In diesem interessanten Video sieht man einen neutrophilen Ganulozyt (weißen Blutkörperchen) der ein Staphylococcus aureus (Bakterium) verfolgt und sich einverleibt – ein normaler alltäglicher Prozess in unserem Körper.
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Gesundheitswesen: Was sich im Jahr 2016 ändert
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen bringt der Jahreswechsel 2015/2016 zahlreiche Neuerungen mit sich. Bedingt unter anderem durch mehrere Gesundheitsreformen steigen die Beitragssätze für die Versicherten. Zugleich wird die Beitragsbemessungsgrenze, also das Einkommen bis zu dem Krankenkassenbeiträge anfallen, auf 50.850 Euro angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls: von 54.900 Euro im Jahr 2015 auf 56.250 Euro 2016. Aber nicht nur bei den Finanzen ändert sich einiges im nächsten Jahr. Die jüngste Gesetzgebung bringt zahlreiche andere Neuerungen für die Versicherten mit sich. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat auf seiner Webseite unter http://www.vdek.com/politik/was-aendert-sich/gesundheitswesen-2016.html eine Auswahl der wichtigsten Änderungen zusammengestellt. Beispiel Pflege: Zum 1. Januar 2016 greifen erste Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II). Für Pflegebedürftige, die ihre Pflege zum Beispiel durch Angehörige oder Nachbarn sicherstellen, gibt es Leistungsverbesserungen, wenn die pflegende Person krank wird oder urlaubsbedingt ausfällt (Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege). Beispiel Prävention: Das Präventionsgesetz bringt ebenfalls zahlreiche Neuerungen. Die gesetzlichen Krankenkassen bauen die Förderung von Präventionsmaßnahmen aus. Insbesondere die Gesundheitsförderung in Settings wie Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Betrieben wird gestärkt. Außerdem sind Untersuchungen von Gesundheitsrisiken, Früherkennung und eine Präventionsberatung künftig bereits ab dem 18. Lebensjahr möglich. Das Mindestalter von 35 Jahren für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen entfällt. Beispiel Terminservicestellen: Ende Januar 2016 gehen die sogenannten Terminservicestellen an den Start. Für Versicherte sollen sich damit die Wartezeiten auf einen Facharzttermin verkürzen: Die Servicestellen müssen innerhalb von einer Woche einen Termin vermitteln. Voraussetzung ist, dass der Versicherte eine Überweisung vorlegen kann. Die Wartezeit auf den Termin darf maximal vier Wochen betragen, die Entfernung zur Praxis muss zumutbar sein. Kann kein Termin vermittelt werden, muss ein ambulanter Behandlungstermin in einem Krankenhaus angeboten werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen diese Servicestellen bis zum 23. Januar 2016 einrichten, schreibt das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) vor. Zudem erhalten die Versicherten durch das GKV-VSG in bestimmten Fällen ab 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Pressemitteilung des vdek
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Innovationsfonds fördert 18 Projekte mit AOK-Beteiligung
Unter den neuen Versorgungsformen, die mit Mitteln aus dem Innovationsfonds gefördert werden, sind 18 Projekte mit AOK-Beteiligung. Ihr Fördervolumen liegt bei 133 Millionen Euro, die allen Projektbeteiligten zu Gute kommen. Die gesamte Fördersumme beträgt 225 Millionen Euro. „Dass wir diese vielen Zuschläge erhalten haben, bestärkt uns in unserem Anliegen, die Versorgungslandschaft mit innovativen und vernetzten Projekten nach vorne zu bringen“, unterstreicht Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Es komme darauf an, dass die guten Ergebnisse am Schluss auch sichtbar würden. „Wir wollen, dass aus diesen innovativen Projekten neue Versorgungsansätze mit Dauerstatus werden können.“ Aus diesem Grund sei es auch zu begrüßen, dass der Gesetzgeber eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung und Evaluation aller Vorhaben vorsehe. Die Mittel im Innovationsfonds werden zu 100 Prozent aus Beitragsgeldern der Gesetzlichen Krankenversicherung gespeist. Die Entscheidungen für die erste Förderwelle hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Oktober getroffen. Die AOK-Gemeinschaft ist in fast allen Förderbereichen vertreten. Im Themenfeld „Ländliche Gebiete“ hat vor allem die AOK Nordost die Nase vorn: vom Projekt zur Versorgungsstruktur im Landkreis Templin, über den Aufbau eines sektorübergreifenden Care-Centers zur Versorgungsoptimierung chronischer Herzerkrankungen bis hin zur notfallmedizinischen Neuausrichtung eines Landkreises. Außerdem beteiligt sich die AOK Nordost an einem Projekt der Akut-Neurologischen Versorgung in Nordostdeutschland mit telemedizinischer Unterstützung. Im Bereich „Telemedizin, Telematik und E-Health“ sind AOKs in mehreren Projekten führend bzw. mit von der Partie: Die AOK-Baden-Württemberg legt eine Studie zur Implementierung teledermatologischer Konsile in die hausärztliche Versorgung auf. Die AOK Niedersachsen engagiert sich für die bessere