“Unsere Leistungsqualität ist sehr gut, wir haben so gut wie keine Beschwerden.“ Viele Praxisinhaber nutzen diese Gleichsetzung – ausbleibende Beschwerden und eine hohe Selbsteinschätzung der Praxis-Dienstleistungsqualität – als Controlling-Prinzip für den Status-Quo der Patientenmeinung und die Güte der Praxisleistung. Sie blenden dabei jedoch die Tatsache aus, dass sich nur etwa 2% aller Praxisbesucher bei Ärgernissen […]
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Weiter widerrechtliche Laienwerbung von MSD Austria
1. die Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist (Laienwerbung),
2. die Arzneimittelwerbung für Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind (Fachwerbung),
…
§ 51. (1) Laienwerbung darf nicht für
1. Arzneispezialitäten, die der Rezeptpflicht unterliegen,
…
betrieben werden.
Aus dem österreichischen Arzneimittelgesetz.
Wie trennt MSD Österreich bei dem Diabetes-Medikament Januvia® im Internet die Fachwerbung von der Laienwerbung?
Durch nette Buttons in Magenta.
Damit ist nicht sichergestellt, dass die Informationen nur Personen erreichen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind. Sollte ein klarer Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz sein. Was aber in Österreich weder Behörden noch Mitbewerber besonders interessiert. Die Seite steht unverändert schon mindestens seit Juni im Netz.
Durch die Werbung könnte MSD Österreich (dortige Tochterfirma des Pharmakonzerns Merck & Co.) auch deutsches Recht verletzen. Das Telemediengesetz legt fest:
5) Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz
…
2. der öffentlichen Gesundheit,
3. der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,
vor Beeinträchtigungen oder ernsthaften und schwerwiegenden Gefahren dient und die auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Betracht kommenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen.
In Deutschland darf nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. Das HWG dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbrauchers. Ich bin kein Jurist, aber somit sollte auch die deutschsprachige Seite zu Januvia® von MSD Österreich, trotz des Firmensitzes in Wien und der .at-Domain, in den Geltungsbereich des HWG fallen und das Herkunftsland-Prinzip nicht gelten.
Die rechtlichen Implikationen dadurch, dass im Herkunftsland die Internetseite wahrscheinlich auch nicht mit den Gesetz vereinbar ist und wie sich das auf das Privileg des freien Dienstleistungsverkehrs von Telemedien durch Anbieter, die in einem anderen Staat innerhalb der EU niedergelassen sind, auswirkt, überlasse ich mal den Juristen. Nach meiner Meinung stände einem Unterlassungsanspruch nichts entgegen, da auch nach der österreichischen Rechtsordnung ein Unterlassungsanspruch bestände.
Report Mainz berichtet kritisch über FSME-Impfung
Kein TV-Politmagazin ohne ein Beitrag über die Pharmaindustrie. Am Montag berichtete das ARD-Magazin “Report Mainz” unter dem Titel “Panikmache bei Zeckenschutzimpfungen – Die verantwortungslosen Kampagnen der Pharmaindustrie” (Video).
Als Aufhänger für den Beitrag dient ein Kind, das vermutlich einen Impfschaden durch eine FSME-Impfung erlitten hat und nun ein Pflegefall ist. Das wird im Beitrag nicht weiter belegt, erscheint aber nach der aktuellen Einschätzung des Arzneitelegramms auch nicht unplausibel (a-t Juli 2007):
Hauptthema des ARD-Berichts ist die Diskrepanz zwschen den tatsächlichen Risiken der FSME und den von den Impfstoffherstellern getragenen öffentlichen Kampagnen. Für Leser dieses Blogs nichts fundamental Neues.
Überraschend allerdings, dass sich ausgerechnet das Robert-Koch-Institut (RKI) im Beitrag von den Kampagnen der Industrie distanziert. Hatte doch gerade das RKI mit einer Neudefinition der “FSME-Risikogebiete” die entscheidende Munition für die Impfkampagnen der letzten Jahre geliefert. Dazu noch einmal das Arzneitelegramm 7/2007: