Das Institut für Psychogerontologie der Uni Erlangen bat uns darum, auf eine aktuelle Studie aufmerksam zu machen. Für diese suchen die Forscher und Forscherinnen noch Teilnehmende. In der Studie “Beziehungspflege” geht es darum, herauszufinden, welchen Einfluss solche Aspekte wie Gesundheit, persönliche Einstellungen und Eigenschaften sowie Beziehungsqualität auf Pflegeentscheidungen haben. Von besonderem Interesse ist dabei, wie man mit der potentiellen oder aktuellen Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen umgeht. Die Bearbeitung des Fragebogens nimmt ca. 25 Minuten in Anspruch. Im Anschluss an die Studie erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine individuelle Rückmeldung zu ihren Ergebnissen. Teilnehmen kann jeder, der einen Internetzugang hat. Die Daten werden anonymisiert erhoben und vertraulich behandelt.
Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Frau Margund Rohr vom Institut für Psychogerontologie. Und hier noch mal der Link zur Studie:www.gerotest.geronto.uni-erlangen.de/care/Beziehungspflege.php
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Innovationsfonds: vdek, Ersatzkassen, KBV und KVen erhalten Zuschlag für Projekt gegen Antibiotikaresistenzen
Etwa 39 Millionen Antibiotikaverordnungen gibt es in Deutschland pro Jahr, immer noch zu viele. Die Folge: Resistenzbildungen, vermeidbare Neben- und Wechselwirkungen. Um die Zunahme multiresistenter Keime einzudämmen und die Wirksamkeit bestehender Antibiotika zu erhalten, haben der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), seine Mitgliedskassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und elf Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) ein Projekt zur Verringerung unnötiger Antibiotikaverordnungen entwickelt. Das Modellvorhaben „RESISTenzvermeidung durch adäquaten Antibiotikaeinsatz bei akuten Atemwegsinfektionen“ hat nun den Zuschlag für die Förderung durch den Innovationsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten. Antibiotika werden in Deutschland überwiegend verantwortungsvoll verordnet, auch im EU-Vergleich schneidet die Bundesrepublik bereits recht gut ab. Doch Erfahrungen zum Beispiel aus den Niederlanden und der Schweiz zeigen, dass noch erhebliche Verbesserungen möglich sind – ohne dass es zu Einbußen bei der Qualität und Sicherheit der Versorgung kommt. „Die Ersatzkassen und der vdek wollen gemeinsam mit der KBV einen Beitrag dazu leisten, eine verlässliche und sichere Versorgung mit den hochwirksamen Arzneimitteln dauerhaft zu erhalten und zugleich vermeidbare Neben- und Wechselwirkungen zu verhindern. Umso schöner ist es, dass der Innovationsfonds mit seiner Förderentscheidung die wissenschaftliche Qualität und den hohen potenziellen Nutzen unseres Kooperationsprojektes für die Gesundheitsversorgung bestätigt hat“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Ich freue mich, dass wir zusammen mit dem vdek dieses wichtige Vorhaben beim Innovationsfonds beantragen konnten und schließlich einen Zuschlag erhalten haben. Das Projektdesign zeichnet sich durch einen niedrigschwelligen Ansatz nah am Versorgungsalltag aus. Unser Ziel ist es, im Interesse der Patienten, aber auch einer uns allen zugutekommenden, rationalen Antibiotikaverordnung, auch die Deutsche Antibiotika Resistenzstrategie (DART) des Bundesgesundheitsministeriums zu unterstützen. Wertvolle Antibiotika müssen den Situationen vorbehalten bleiben, in denen sie noch wirksam sind. Damit dies so bleibt, muss ihr Einsatz für Bagatellinfektionen weiter reduziert werden. Genau dem dient unser Vorhaben“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Im Rahmen des Modellprojektes RESIST sollen Ärzte und Patienten für das Thema Resistenzbildungen sensibilisiert und zu einem noch verantwortungsvolleren Umgang mit Antibiotika bei akuten Atemwegsinfekten motiviert werden. