Mit Hilfe von Selektivverträgen sollen nach Wunsch der DAK Zahnärzte ihre Honorare nach unten schrauben. Das Ziel sei es laut DAK, dass Patienten bei der Versorgung mit Brücken und Kronen zuzahlungsfrei bleiben. Der stellvertretende Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Dr. Ulrich Rubehn, sieht darin unseriöse Praktiken. „Die DAK betreibt Bauernfängerei und gaukelt ihren Versicherten das Schlaraffenland vor. Geizgeilheit hat einen neuen Namen: DAK.“ Da es diese Selektivverträge nur vereinzelt geben kann, müssten 99 % der Versicherten ihren Zahnarzt wechseln, um diese Ersparnis wahrnehmen zu können. Der Freie Verband tendiert zu qualitativ hochwertigem Zahnersatz. Die Zahnersatzarbeiten halten oft länger als 5 Jahre, weil der freie Zahnarzt nicht durch Selektivvertrag gezwungen ist, mit einem weit entfernten Labor zu arbeiten. Bessere Qualität erziele man nicht mit Dumpingpreisen.
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Krankenkassen könnten Patienten stärker entlasten: Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei
Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Im Vorjahr war es noch jedes dritte Medikament. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist die Befreiungsquote zu Jahresbeginn 2017 auf 22,8 Prozent gefallen, nachdem sie Ende 2016 noch bei 31,6 Prozent gelegen hatte. Ursachen dafür sind das Auslaufen alter Rabattverträge und das Inkrafttreten neuer Rabattverträge zum Jahreswechsel. Rabattverträge sind Verträge einzelner Krankenkassen mit bestimmten Pharmaherstellern. Die Krankenkassen verpflichten sich dabei, dass ihre Versicherten auf Rezept nur die Medikamente ihrer Partner erhalten, während die Hersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewähren. Die Krankenkassen können zudem entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte. „Die Rabattverträge schränken zwar die Versorgungsfähigkeit und Therapiebreite in den Apotheken erheblich ein, helfen aber den Krankenkassen, jedes Jahr mehrere Milliarden Euro einzusparen“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Umso unverständlicher ist es deshalb, wenn die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an den Ersparnissen teilhaben lassen.“ Becker sagt auch: „Wenn die Krankenkassen ihre Versicherten wirklich entlasten wollen, sollten sie ihnen die Zuzahlungen erlassen, wenn zugleich die Ersparnisse aus den Rabattverträgen immer weiter steigen.“ Zum Hintergrund: Im Jahr 2015 haben die gesetzlichen Krankenkassen durch Rabattverträge mehr als 3,6 Mrd. Euro eingespart; allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 beliefen sich die Ersparnisse schon auf mehr als 2,8 Mrd. Euro – ein neuer Jahresrekord für 2016 ist in Sicht. Die gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel zu Gunsten der Krankenkassen liegen derweil pro Jahr bei mehr als 2 Mrd. Euro. Knapp sieben Millionen Menschen – etwa zehn Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten – sind nach Erreichen ihrer Belastungsgrenze generell von Zuzahlungen befreit. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Studie „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“ veröffentlicht
Zur heutigen Veröffentlichung der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebenen Studie „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“ erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Digitalisierung wird die weitere Entwicklung unseres Gesundheitswesens in entscheidender Weise prägen und ist ein besonders wichtiger Antrieb für den medizinischen Fortschritt. Mir geht es darum, dass Patientinnen und Patienten digitale Anwendungen besser, sicherer und schneller als bisher nutzen können. Deshalb machen wir mit dem E-Health-Gesetz Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit dem Medikationsplan und einem elektronischen Notfalldatensatz führen wir erste nutzenbringende Anwendungen für die Patienten ein. Zukünftig wollen wir auch Gesundheits-Apps und Big-Data-Anwendungen besser für die Gesundheitsversorgung nutzen. Gleichzeitig muss der Schutz der höchstpersönlichen Gesundheitsdaten stets gewährleistet sein.“ Die Studie „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“ umfasst eine Bestandsaufnahme zu der Frage, wie die immer stärkere Digitalisierung für neue Versorgungsstrukturen und -abläufe im Gesundheitswesen genutzt werden kann. Dabei wurden Chancen, Herausforderungen und Risiken einzelner technologischer Entwicklungen unter Einbeziehung der wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen systematisch und umfassend aufgearbeitet. In die Bestandsaufnahme flossen sowohl nationale als auch internationale Betrachtungen ein. Auf das Themenfeld „Big-Data“ wurde ein besonderer Schwerpunkt gelegt. Wichtige Ergebnisse der Studie: Die Studie empfiehlt, künftig noch gezielter die Versorgungsqualität beim Einsatz von E-Health und Big Data im Gesundheitswesen in den Mittelpunkt zu stellen und dabei alle wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen einzubinden Um neue nutzenbringende Technologien verstärkt einzusetzen, wird vorgeschlagen, die Handlungsspielräume der einzelnen Akteure sowie bestehende Gesetze und Regelungen zu überprüfen Für den Einsatz von digitalen Technologien sollte die gesellschaftliche Akzeptanz erhöht werden. Dazu soll die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten bei der Bevölkerung und insbesondere beim Fachpersonal des Gesundheitswesens beitragen. