In diesem interessanten Video sieht man einen neutrophilen Ganulozyt (weißen Blutkörperchen) der ein Staphylococcus aureus (Bakterium) verfolgt und sich einverleibt – ein normaler alltäglicher Prozess in unserem Körper.
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SBK: Chancen der Digitalisierung in der GKV nutzen
Wer zum Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen recherchiert, landet unweigerlich bei eher technischen Aspekten, etwa den Chancen der digitalen Medizin oder der Möglichkeit, Prozesse zu automatisieren. Worum es selten geht, sind die Chancen, die in der digitalen Kommunikation mit den Versicherten stecken. Und die dringenden Anforderungen an den Datenschutz, die sich daraus ergeben. Digitale Mehrwerte schaffen Digitalisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung – auf den ersten Blick bedeutet das: Wir nutzen intelligente IT, um die Geschäftsprozesse einer Krankenversicherung zu automatisieren, Bescheide zu beschleunigen und Bürokratie für unsere Versicherten zu verringern. In der Tat ist das ein dringendes Handlungsfeld. Die gesetzliche Krankenversicherung hinkt deutlich hinter anderen Branchen her und vergibt Chancen, das Leben für die Versicherten einfacher zu machen. Es geht vor allem darum, den Versicherten mehr Wahlfreiheit in der Kommunikation zu geben und die Transparenz zu erhöhen – zum Beispiel über den Bearbeitungsstand eines Antrags. Wo es keine rechtlichen Hürden gibt, müssen wir unseren Versicherten deshalb mehrere Kontaktkanäle eröffnen. Sie sollen selbst entscheiden, wie sie mit ihrer Kasse kommunizieren möchten – persönlich, postalisch oder eben digital. Versichertengemeinschaft wird zur Community Große Chancen verspricht digitale Kommunikation auch an anderer Stelle: So ist eine schnellere und direktere Kommunikation mit den Versicherten möglich. Ein Potenzial, das die SBK schon heute im Kundenservice nutzt und deutlich erweitern möchte: Wir haben die Chance, von unseren Versicherten eine unmittelbare und systematische Rückkoppelung aus der Versorgungsrealität zu erhalten. Nur damit können wir uns weiterentwickeln. Ein gutes Beispiel ist die Versorgung mit Hilfsmitteln: Die unmittelbare Leistung erfolgt in der Regel über andere Gesundheitsdienstleister. Das Feedback unserer Versicherten erhalten wir oft spät, in jedem Fall nicht unmittelbar. Das ist schade und nimmt uns die Chance, zeitnah etwas für die Patienten zu ändern. Digitale Plattformen wie Apps oder Communities eröffnen uns neue Wege, direkt mit den Versicherten in Kontakt zu treten und ihre Bedürfnisse im Alltag einzuholen. Datenverfügung stärkt Autonomie der Versicherten Digitalisierung steht und fällt jedoch mit einem zukunftsfähigen Konzept zum Umgang mit diesen Daten. Ein solches Konzept fehlt aus meiner Sicht. Was vielen vielleicht nicht klar ist: Keine andere Instanz im Gesundheitswesen hat einen vergleichbaren Überblick über die Versorgungssituation eines jeden einzelnen Versicherten. Bereits heute werden laufend relevante Daten aus der und für die Versorgung generiert. Diese fließen bei den gesetzlichen Krankenkassen zusammen: Leider bleibt das Potenzial, das in diesen Informationen steckt, ungenutzt. Digitalisierung bedeutet für mich auch, dass wir über den Umgang mit diesen sensiblen Daten sprechen und dabei die Augen nicht vor der Realität verschließen. Und die Realität wartet nicht noch einmal zehn Jahre, wie das bei der elektronischen Gesundheitskarte der Fall ist. Die SBK plädiert für eine Lösung zur Speicherung aller gesundheitsrelevanten Daten, mit selektiven, auch temporären Zugriffsrechten, die der Versicherte selbst vergibt. Wir setzen uns zudem für eine verpflichtende Datenverfügung, nach dem Vorbild der Patientenverfügung, ein. Denn: Der Versicherte muss zu jedem Zeitpunkt Herr seiner Daten sein. Das gilt für Kontakt- und Versicherungsangaben genauso wie für Informationen über Medikation, Diagnosen, Arztbesuche oder seine Rückmeldungen zu Hilfsmitteln. Der Versicherte sollte in einer Verfügung, für alle Beteiligten bindend, dokumentieren, wem er worauf Zugang gewährt und wofür. Es gibt nur wenige Bereiche, in denen Daten rechtsbegründend, also verpflichtend freigegeben werden müssen, alles andere muss in der Autonomie der Versicherten liegen. Individuelle Beratung ermöglichen Eine