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Arzt-Patienten-Kommunikation und ganz konkret die Förderung der gemeinsamen Entscheidungsfindung. Hierzu wurden spezifische Instrumente entwickelt, darunter eine Online-Schulung für Mediziner sowie ein Instrumentenkoffer, der unter anderem Informationsflyer für Patienten und Entscheidungshilfen für Ärzte und Patienten enthält. Zur Projektteilnahme aufgerufen werden Haus-, HNO-, Kinder- und Jugendärzte in elf der bundesweit 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe). Von dem Projekt sollen alle Ersatzkassenversicherten mit Verdacht auf einen Atemwegsinfekt profitieren, die einen der teilnehmenden Ärzte aufsuchen. Geplanter Start des RESIST-Projektes ist Anfang 2017, erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation sollen Ende 2019 vorliegen. Das Modellvorhaben von vdek, Ersatzkassen, KBV und KVen wird mit rund 14 Millionen Euro aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation erfolgt durch das Institut für Allgemeinmedizin der Universität Rostock (UMR) in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Hintergrund: Mit dem Innovationsfonds werden seit 2016 innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen gefördert und die Versorgungsforschung gestärkt. Dafür stehen in den Jahren 2016 bis 2019 je 300 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Hälfte der Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen, die andere Hälfte wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Die Förderung entfällt zu 25 Prozent auf die Versorgungsforschung und zu 75 Prozent auf neue Versorgungsformen. Mehr Informationen zum Innovationsfonds gibt es unter https://www.vdek.com/fokus/innovationsfonds/Resist.html http://www.kbv.de/html/innovationsfonds.php Gemeinsame Pressemitteilung des Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
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Ausbildungsqualität: IHK Berlin vergibt Gütesiegel an IKK Brandenburg und Berlin
Besonders hohe Qualität in der Ausbildung verdient besondere Aufmerksamkeit“. Das erkannte die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) und attestierte der Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) jetzt „exzellente Ausbildungsqualität“ und verlieh jetzt der IKK BB ein IHK-Gütesiegel für herausragende Leistung bei der Ausbildung von jungen Sozialversicherungsfachangestellten und Kaufleuten für Büromanagement. Bei der persönlichen Übergabe des Gütesiegels im Berliner Service-Center der IKK BB fand Meike Al Habash, Bereichsleiterin Berufsbildung bei der IHK Berlin, anerkennende Worte: „Die IKK BB hat bei der Bewerbung um ein IHK-Gütesiegel nicht nur die Kriterien in den Kategorien „Pflicht“ und „Exzellenz“ erfüllt, sondern auch eine Vielzahl an freiwilligen Kriterien“: Ausrichtung und Qualität der Ausbildung in der IKK BB waren zuvor in eingehenden Gesprächen der IHK-Ausbildungsberater mit den Ausbildungsverantwortlichen und ausgewählten Auszubildenden der IKK BB bewertet worden. Die IHK verleiht diese Anerkennung für Berliner Ausbildungsbetriebe seit Frühjahr 2015. Die IKK BB ist eines von inzwischen 40 örtlichen Unternehmen, die sich seitdem der Bewertung stellten und das IHK-Gütesiegel nun führen dürfen. Hintergrund: Die umfassende, vielseitige Ausbildung der IKK BB bindet Nachwuchskräfte früh aktiv in das Tagesgeschäft ein. Nach erfolgreichem Abschluss und Übernahme durch die IKK BB arbeiten die jungen Sozialversicherungsfachangestellten und Kaufleute für Büromanagement in Teams mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zusammen. Bewährtes Konzept Die dreijährige Ausbildung der regionalen IKK BB führt Berufsstarter durch alle Arbeitsbereiche der IKK BB und findet über die Ausbildungsjahre hinweg an (fast) allen Standorten der Kasse statt. Hinzu kommen neben der Berufsschule Schulungsblöcke an der IKK-Akademie in Hagen und auf Wunsch Auslandspraktika. Die IKK BB bildet erfolgreich aus; IKK BB-Nachwuchs er-reichte mehrfach sehr gute Abschlüsse, z.B. als Jahrgangsbeste ihres IHK-Bezirkes. Interner Ausbildungspreis Das IKK BB-Ideenmanagement vergibt jährlich einen internen Ausbildungspreis für besonderes Engagement bei der Ausbildung. Der Preis würdigt Mitarbeiter*innen, die den Nachwuchs anleiten und führen. Hierzu gehören z.B. die Ausbildungsbeauftragten, die in der Berufspraxis mit den jungen Leuten arbeiten. Vor der Preisvergabe nominieren die Auszubildenden selbst IKK BB-Arbeitsbereiche, in denen die Ausbildung als besonders gut empfunden wurde. Das Steuerteam wählt den Siegerbereich aus, der eine Geldprämie zur Durchführung einer Teamveranstaltung erhält. Pressemitteilung der IKK Berlin und Brandenburg