Versorgung nach Nierentransplantationen, die AOK Bayern in einem Pilotprojekt zur telemedizinischen Notfallversorgung im Rettungsdienst einer ländlichen Region sowie für die E-Health-gestützte Rückenschmerztherapie. Und die AOK Rheinland/Hamburg sowie die AOK NordWest sind gemeinsam mit anderen Kassen an einem großen Projekt in NRW zum Aufbau einer telemedizinischen digitalen Netzwerkstruktur zur Verbesserung der wohnortnahe Versorgung beteiligt. Im Themenfeld „Arzneimitteltherapiesicherheit“ stemmen die AOK Bayern und die AOK Rheinland/Hamburg gemeinsam mit Ärztenetzen vor Ort ein großes Projekt, um Antibiotika-Resistenzen gezielter zu bekämpfen. „Kinder und Jugendliche“ sind im Fokus eines Projekt zur virtuellen Diabetesambulanz, für das die AOK NordWest eine Förderzusage erhalten hat. Auch das Projekt der AOK Nordost zur unterstützenden Intensivprophylaxe mit zahnärztlicher Sanierung unter Narkose unterstützt Kinder. Förderungen erhalten auch zwei Projekte im Themenfeld „Pflegebedürftige zur verbesserten Versorgung psychischer und neurologischer Krankheiten (AOK Rheinland/Hamburg) sowie zur erweiterten koordinierten ärztlichen Pflegeheimversorgung (AOK Baden-Württemberg). Auch sind vier AOKs (AOK Nordost, AOK Plus, AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern) an einem Projekt zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen durch die Umsetzung von im nationalen Aktionsplan (NAMSE) konsentierten Maßnahmen beteiligt. Weitere Projekte mit AOK-Beteiligung: Hamburg Billstedt/Horn als Prototyp für eine integrierte gesundheitliche Vollversorgung in großstädtischen Regionen und die strukturierte Früh-Erkennung einer Asymptomatischen Leberzirrhose in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Infos zum Innovationsfonds finden Sie online unter http://aok-bv.de/lexikon/i/index_14130.html Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes
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Unfreiwillige Teilzeit in der Pflege: Viele Wege führen zu mehr Vollzeit
Auf Einladung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat in Berlin das Werkstattgespräch „Fachkräftepotenziale heben“ stattgefunden. Rund 40 Experten aus ganz Deutschland, u. a. der Pflegeeinrichtungen und Kostenträger, diskutierten über die Frage, wie in der Altenpflege mehr unfreiwillige Teilzeitstellen in Vollzeitstellen umgewandelt werden können. „Pflegenotstand oder der Ruf nach Pflegekräften aus dem Ausland sind häufig gehörte Schlagworte. Aber wir wissen: In einigen Regionen wird fast 50 Prozent der Teilzeitkräfte keine Vollzeitstelle angeboten. Wir haben es hier mit unfreiwilliger Teilzeit zu tun. Das ist für unsere Pflegekräfte ein absolutes Unding. Gerade junge Menschen nach der Ausbildung müssen – sofern sie das wollen – auch die Möglichkeit haben, Vollzeit zu arbeiten. Sonst werden diese Leute der Pflege fernbleiben. Das heutige Werkstattgespräch mit seinen vielfältigen Beiträgen und Erfahrungsberichten hat hierfür wichtige Erkenntnisse geliefert“, erklärte Staatssekretär Laumann nach Abschluss des Gesprächs. Hintergrund des Werkstattgesprächs: Eine von Laumann in Auftrag gegebene Studie hatte Anfang des Jahres gezeigt, dass es vor allem in Ostdeutschland einen hohen Anteil an Pflegekräften gibt, die eigentlich eine Vollzeittätigkeit suchen, diese aber nicht finden. Vor diesem Hintergrund stellte Laumann gleich zu Beginn die Frage: „Wie passt das zum vielfach beklagten Fachkräftemangel?“ Einen wesentlichen Grund für Teilzeitbeschäftigungen sah der Großteil der Experten im Lebensrhythmus der Pflegebedürftigen und der Tagesstruktur in der Pflege: Dies führe zu Arbeitsspitzen, etwa bei der morgendlichen Grundpflege und den Mahlzeiten. Unternehmen mit einer guten Organisationsstruktur gelänge es dennoch, in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen eine überdurchschnittlich hohe Vollzeitquote für Pflegefachkräfte zu realisieren. Erschwert würde dies allerdings neben der körperlichen Belastung oft auch durch Defizite bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein weiterer wichtiger Hebel zur Erhöhung der Vollzeitbeschäftigung sei zudem die Vereinbarung besserer Personalschlüssel und höherer Pflegevergütungen auf Einrichtungsebene. Einrichtungen, die Einzelverhandlungen und ggf. Schiedsverfahren führten, seien hier klar im Vorteil. Laumann forderte, dass die Kosten- und Einrichtungsträger auf Landesebene auch die Möglichkeiten zur sektorenübergreifenden Beschäftigung auf den Prüfstand stellen müssten: „Die in der Pflege tätigen Unternehmen sollten gemeinsam mit den Kostenträgern neue, kreative Wege bei der Arbeits- und Aufgabenverteilung gehen. Gerade Unternehmen, die sektorenübergreifende Pflegeangebote haben, d. h. sowohl ambulant als auch teil- und vollstationär tätig sind, sollten beispielsweise die Möglichkeiten eines Gesamtversorgungsvertrages prüfen und nutzen.“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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