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vdek: Qualitätsgefälle im Krankenhausbereich dringend angehen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat Bund und Länder aufgerufen, bei der geplanten Krankenhausstrukturreform Qualitätsdefizite in der stationären Versorgung anzugehen. „Obwohl Deutschland bei den Gesundheitskosten weltweit einen Spitzenplatz belegt, schneiden wir bei der Qualität im Krankenhausbereich nur mittelmäßig ab. Die Politik ist dringend aufgefordert, hier durch gesetzliche Maßnahmen entgegenzuwirken“, sagte Ulrike Elsner, die Vorstandsvorsitzende des vdek, auf dem 8. Nationalen Qualitätskongress Gesundheit. Zwar habe Deutschland ein weltweit anerkanntes und hoch entwickeltes Gesundheitssystem, doch gebe es vor allem bei der Krankenhausversorgung ein drastisches Gefälle. „Von Weltklasse bis bedenklich ist alles dabei“, so Elsner. Laut Qualitätsauswertung 2013 des AQUA-Institutes muss in manchen Kliniken ein Großteil der Patienten nach einem Sturz mehr als 48 Stunden auf eine Hüft-Operation warten. Gute Krankenhäuser operieren dem Institut zufolge alle Patienten binnen dieser Frist. Das Zeitfenster von 48 Stunden gilt insbesondere bei betagten Patienten als kritisch. Müssen sie länger auf den Eingriff warten, steigt die Sterblichkeit deutlich an. Ein starkes Qualitätsgefälle gab es laut AQUA-Institut etwa auch bei Eingriffen an den Eierstöcken mit gutartigen Veränderungen: Gelang es guten Kliniken so gut wie immer, das Organ zu erhalten, wird es in anderen Einrichtungen in mehr als einem Drittel der Fälle entfernt. „Hinter solchen Zahlen verbergen sich Schicksale von Patienten und ihren Angehörigen“, sagte Elsner. „Zugleich bedeuten sie in vielen Fällen hohe finanzielle Belastungen der Solidargemeinschaft, etwa durch Folgebehandlungen und Wiedereinweisungen.“ Mit Blick auf die Arbeit der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform erklärte Elsner, es gelte, endlich die richtigen Konsequenzen aus solchen Befunden zu ziehen: „Erbringen Stationen oder Krankenhäuser dauerhaft schlechte Qualität, müssen die mangelhaften Leistungen aus der Versorgung ausgeschlossen werden“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Es reiche nicht, wie vom Gesetzgeber geplant, Krankenhäuser, die mangelhafte Leistung erbringen, mit Abschlägen bei der Vergütung zu bedenken. Im schlimmsten Fall verstärke dies noch den Abwärtstrend. Stattdessen müssten Qualitätsergebnisse in der Krankenhausplanung der Länder sowie den Entgeltverhandlungen zwischen Krankenhaus und Krankenkassen aufgegriffen werden. „Neben guter Erreichbarkeit muss hohe Qualität bei der Planung im Vordergrund stehen“, so Elsner. Der 8. Nationale Qualitätskongress Gesundheit findet vom 27. bis 28.11.2014 in Berlin statt. Die Fachveranstaltung, an der 130 Referenten zu Themen wie Krankenhaushygiene, Patientensicherheit und Qualitätsmessung berichten, widmet sich in diesem Jahr unter anderem dem neuen Qualitäts-Institut, dem Thema Zu- und Abschläge nach Qualität und der Krankenhausplanung unter Qualitätsgesichtspunkten. An dem Kongress nehmen unter anderem Vertreter aus Gesundheitspolitik, Kranken- und Pflegekassen, Leistungserbringern sowie medizinischen und pflegerischen Fachgesellschaften teil. Pressemitteilung des Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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Sprachlos: Jeder sechste pflegende Angehörige vermisst Gespräche mit anderen
Fehlender Austausch ist für Angehörige, die ein Familienmitglied pflegen, ein Problem. Bisher unveröffentlichte Zahlen aus der Pflegestudie der Techniker Krankenkasse (TK) zeigen: Jeder Sechste (17 Prozent) vermisst es, über die Pflege mit anderen sprechen zu können. Besonders stark betroffen sind offenbar Pflegende, die in einer Großstadt mit mehr als 500.000 Einwohnern leben: Hier klagt sogar jeder vierte pflegende Angehörige (27 Prozent) über fehlende Gespräche. Das Onlineportal www.pflegen-und-leben.de setzt bei diesem Problem an: Pflegende Angehörige können hier Hilfe bei seelischen Belastungen bekommen. Besonders geschulte Psychologen beraten in einem schriftlichen Austausch bei Sorgen und Problemen im Pflegealltag. Die Beratung ist anonym und für TK-Versicherte kostenlos. „Angehörige treibt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Mitgefühl an, wenn sie eine Pflegeaufgabe übernehmen. Sie müssen deshalb unbedingt darauf achten, dass sie selbst im Alltag nicht untergehen“, erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. Die TK-Pflegestudie zeigt: Nur die Hälfte der pflegenden Angehörigen (56 Prozent) gibt an, dass ihr genügend Zeit für die eigenen Bedürfnisse bleibt. Jeder Vierte (24 Prozent) empfindet sich sogar manchmal nicht mehr richtig als eigenständiges Individuum. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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Bundeskabinett beschließt Hospiz- und Palliativgesetz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland” (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) beschlossen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: “Schwerstkranke Menschen sollen die Gewissheit haben, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind und in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf werden wir die Versorgung und Begleitung von schwerstkranken Menschen deutlich verbessern. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen in ganz Deutschland. Wir stärken die Palliativversorgung und die Hospizkultur an den Orten, an denen Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen – sei es zu Hause, in Pflegeheimen oder in Krankenhäusern. Zudem schaffen wir individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote für die betroffenen Menschen. Denn jeder schwerstkranke Mensch soll die Hilfe und die Unterstützung bekommen, die er oder sie in der letzten Lebensphase wünscht und benötigt.” Der Gesetzentwurf sieht Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und im Krankenhauswesen vor. Er enthält Regelungen zur ambulanten Palliativ- und Hospizversorgung der Versicherten in der häuslichen Umgebung und zur stationären Versorgung in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern. Regelungen des Hospiz- und Palliativgesetzes im Einzelnen: Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im vertragsärztlichen Bereich werden die Selbstverwaltungspartner der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren – zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Ärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit mit den anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die einzelnen Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren. Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden SAPV-Teams eingeführt. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert. Dies geschieht zum einen durch Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen. Derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten so einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten (Erhöhung um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro). Zum anderen tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die Beibehaltung des Eigenanteils von 5 Prozentpunkten entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Hospizverbände, da dadurch sichergestellt bleibt, dass der Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung erhalten bleibt. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter), und es wird ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sichergestellt. Die finanzielle Förderung erfolgt zudem zeitnäher ab der ersten Sterbebegleitung. Der Aufwand der Hospizarbeit in Pflegeheimen ist stärker zu berücksichtigen und Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen auch in ihren Einrichtungen beauftragen. Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Zudem wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten können. Dieses besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert. Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist vorgesehen, dass für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht. Die Krankenkassen werden zur individuellen Beratung der Versicherten und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme der verschiedenen Leistungen und Angebote der Palliativ- und Hospizversorgung verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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