definition von Risikokriterien (die der MDS auch gleich vorgenommen hat). Grundlage der Definition ist die fachliche Einschätzung der SEG 2 (AG des MDK, die die Evaluation […]
IKK classic: Beitragssatz bleibt stabil – Vorstand Frank Hippler für weitere Amtszeit bestätigt
Die IKK classic wird mit stabilem Beitragssatz ins Jahr 2017 gehen. Das hat der Verwaltungsrat der Kasse bei seiner heutigen Sitzung in Dresden beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurde, das Mandat des Vorstands zu verlängern: Frank Hippler wird im Anschluss an seine aktuelle Amtsperiode, die am 31. Juli 2017 endet, für eine weitere Amtszeit an der Spitze der größten handwerklichen Krankenkasse stehen. Zum 1. August 2017 soll der Vorstand unter seinem Vorsitz um ein weiteres Mitglied ergänzt werden. Mit Ausgaben von rund 10,075 Milliarden Euro und Einnahmen von rund 10,070 Milliarden Euro erzielte die IKK classic im Jahr 2016 ein annähernd ausgeglichenes Finanzergebnis. Der Zusatzbeitragssatz von aktuell 1,4 Prozent bleibt über den Jahreswechsel hinaus konstant. Für 2017 geht die Kasse von Ausgaben in Höhe von rund 10,357 Milliarden Euro aus. „Nach einem spürbaren Ausgabenüberschuss im Jahr 2015 standen die vergangenen 12 Monate im Zeichen der Konsolidierung. Das ausgeglichene Jahresergebnis 2016 liegt über den Erwartungen und zeigt, dass wir mit unserem Einnahmen- und Kostenmanagement auf dem richtigen Weg sind“, so Frank Hippler. Deutlich ausbauen wird die IKK classic im kommenden Jahr die Leistungen im Bereich des Betrieblichen Gesundheits-managements (BGM). Dazu gehört eine Aufstockung der Bonuszahlungen für Arbeitgeber, die sich erfolgreich im BGM engagieren. Sie erhalten künftig einen Bonus in Höhe von 500 Euro, für bei der Kasse versicherte Arbeitnehmer beträgt der Bonus in diesem Fall künftig 100 Euro. Pressemitteilung der IKK classic
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Studie zeigt für Deutschland: Gute Versorgung mit Medikamenten, gute Bedingungen für Pharmaunternehmen
Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hat Prof. Dr. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sowie in 15 anderen europäischen Gesundheitssystemen einem systematischen Vergleich unterzogen. Es sollte untersucht werden, welche Mechanismen und regulatorischen Maßnahmen die Arzneimittelversorgung im Vergleich zu Deutschland prägen. In seiner Studie kommt Prof. Busse zu folgendem Fazit: „Nirgendwo sonst stehen neue Arzneimittel so schnell und umfassend für die Behandlung von Krankheiten öffentlich erstattet zur Verfügung wie in Deutschland. Bezahlt wird dies mit im europäischen Vergleich hohen Arzneimittelausgaben, wozu aber auch das weiterhin überdurchschnittliche Preisniveau in Deutschland beiträgt.“ Es profitierten aber nicht immer alle Behandelten von einem neuen Arzneimittel, sondern oftmals nur bestimmte Patientengruppen. Daher werde, so Busse, in den meisten europäischen Ländern auf Basis von Nutzenbewertungen der Einsatz von neuen Arzneimitteln auf die Patientengruppen beschränkt, bei denen die Medikamente wirklich einen Zusatznutzen aufweisen. In Deutschland hingegen bestehe für praktisch alle verschreibungspflichtigen Präparate eine umfassende Erstattungsfähigkeit. „Um das Preis-Leistungs-Verhältnis bei neuen Medikamenten zu verbessern, sollte auch in Deutschland eine gezieltere Nutzungssteuerung bei neuen Arzneimitteln erwogen werden“, so Prof. Busse weiter. Da die Nutzenbewertung bereits auf der Ebene von Subgruppen stattfände, lägen die hierfür notwendigen Informationen hierfür auch bereits regelmäßig vor. Die Studie von Prof. Busse zeigt, dass das