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie sollen dazu beitragen, um Lösungen zu entwickeln, wie gewonnene Erkenntnisse schneller in die ambulante und stationäre medizinische Versorgung eingebracht werden können. Dabei sollen insbesondere auch Ansätze gefunden werden, wie Informationen aus der Versorgung noch besser mit den Forschungseinrichtungen rückgekoppelt werden können, um dort eine noch bessere und effizientere Forschung zu ermöglichen. Die Expertise ergänzt die bereits vorliegende Studie zu den „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“ und liefert damit einen weiteren Baustein für die Weiterentwicklung einer Strategie für eine bestmögliche Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien für das Gesundheitswesen. Da die Anwendung neuer Technologien auch Auswirkungen auf das individuelle Verhalten der Patienten und Patientinnen wie auch auf das Arzt-Patienten-Verhältnis hat, wird das BMG in Kürze eine Forschungsförderung im Bereich Ethik und Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschreiben, dessen Ergebnisse ebenfalls in die Weiterentwicklung der E-Health-Strategie einfließen werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Weltweite Cyberangriffe: IT-Sicherheit auf der Agenda der Gesundheits-IT-Industrie
Mit der zunehmenden Vernetzung wird das Thema IT-Sicherheit immer bedeutender – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der letzten Cyberangriffe weltweit. Mit seiner fachlichen Expertise bringt sich der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. aktiv in die aktuelle Diskussion mit ein. Letzten Freitag legte eine Welle von Cyber-Attacken Zehntausende Computer von Unternehmen, Behörden und Verbrauchern weltweit lahm. Auch IT-Systeme von zahlreichen Krankenhäusern in Großbritannien wurden in Mitleidenschaft gezogen. Da die Verfügbarkeit von Daten und der entsprechende Zugriff von berechtigten Personen darauf heutzutage einen wesentlichen Bestandteil der Arbeitsabläufe in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen ausmachen, fragen sich nun zahlreiche Gesundheitseinrichtungen sowie Versicherte, ob dies auch in Deutschland möglich sei. „Im Gegensatz zu dem eher zentral organisierten Gesundheitssystem in Großbritannien ist die Gefahr eines flächendeckenden Ausfalls in den deutschen Krankenhäusern deutlich geringer. Durch die dezentralen Organisationsstrukturen bedarf es gezielter Angriffe jeder einzelnen Einrichtung, die dann auch noch die jeweiligen Sicherheitsrichtlinien und technischen Schutzmechanismen außer Kraft setzen müssten. Sollte dennoch eine Einrichtung betroffen sein, sind in der Regel die direkt umliegenden Krankenhäuser, die mit eigenen IT-Systemen ausgestattet, nicht betroffen. Der Vorfall zeigt aber, wie wichtig es ist, dass die aktuellen Attacken zentral ausgewertet und das Wissen drüber zeitnah an die Betreiber kritischer Infrastrukturen weitergegeben werden, damit wir, die Industrie, unsere Systeme auch weiterhin so sicher wie möglich machen können“, erklärt Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg, die aktuelle Situation. „Deshalb steht der bvitg auch im aktiven Austausch mit dem Branchenarbeitskreis Gesundheit des UP KRITIS, um gemeinsam einen Branchenstandard mit Maßnahmen zur Bekämpfung von Cyber-Bedrohungen zu entwickeln.“ Grundsätzlich ist das Bewusstsein für das Thema IT-Sicherheit gestiegen. Das gilt auch für die Bereitschaft, die notwendigen Investitionen hierfür zu tätigen. „Vor diesem Hintergrund gilt es jedoch weiterhin die Frage zu klären: Wie kann eine solide Finanzierung in Hinblick auf notwendigen Investitionen in IT-Sicherheit kurzfristig und nachhaltig sichergestellt werden?“, so Mittelstaedt. Im Hinblick auf Initiativen in diesem Feld arbeitet momentan der bvitg gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS) und ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH an einem Leitfaden zur Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes für Gesundheitseinrichtungen. „Wir dürfen nicht vergessen, dass Erpressungstrojaner vor allem zu einem Problem werden, wenn ein Nutzer einen Link in einer E-Mail anklickt oder einen Anhang öffnet. Deshalb gilt es bei allen Anwendern und nicht nur bei den IT-Mitarbeitern in den Krankenhäusern eine stärkere Sensibilisierung in Bezug auf das Erkennen von potenziellen Gefahrenquellen zu schaffen. Die Anforderungen sollten jedoch stets auf Praktikabilität im Alltag geprüft werden, damit Sicherheitsstandards tatsächlich auch gelebt werden können“, betont Mittelstaedt. Weitere Informationen zum bvitg und zu seiner Arbeitsgruppe Datenschutz und IT-Sicherheit finden Sie unter: www.bvitg.de
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