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DKG zur KBV-Forderung einer Notaufnahmegebühr: Kliniken lehnen Notfallgebühr ab
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt die Forderung des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, eine Gebühr von Patienten zu verlangen, um überflüssige Besuche in der Notaufnahme von Kliniken zu verhindern, entschieden ab. „Eine solche Strafgebühr ist aus unserer Sicht schlicht falsch. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollten zunächst hinterfragen, warum so viele Menschen in die Notfallambulanzen der Kliniken gehen. Mit 11 Millionen Fällen findet der überwiegende Teil der ambulanten Notfallversorgung bereits in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser statt. Das liegt vor allem daran, weil das Angebot im niedergelassenen Bereich nicht ausreichend ist und die KVen ihrem Sicherstellungsauftrag nicht überall gerecht werden. Befragungen zeigen auch, dass niedergelassene Ärzte Patienten in die Krankenhäuser schicken, wenn sie keine Termine frei haben. Von Mittwoch- oder Freitagnachmittag wollen wir erst gar nicht sprechen. Die Patienten jetzt über eine Gebühr bestrafen zu wollen, ist der völlig falsche Weg“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Hinzu komme, dass die Abgrenzung, ob es sich um einen Notfall handelt, in vielen Fällen äußerst problematisch sei. „Ein Patient entscheidet aus seiner subjektiven Wahrnehmung heraus und seine persönliche Betroffenheit kann durchaus so sein, dass er sich als Notfall sieht, ohne nach rein fachlichen Gesichtspunkten tatsächlich eine Notfall zu sein. Hier dann aber eine Gebühr wegen fälschlicher Nutzung einer Notfallambulanz zu erheben, wäre mehr als zweifelhaft“, stellte Baum klar. Zudem gelte der Grundsatz, dass Selbstbeteiligungen nur dann sinnvoll seien, wenn sie steuernd wären, aber nicht notwendige Arztbesuche verhinderten. Bei einer solchen Gebühr liefe man zudem Gefahr, dass gerade sozial schwächere Menschen die Notaufnahme nicht mehr besuchten, aus Angst später eine Gebühr bezahlen zu müssen. Dies könnte in einigen Situationen sogar dramatische Folgen haben. Baum machte deutlich, dass bei der Weiterentwicklung der ambulanten Notfallversorgung dringender Reformbedarf bestehe. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hätte in seinem jüngsten Gutachten Korrekturbedarf angemahnt. „Wir brauchen politische Maßnahmen, um die Probleme zu lösen. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regelung, die Organisation der ambulanten Notfallversorgung gleichberechtigt zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern vorzusehen. Dabei muss aber das Wort gleichberechtigt auch tatsächlich mit Leben gefüllt werden. Schon heute machen rund 600 an Kliniken angesiedelte Notfallambulanzen deutlich, dass die Krankenhäuser zur Kooperation bereit sind. Über solche Kooperationen ist es auch besser möglich die Patienten in die geeigneten Versorgungsangebote zu leiten“, sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Wie die Praxis zeige, gibt es bereits heute sehr gut funktionierende Kooperationsmodelle zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern. Vor allem in weniger dicht besiedelten Regionen könne dies wesentlich zur Versorgungssicherheit beitragen. Hinsichtlich der Finanzierung forderte Baum, dass Notfallleistungen extrabudgetär finanziert werden müssten. Bei Notfällen könne es keine Deckelung geben, das Morbiditätsrisiko müsse von den Krankenkassen getragen werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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