deutsche Preisniveau für Arzneimittel im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld liegt. Sie vergleicht hierzu die tatsächlichen Preise nach den in den jeweiligen Ländern stattfindenden Rabatt- und Erstattungsbetragsverhandlungen. Andere Studien legen öffentlich zugängliche Listenpreise zugrunde, lassen jedoch gesetzliche Abschläge sowie die differenzierten indikationsabhängigen Erstattungsregeln in anderen Ländern außer Acht und kommen so zu der Aussage, das Preisniveau für neue Arzneimittel mit Zusatznutzen in Deutschland liege unterhalb des europäischen Durchschnitts. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Wer Listenpreise für kleinste Patientengruppen im Ausland vor Preisverhandlungen mit den tatsächlichen Erstattungspreisen in Deutschland nach den Verhandlungen vergleicht, setzt Äpfel mit Birnen gleich und ist zumindest an echter Transparenz nicht interessiert. Hinzu kommt, dass die Erstattungspflicht in Deutschland nicht auf bestimmte Gruppen beschränkt ist, sondern derzeit auch für diejenigen gilt, für die das neue Medikament gar keinen Zusatznutzen hat.“ Die Studie zeigt, dass Deutschland aufgrund der im internationalen Vergleich als großzügig zu bezeichnenden Rahmenbedingungen im Bereich der Arzneimittelvergütung weiterhin ein interessanter Pharmastandort ist. Innovationen sind direkt nach der amtlichen Zulassung für alle GKV-Patienten verfügbar und damit auch unmittelbar eine Einnahmequelle für den Hersteller – und das auf einem überdurchschnittlichen Preisniveau. „Es kommt noch hinzu“, so v. Stackelberg, „dass GKV-Versicherte wesentlich geringer mit Zuzahlungen belastet sind, als Versicherte in anderen Ländern. Diese geringe finanzielle Belastung unserer Versicherten ist ein weiteres, schützenswertes Plus für die Patientinnen und Patienten und den Pharmastandort Deutschland.“ Reformbedarf beim AMNOG Die Studie verdeutlicht eine weitere deutsche Besonderheit: In den meisten anderen europäischen Ländern wird der Preis unmittelbar mit der Erstattungsfähigkeit festgesetzt oder vereinbart. Nur in Deutschland können die Hersteller in den ersten zwölf Monaten nach der Zulassung eines neuen, innovativen Arzneimittels jeden beliebigen Preis verlangen, der dann durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden muss. „Mit der frühen Nutzenbewertung und den Preisverhandlungen für neue Medikamente sind wir gegenüber dem früher herrschenden absoluten Preisdiktat der Industrie einen wesentlichen Schritt weiter gekommen. Der eingeschlagene Weg ist richtig und sollte fortgesetzt werden. Schließlich ist es nicht einzusehen, dass die Beitragszahler ein Jahr lang jeden beliebigen Preis finanzieren müssen, den sich ein Pharmaunternehmen ausdenkt. Deshalb fordern wir, dass die am Zusatznutzen orientierten Erstattungsbeträge in Zukunft rückwirkend gelten müssen“, so v. Stackelberg. „Das ist auch zumutbar und planbar: Die Hersteller kennen ihre Produkte und können sehr genau einschätzen, wie hoch der Therapiegewinn gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie tatsächlich ist.“ Aufgrund der mehrjährigen Erfahrungen mit den AMNOG-Mechanismen könnten sie dann ihre Preise realistisch kalkulieren und würden nicht darauf setzen, im ersten Jahr nach der Zulassung unabhängig vom Zusatznutzen für die Patienten möglichst viel Gewinn abschöpfen zu wollen. V. Stackelberg weiter: „Mit einem rückwirkenden Erstattungsbetrag gäbe es weiterhin Spitzenpreise für Spitzenprodukte, aber keine Mondpreise mehr für Medikamente ohne Zusatznutzen.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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