solche Lösung könnte erstmals auch eine individualisierte und proaktive Beratung durch die Krankenkasse möglich machen. Denn: Der aktuelle Datenschutz sieht die Kassen vorrangig als Kostenträger und verbietet das Zusammenführen von Gesundheitsdaten zu Beratungszwecken. Das ist nicht vereinbar mit dem Beratungsauftrag der Kassen und entspricht auch nicht dem, was viele Versicherte von uns erwarten: maßgeschneiderte Beratung und für sie passende Unterstützungsangebote. Auf Basis der vorhandenen Daten und mit entsprechender Datenfreigabe könnte der Versicherten bei seiner Krankenkasse gezielte Beratung zu seinen Belangen einfordern. Und die Kasse könnte im Gegenzug Versorgungsdaten analysieren und proaktiv individuelle Unterstützungsangebote unterbreiten – wenn der Versicherte dem zustimmt. Konstruktiver Dialog Ich wünsche mir für die nahe Zukunft einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten. Wenn wir unseren Versicherten nicht bald digitale Kommunikations- und Vernetzungslösungen innerhalb des deutschen Datenschutzes anbieten, werden uns kommerzielle Anbieter links und rechts überholen. Wir müssen unseren Versicherten endlich die Entscheidung über die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten in die Hand geben, ihnen zutrauen, dass sie mit dieser Transparenz umgehen und gute Entscheidungen für ihre Gesundheit treffen können. Und wenn der Versicherte es wünscht, stehen wir als Kassen mit individueller Beratung zur Seite – das ist unsere Stärke und echte Hilfe für unsere Versicherten. Pressemitteilung der SBK – Siemens Betriebskrankenkasse
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Kliniken haben ambulante Qualitätsmedizin
„Der diesjährige Krankenhaus-Report gibt einen guten Überblick über das ambulante Leistungsspektrum der Krankenhäuser und macht mehr als deutlich, dass ohne die Krankenhäuser die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleistet wäre“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, anlässlich der Veröffentlichung des neuen Krankenhaus-Reports des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Die Krankenhäuser stellten in vielen spezialisierten fachärztlichen Bereichen, insbesondere in der Onkologie, in der Pädiatrie, in der Psychiatrie und in der Notfallversorgung wichtige ambulante Leistungen für die Bevölkerung sicher. Deutlich werde erneut, dass der gesetzliche Sicherstellungsauftrag an die Kassenärztlichen Vereinigungen vom vertragsärztlichen System nur zum Teil erfüllt werde. Die gesetzlichen und insbesondere die von den Selbstverwaltungspartnern Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband geschaffenen Rahmenbedingungen trügen der Rolle der Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung nicht ausreichend Rechnung und vergäben Chancen für eine patientengerechte Versorgung. „Deshalb sieht die DKG nach dem Versorgungsstärkungsgesetz und nach der Krankenhausreform im Abbau von Hemmnissen zu Gunsten einer besseren sektorenübergreifenden Versorgung eine ganz zentrale gesundheitspolitische Reformaufgabe. Allerdings sind die Vorschläge, die von einzelnen Autoren dazu im Krankenhausreport gemacht werden, absolut ungeeignet. Wenn gefordert wird, die Zulassungsbedingungen für Leistungen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV), beispielsweise in der Onkologie, von der vertragsärztlichen Bedarfsplanung abhängig zu machen, wäre dies die Rückkehr zur Totalabschottung der Sektoren“, machte der DKG-Präsident deutlich. Neue Hürden, noch mehr Bürokratie und Misstrauenskontrollen würden nicht weiter helfen. Es ist absolut widersprüchlich, wenn die Kassen besser verzahnte Versorgung fordern, gleichzeitig aber im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die ambulante Mitbehandlung von Begleiterkrankungen im Rahmen der ASV verhindern und die Patienten zwingen, alle sechs Monate neue Überweisungen vorzulegen. Qualifikation, Qualität und Patientenorientierung und nicht die Sorge um „Mengenausweitungen“ und „Kontrollmöglichkeiten“ müssen die Weiterentwicklung einer zukunftsgerichteten sektorenübergreifenden Versorgung prägen. „Davon sind die Vorstellungen von Krankenkassen und KBV aber leider noch weit entfernt“, so Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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